Wenn der Taser kommt

Gewaltfreie Kindererziehung und Praxis: Wieviel Drohung darf sein?

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Gewiss ist nur: Die draußen sind, wissen es besser. Früher, als in Stadien noch Fußball gespielt wurde - und zwar mit den Füßen und nicht mit der Hand -, wussten drei Viertel der Bevölkerung ein besseres Spielsystem und eine bessere Aufstellung als der Teamchef1. Von einem Nahostkorrespondenten erfuhr ich neulich, dass Einwohner in den kleineren Orten rund um Frankfurt über den israelisch-palästinensischen Konflikt viel besser informiert sind als Menschen in Tel Aviv und im Gazastreifen und in Hunderten von Frankfurter Vorortschubladen eine schnelle, kurze, bessere Lösung für den Nahostkonflikt parat liegt. Für das Konfliktfeld "Kindererziehung" lässt sich Ähnliches sagen.

Kindern muss unbedingt beigebracht werden, dass sie Grenzen einhalten. Das wissen Eltern scheinbar immer seltener und Außenstehende immer besser, was auch leicht zu erklären ist, da es immer Außenstehende sind, die die schlimmsten Erfahrungen mit solchen Kindern machen, die Grenzen nicht einhalten können. Dazu kommt: Sie reagieren noch natürlich. Ihr Toleranzempfinden ist noch gesund; nicht zerschunden von falscher Nähe ("Symbiose") und ungeschwächt von ständigen Grenzattacken.

Ein Freund, der keine Kinder hat und ein beneidenswerter Pragmatist ist, findet die Androhung von Gewalt nicht schlimm - Forumsbeiträge zur Nachricht, dass nun auch Frankreich von körperlicher Züchtigung absehen will (siehe "Sie küssten und sie schlugen ihn") zeigen, dass er nicht alleine ist. Er erzählte mir kürzlich von einer Situation, die für die anwesende Mutter wohl pädagogisch eine Nummer zu groß war, für ihn aber im Handumdrehn und nach einer kurzen, kräftigen Ansage gelöst.

Im Auto, die Kinder, beide 6 Jahre alt, sitzen hinten und zwei Erwachsene vorn.

Kind1: "Scheiße, Scheiße"
Mutter "Kind, das sagt man nicht"
Kind1 "Scheiße, Scheiße, Scheiiiiißeeeeeh, Scheiße"
Mutter: "Hat dir deine Mami nicht beigebracht.....?"
Kind1: "Scheiße, Scheiße, Scheiiiiißeeeeeh, Scheiße"
...
Kind1: "Scheiße, Scheiße"
Kind2, Sohn der Mutter, fängt an zu weinen.
Mutter: "Mein Kleiner ist sensibel. Schlimme Ausdrücke kann er einfach nicht verkraften."
Kind1: "Scheiße, Scheiße. Scheiße, Scheiße, Scheiiiiißeeeeeh, Scheiße"
Erziehungsexperte, Begleiter der Mutter: "Kind, wenn Du jetzt nicht sofort still bist, hau ich Dir eins in die Fresse und Du darfst nachhause laufen, wenn du dich dann vor lauter Schmerz überhaupt noch bewegen kannst!"
...
Danach war Ruhe. Selbst das "sensible Kind (Kind2)" hörte schlagartig mit dem Weinen auf.

Das hilft einmal, aber nicht oft, wendete ich ein. Die Drohung läuft im Erziehungsalltag bald ins Leere. "Du hattest einen Überraschungsmoment und den Statusvorteil eines Fremden. Die Kinder konnten nicht einschätzen, ob du deine Drohungen wahrmachst." Fallen solche Drohungen öfter, ohne dass sie realisiert werden, werden sie untauglich, zur Karikatur. Auch das ruhige Gespräch hilft nicht immer, wenn etwa der Erstgeborene in wöchentlichen Abständen wiederholt versucht, den Zweitgeborenen im Kinderwagen verschiedene Hänge hinunterzustoßen.

