Wird Elena auf Zwangsdiät gesetzt?

Ursula von der Leyen will beim Streit um die zentrale Speicherung von Einkommensdaten einlenken

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Das neue Jahr hat mit einem datenschutzrechtlichen Paukenschlag begonnen. Während sich Politik und Medien in bizarren Scheingefechten über die sogenannten Nacktscanner ergehen, nahm am Neujahrstag weitestgehend unbeachtet auch eine Datenbank namens Elena ihren Betrieb auf. Was zunächst nach einem sympathischen Mädchennamen klingt, ist bei näherer Betrachtung ein gänzlich unsympathisches Datenmonster. Hinter dem Kürzel Elena verbirgt sich der elektronische Entgeltnachweis, eine Datenbank, die sensible Informationen von rund 40 Millionen Deutschen zentral speichert. Nach harscher Kritik aus den Reihen der Datenschützer, der Gewerkschaften und der Politik, will das Arbeitsministerium nun die Datensätze verschlanken - ob diese Ankündigung auch sinnvoll in die Tat umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Noch sind Zweifel an derartigen Lippenbekenntnissen mehr als berechtigt.

Die Ich-weiß-fast-alles-Datenbank

Seit Jahresbeginn wird Elena von den Arbeitgebern mit einem schieren Wust an Daten gefüttert. Wenn die Datenbank 2012 ihren Dienst aufnimmt, wird sie auf dem Gebiet der Arbeitsverhältnisse ein beinahe allwissender Koloss sein. Elena weiß nicht nur, was jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter oder Soldat verdient - die Datenbank weiß auch, wann - und wenn ja, wie oft - man sich krank gemeldet hat, wann - und wenn ja, wie oft - man erlaubt oder unerlaubt gestreikt hat, wann - und wenn ja, warum - man eine Abmahnung kassieren musste und warum man entlassen wurde. Diese Informationen stehen zwar offiziell nur autorisierten staatlichen Stellen zur Verfügung, doch alleine Quantität und Qualität der erhobenen Datensätze laden förmlich zum Missbrauch durch professionelle Datenhändler ein. Wer hat eigentlich ein Interesse an einem Zentralregister, in dem auch Fehlzeiten, Abmahnungen und Kündigungsgründe gespeichert werden?

Eigentlich sollte das Elena-Verfahren, das ursprünglich einmal unter dem Schlagwort "Jobcard" diskutiert wurde, Bürokratie abbauen und Effizienz fördern - doch was als durchaus sinnvolles Projekt begann, nahm über die Zeit hin erschreckende Formen an. Als Vater von Elena gilt der umtriebige, ehemalige VW-Personalvorstand und Schröder-Intimus Peter Hartz. Als er der rot-grünen Bundesregierung die Ergebnisse der nach ihm benannten Hartz-Kommission übergab, war auch das "Aktionsprogramm Informationsgesellschaft" ein Bestandteil des Forderungskatalogs. Die "Jobcard" sollte Bürokratie abbauen und aufgrund ihrer Zertifizierung nebenbei auch den Handel im Internet stärken. Es gibt rund 180 Antragsarten, für die man heute eine Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt. Dazu zählen nicht nur Anträge auf Arbeitslosengeld, sondern auch Anträge für Wohngeld, Prozesskostenbeihilfe, Kindergeld oder die Kostenerstattung für einen Kita-Platz. Die Idee der Hartz-Kommission war simpel - warum ersetzt man diese Anträge in Papierform nicht einfach durch ein elektronisches Informationssystem, das die Personalabteilungen entlastet und dem Bürger so manchen unnötigen Gang zum Amt abnimmt?

Datenmissbrauch ante portas

57 Seiten stark ist der Datenkatalog, den Arbeitgeber von diesem Jahr an das Zentralregister übermitteln müssen. Neben den Daten, die auch auf jeder Lohnbescheinigung stehen, enthält Elena jedoch auch sensible Daten, die zwar von einigen Ämtern für besondere Entscheidungen auch schon heute in schriftlicher Form angefordert werden können, die aber in einer zentralen Datenbank aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eigentlich nichts zu suchen haben.

So findet sich auf Seite 25 des Fragebogens beispielsweise die Angabe nach Fehlzeiten und dem Grund für diese. Natürlich werden diese Daten nach gültiger Rechtslage beispielsweise von der Arbeitsagentur für mögliche Sanktionen gegen einen Antragsteller benötigt - aber aus welchem Grund werden sie auch von Arbeitnehmern gespeichert, die diesen Antrag überhaupt nicht stellen wollen? Und warum werden diese Daten von Beamten oder Richtern erhoben, die noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld haben? Auch die Angaben auf den Seiten 26 und 47, auf denen nach dem Streikverhalten von Arbeitnehmern und Abmahnungen gefragt wird, bieten alleine aufgrund ihrer seltenen Nutzung kaum einen Vorteil für die Ämter, dafür aber ein exorbitantes Missbrauchspotential. Was würde ein großer Arbeitgeber für einen Datensatz bezahlen, aus dem er schlussfolgern kann, ob ein Interessent für einen Arbeitsplatz ein streiklustiger Quartalskranker ist, der auch schon mal eine Abmahnung wegen aufrührerischen Verhaltens bekommen hat, oder ob er ein folgsames Schaf ist, das selbst erkältet seinen Dienst tut?

