Es geht auch ohne Leistungsschutzrechte

Lettre International will Schadensersatz von der Bild-Zeitung, weil diese das "Kopftuchmädchen"-Interview einscannte und auf ihrer eigenen Domain anbot

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Der Axel-Springer-AG-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner, ein ehemaliger Musikkritiker, gehört zu den eifrigsten Trommlern für ein neues Leistungsschutzrecht, das angeblich notwenig sei, weil Google mit kleinen Snippets von Zeitungsnachrichten Werbeeinnahmen erzielt.

Diese Argumentation mutet allerdings spätestens dann etwas merkwürdig an, wenn man bedenkt, dass Zeitungen ja frei darüber entscheiden können, ob Google ihre Nachrichten in dieser Weise verwertet oder nicht. Doch die Springer-Blätter unterließen dies nicht bloß, sondern ergriffen seit Jahren jede nur erdenkbare Maßnahme, um in den Google-Diensten möglichst weit oben zu erscheinen, damit auf diese Weise die eigenen Zugriffszahlen steigen.

Nun zeigt die Zeitschrift Lettre International, dass die von Döpfner geforderten neuen Monopolrechte gar nicht notwendig sind, um eine nicht lizenzierte Übernahme von Inhalten zu verhindern: Sie erwirkte nämlich eine einstweilige Verfügung gegen die zum Axel-Springer-Verlag gehörige BILD digital GmbH & Co. KG, weil diese das vor einigen Wochen breit durch die Mainstreammedien gegangene "Kopftuchmädchen"-Interview mit dem Bundesbank-Vorstand Thilo Sarrazin eingescannt und auf einer mit Werbung bestückten eigenen Domain angeboten hatte. Und zwar nicht als kurzen Anriss mit Link zum Original, wie Google das macht, sondern vollständig.

Das Landgericht Berlin kam in der einstweiligen Verfügungssache zu dem Ergebnis, dass diese Übernahme ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht des Autors Frank Berberich war, der seine Nutzungsrechte an die Lettre International Verlags GmbH abgetreten hatte. Darauf hin löschte die BILD digital GmbH & Co. KG den Text.

Lettre-Anwalt Johannes Eisenberg (der in der Vergangenheit unter anderem dadurch Aufsehen erregte, dass er den Freiherrn von Gravenreuth zu Fall brachte) fordert nun Auskunft zu den Geschäftszahlen des Springer-Verlagsteils, um Schadensersatz in Form von Gewinnabschöpfung geltend zu machen. Darüber hinaus kündigte er Forderungen nach Schadensersatz in Form von Lizenzzahlungen sowie konkreten Vermögensschadensersatz an, weil man bei Lettre der Auffassung ist, dass durch die Medienpräsenz zahlreiche potentielle Leser ein Exemplar der 17 Euro teuren Zeitschrift gekauft hätten, wenn nicht auf der Bild-Domain der komplette Text kostenlos angeboten worden wäre.

Beim Axel Springer Verlag meint man gegenüber Telepolis, dass Lettre International der Bild-Zeitung das Interview mit einem "Hinweis auf Quellennennung" zukommen ließ, was man als Erlaubnis gewertet hätte. Auf Seiten Lettres heißt es dagegen, das Fax habe lediglich zur Information und die Notiz für eventuelle kurze Zitate gedient.

Nachdem die dpa von der Zeitschrift mit Informationen über ein Berlin-Heft mit mehr als 40 Texten und über 20 künstlerischen Arbeiten versorgt worden war, hatte diese nämlich nicht nur eine Meldung darüber gebracht, sondern auch über Teile des Interviews mit Thilo Sarrazin. Als sich daraufhin die Bild-Zeitung bei der Zeitschrift meldete, wies man sie darauf hin, dass von der dpa einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen wurden, in dem es um die Globalisierung, den Welteinheitslohn und das Verbot subventionierter Arbeitsplätze durch die EU ging. Aus diesem Grunde schickte man das Interview auch per Fax. Danach sei man von der Bild-Zeitung mehrmals angerufen und nach einer Erlaubnis zum Onlinestellen gefragt worden, habe das aber stets explizit verboten. Trotzdem sei das Interview einige Stunden bevor es Thema in der ARD-Sendung Plasberg war mit Werbung bestückt auf der Bild.de-Domain erschienen.

Hätte man den Text Springer zum Onlinestellen überlassen wollen, so Lettre, dann hätte man ihn nicht gefaxt, sondern elektronisch übersandt. Bereits daraus, dass die Bild-Version des Interviews Scanfehler enthielt, sei erkennbar, dass deren Vorlage nicht für diesen Zweck gedacht war. Zudem hätte auch der Focus wegen des selben Anliegens nachgefragt und sei unter anderem mit Verweis auf eine Gleichbehandlung mit der Bild-Zeitung negativ beschieden worden, weshalb das Erscheinen des Textes dort den Eindruck hervorrief, man sei hinters Licht geführt worden. Als drittes Argument für die Unwahrscheinlichkeit der Springer-Behauptung führt man bei der GmbH an, dass des Geschäftsmodell des nicht subventionierten Kleinverlages im Verkauf von Druckwerken bestehe, weshalb man grundsätzlich keine Texte online stelle und dies auch im Fall des Sarrazin-Interviews nicht gemacht habe.

Möglicherweise wird man beim Axel Springer Verlag im Prozess um Schadensersatz damit argumentieren, dass die Verkaufszahlen von Lettre International gerade durch die Berichterstattung in den Mainstream-Medien kräftig gestiegen sein könnten. Doch das wäre ein Argument, mit dem Google eigentlich Geld von Springer verlangen könnte (statt umgekehrt) - schließlich sorgt der eine Konzern ja auch dafür, dass man auf das Angebot des anderen aufmerksam wird.

Das Ereignis zeigt also zweierlei: Zum einen sind die rechtlichen Instrumente, gegen den von den Verlagen beklagten "Content-Klau" vorzugehen, auch jetzt schon vorhanden, werden allerdings aufgrund einer effektiven Ungleichbehandlung durch Abmahn-, Anwaltshonorar-, und Prozessrecht stark asymmetrisch eingesetzt. Verschärfungen durch neue Monopolrechte würden nur dazu führen, dass die für die Pressefreiheit fundamentalen Rechte auf angemessenes Zitieren, Kritisieren und Berichten über Tatsachen so stark eingeschränkt werden, dass sehr wahrscheinlich auch die demokratische Meinungsbildung darunter leiden würde.

Gäbe es ein Leistungsschutzrecht, wie es von Matthias Döpfner oder Hubert Burda gefordert wird, dann könnten bei politisch nicht ins Konzept passenden Verbrechen oder Skandalen gezielt nur ausgewählte Medien informiert werden, welche die nun durch ein Monopol geschützten Nachrichten ausschließlich einem sehr kleinen ausgewählten Leserkreis für sehr viel Geld anbieten - und Alle verklagen, die sonst noch darüber berichten. Eine Möglichkeit, die nicht nur einigen Verlagen, sondern auch manchen Politikern sehr verlockend erscheinen könnte.

So lange es keine mit geheimen Listen gefütterten Stoppschilder gibt, so lange hätten deutsche Internetnutzer allerdings immer noch die Möglichkeit, solche Informationen im Ausland abzurufen - etwa bei Wikileaks, wo am Montag ungeschwärzte Versionen zensierter Passagen aus dem Günter-Wallraff-Buch Der Aufmacher eingestellt wurden. Für das 1970 erschienene Werk, mit dem der Journalist berühmt wurde, hatte er sich bei der Bild-Zeitung in Hannover anstellen lassen und konnte so die Methoden aufdecken, mit denen das Blatt damals arbeitete. Danach investierte der Axel Springer Verlag allerdings viel Geld in Anwälte, weshalb das Buch seit seiner zweiten Auflage in einer teilweise geschwärzten Fassung erscheinen musste.