Tatsächlich gehören Sanktionsandrohungen seit jeher zur Erziehung. Das Problem ist nur, dass man sich hier auf keine gültigen Konventionen mehr verlassen kann. Früher angewandte Topoi sind geschichtlich überholt: "Wenn du deine Schwester nicht losläßt, dann bringt das Christkind nichts" oder "Wenn du nicht sofort die Bohrmaschine wieder dahin legst, wo sie hingehört, dann kommt Knecht Ruprecht" - nicht selten nutzlos; auch zeitgemäße Entzugsandrohungen - "dann darfst du dir heute nicht 'Karlsson auf dem Dach' anschauen" - zeigen zwar noch immer Wirksamkeit, aber nur in den ersten Runden einer sich entwickelnden Leidenschaft für die Suche nach Grenzen des kindlichen Überbordens. Der angedrohte Besuch des Silberrückens aus dem Gorillagehege macht Eindruck, aber auch nur bei leichten Vergehen (Nichtinsbettgehen). Möglicherweise hilft bei schwereren Verstößen (Insistieren auf "Placet Experiri", etwa beim Genuß von Saft, der gleichzeitig im Mund und außerhalb gespürt werden will) gegen Tischsitten und der Ordnungswelt bzw. Befehlsgewalt von Erwachsenen der angedrohte oder "gespielte" Anruf bei der Polizei. Private Versuche scheinen das zu bestätigen. Das sei vielleicht nicht immer fair gegenüber den Vertretern des Staates, die großen Wert auf "kinderliebes Verhalten" legen (die aber auch nicht immer große Fairness gegenüber den Bürgern zeigen, deren Sicherheitsinteressen sie vertreten), aber diese Drohung ist, wie mir bestätigt wurde, auf "jeden Fall wirksamer als eine angedrohte körperliche Züchtigung", die nicht ernstzunehmen sei. Dagegen: "Die Polizei kommt, wenn es ernst wird", das würden die Kinder irgendwie ahnen. Und trotzdem: das sei doch auch nur ein Spiel.

Wie ernst aber Polizisten ihre Rolle als Erziehungshelfer nehmen können, zeigt nun ein Fall, der sich am 11. November in Ozark, Arkansas zutrug und diese Woche über die USA hinaus bekannt wurde: Die Polizei war von der Mutter einer "widerspenstigen Zehnjährigen" angerufen worden, weil sich das Mädchen mit Händen und Füßen weigerte zu duschen. Auch dem herbeieilendem police officer kickte das Mädchen in die Leistengegend, so der Bericht. Der Polizist, von der Mutter dazu ermächtigt ("Her mother told me to tase her if I needed to"), zögerte nicht lange und zückte den Elektroschocker.

Zwei Pfeile schnellten aus der nichttödlichen Taser-Waffe, Mädchenbeine und - arme wurden still: Situation beruhigt, alles unter Kontrolle. Wie der Vorgesetzte des Polizeibeamten laut Nachrichtenagenturen erklärte, sind Taser eine sichere Art, um Personen, die "für sich oder andere eine Gefahr darstellen könnten", in ihren Grenzen zu halten. Der Taser sei nicht dazu benutzt worden, das Kind zu bestrafen. Es ging lediglich darum, das Kind unter Kontrolle zu bringen, so dass es niemanden verletzen würde. Hätte der Polizeibeamte versucht, dem Kind die Handschellen mit Gewalt anzulegen, dann hätte er ihm vielleicht unbeabsichtigt den Arm oder ein Bein brechen können. So aber habe ein kurzer Moment genügt, eine kurze Berührung des Tasers - "less than a second" -, und das Kind war nicht länger ungezogen ("unruly"), die Handschellen konnten der Zehnjährigen ohne Widerstand angelegt werden.

Stellt sich die Frage: Ist der Polizei-Tasereinsatz zu Zeiten der gewaltfreien Erziehung die ultimativ wirksame Sanktionsandrohung gegenüber ungehorsamen Kindern?