Hätte sich die Politik für eine durchdachte, schlanke Lösung entschieden, die gegen potentiellen Missbrauch geschützt wäre, hätte die "Jobcard" auch eine echte Innovation sein können. Warum sollte ein Arbeitnehmer eigentlich für einen Antrag auf Wohngeld in entwürdigender Art beim Arbeitgeber vorsprechen müssen, um sich den Antrag vom Amt ausfüllen zu lassen? Mit einer schlanken "Jobcard" würde der Sachbearbeiter auf dem Amt mit der Einwilligung des Antragstellers schnell und unkompliziert Zugang zu den relevanten Daten bekommen, die auch auf der Lohnbescheinigung oder dem Finanzamtsbescheid zum Steuerjahresausgleich stehen. Wenn man die Bürokratie wirklich entlasten wollte, könnte man allerdings auch ganz einfach die Anzahl der Bescheinigungen absenken und diverse Leistungen gegen Vorlage eines Einkommensbescheides vom Finanzamt zur Verfügung stellen.

Aber eine solche Low-Tech-Lösung wäre einer Informationsgesellschaft wohl nicht angemessen. Daher basiert die Technik hinter der "Jobcard" auch auf einem - auf dem Chip integrierten - Zertifikat zur Erstellung qualifizierter Unterschriften. Solche Karten sind heutzutage noch kaum verbreitet und hätten vor allem für Anbieter im Internet einen unschätzbaren Vorteil, da sie eine rechtsgültige Unterschrift ersetzen können. Offen ist jedoch, wer diesen unfreiwilligen Zertifizierungswahn bezahlen soll. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht im Regelfalle vor, dass die Kosten vom Arbeitnehmer getragen werden. Wenn tatsächlich einmal 40 Millionen Chipkarten ausgestellt werden, würden sich die jährlichen Kosten zwar "nur" im einstelligen Eurobereich bewegen, aber warum sollte der Arbeitnehmer die Kosten für ein Verfahren übernehmen, das zuallererst den Arbeitgeber entlastet?

Milchmädchenrechnung

Wenn die Regierung von einem Einsparvolumen von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr spricht, ist jedoch Vorsicht geboten. Die Grundlage dieser Kalkulation bezieht sich darauf, dass möglichst viele Antragsvorgänge durch Elena übernommen werden und die dadurch eingesparte Zeit auch tatsächlich anderweitig genutzt werden kann. Wer die tägliche Arbeit in der Personalabteilung eines mittelständischen Betriebes kennt, wird diese Kalkulationsgrundlage allerdings anzweifeln. Kleine Betriebe haben meist eine, mittlere Betriebe zwei oder drei Fachkräfte für die Lohnbuchhaltung. Es ist natürlich absurd, anzunehmen, dass die Zeitersparnis, die bei solchen Betrieben pro Jahr im ein- bis zweistelligen Stundenbereich anfallen würde, in irgendeiner Form Kosten reduzieren würde. Zunächst einmal ist das Gegenteil ist der Fall, da sowohl die Hardware, als auch die Personalschulung für das Elena-Verfahren hier voll zu Buch schlagen. Wenn Elena wie geplant 2012 tatsächlich von den Ämtern eingesetzt wird, sollen zunächst einmal ganze fünf Antragsarten durch dieses System digitalisiert werden - überflüssig zu erwähnen, dass keine dieser Antragsarten etwas mit den sensiblen Daten der Datenbank zu tun hat.

Die Kritik wächst

Der Nutzen durch Elena ist marginal, was sogar die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) dazu veranlasst hat, das System als ineffizient und kostenverursachend abzulehnen. Dabei steht die BdA nicht alleine - auch der Bund der Steuerzahler, die Gewerkschaft Ver.di, der Marburger Bund und fast alle Datenschützer lehnen Elena in dieser Form ab. Elena verstoße nicht nur eklatant gegen das Prinzip der informationiellen Selbstbestimmung, sondern sei auch ein Einfallstor für den Missbrauch der Daten. Ver.di und der Marburger Bund prüfen momentan, ob sie gegen den elektronischen Lohnnachweis beim Bundesverfassungsgericht eine Klage anstrengen. Sollten die Gewerkschaften nach Karlsruhe ziehen, haben sie möglicherweise sehr gute Chancen, das Elena-Verfahren zu stoppen. Elena stellt eine zentrale, anlasslose Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Daten dar. Damit verstößt Elena genauso gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz, wie die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die sich zur Zeit in Karlsruhe auf dem Prüfstand befindet. Sollten die Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung kippen, droht auch Elena das Ende.

Zensursula reagiert

Wie bescheiden der rechtliche Rahmen rund um Elena aussieht, weiß auch die Regierung nur allzu gut. Arbeitsministerin von der Leyen, die bereits im Familienressort feststellen musste, dass Datenschützer unbequeme Gegner sind, hat nun erstmals reagiert und angekündigt, den Elena-Fragebogen zu überarbeiten. Eine direkte Zuordnung der Streikzeiten soll zukünftig nicht mehr möglich sein, die Fehlzeiten stehen indes nicht zur Disposition. Es sollen künftig nur noch Daten erhoben werden, die für die Berechnung von Sozialleistungen erforderlich sind, so ein Sprecher von der Leyens. Hier steckt der Wurm jedoch im Detail - alle Elena-Daten sind für eine Berechnung bestimmter Leistungen notwendig, dennoch stellt sich die Frage, ob diese Daten überhaupt zentral gespeichert werden müssen und dürfen. Bis Ende März will man nun einen neuen Fragenkatalog präsentieren, der Elena in kritischen Punkten verschlanken soll. Ob dies ausreichen wird, um die Sicherheitsbedenken zu befriedigen, ist jedoch mehr als fraglich. Letzten Endes werden sich wohl wieder einmal die Richter in Karlsruhe mit dem Informationshunger des Staates beschäftigen müssen. Vielleicht sollten sich die Politiker in Berlin jedoch ganz einfach mal einen trefflichen Sinnspruch Montesquieus in ihr Poesiealbum schreiben lassen: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen".