Förderung von Open-Access-Fonds für deutsche Hochschulen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG unterstützt deutsche Hochschulen bei der Einrichtung von Fonds zur Förderung von Open-Access-Publikationen

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In einem aktuellen Merkblatt ermuntert die DFG Hochschulleitungen, Mittel zur Förderung von Publikationen in Open-Access-Journalen zu beantragen. Die DFG selbst steuert 75% der Mittel zu solchen hochschulinternen Fonds zu.

Förderungsfähig sind nur Publikationen in reinen Open-Access-Journalen, wie sie etwa im Directory of Access Journals (DOAJ) gelistet sind. Nicht abgedeckt ist die Förderung von Publikationen, die zuerst in für den Leser kostenpflichtigen, so genannten Toll-Access-Journalen erscheinen und nachträglich auf einem Open-Access-Repository entgeltfrei zugänglich gemacht werden, oder in hybriden Journalen, in denen Autoren gegen Zahlung einer Gebühr ihren Artikel für den offenen, entgeltfreien Zugang freigeben können. Hybride Journale sind vielen Open-Access-Befürwortern ein Dorn im Auge, da die Lizenzgebühren für das Journal meist auch dann nicht sinken, wenn einzelne Artikel den Verlagen doppelte Einnahmen bescheren weil sie bereits in der beschriebenen Weise vom Autoren freigekauft wurden.

Bedingungen für eine Antragstellung sind neben Angaben zum Publikationsaufkommen der Hochschule und der Subskriptionsgebühren für Toll-Access-Journale eine Abschätzung des zu erwartenden Kostenvolumens in der Förderphase, eine Beschreibung mit welchen Maßnahmen die beantragende Hochschule derzeit bereits Publikationen in Open-Access-Journalen unterstützt und wie die interne Verwaltung der Mittel erfolgen soll. Hierbei wird offensichtlich größter Wert auf eine unbürokratische Abwicklung gelegt, damit Wissenschaftler nicht durch formale Hürden vor einer Inanspruchnahme der Fördergelder zurückschrecken. Weiterhin erwartet die DFG, dass mit ihrer Förderung nur Publikationen in Journalen alimentiert werden, die strenge fachlich anerkannte Qualitätsicherungs- und Begutachtungsverfahren anwenden.

Um keine Preisspirale auszulösen, können nur Artikel, deren Publikationsgebühr 2000 € nicht überschreitet, gefördert werden. Zusätzlich müssen die beantragenden Hochschulen, wie erwähnt, einen Eigenanteil in Höhe von 25% des bei der DFG beantragten Fördervolumens beisteuern. Im Falle einer Förderung müssen demnach 25% der insgesamt für Open-Access-Publikationen bereitstehenden Mittel von der Hochschule getragen werden.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Hochschulen die großzügige Offerte der DFG annehmen. Dies gilt speziell für die Einrichtungen, die sich mit der Unterzeichnung der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen zu Open Access bekennen und behaupten, diesen unterstützen zu wollen. In Zeiten knapper Hochschulkassen könnte einer Wahrnehmung des Angebots (zumindest an forschungsstarken Einrichtungen) der Befürchtung entgegenstehen, die Höhe des Eigenanteils am Open-Access-Fonds würde die finanzielle universitäre Schmerzgrenze überschreiten. Relativierend müsste allerdings berücksichtigt werden, dass etwa bei der DFG auch in jedem einzelnen Forschungsprojekt Publikationsmittel beantragt werden können.

Hochschulintern dürfte die Frage diskutiert werden, wie man den Eigenanteil am Fonds finanzieren will und leicht könnten die Universitätsleitungen auf den Gedanken verfallen, zumindest einen Teil der Mittel aus den Töpfen der mit der Literaturversorgung betrauten Bibliotheken abzuziehen. Perspektivisch könnte man sich bei der Verwendung der Mittel für wissenschaftliche Literatur eine nahezu kopernikanische Wende vorstellen: Bibliotheken entscheiden nicht mehr, welche Information es wert ist, gekauft zu werden, sondern Wissenschaftler entscheiden, was es wert ist, wo publiziert zu werden. Die Universität Bielefeld war ihrer Zeit diesbezüglich voraus: Seit vergangenem Jahr existiert dort ein Fonds für Open-Access-Publikationen, gefüllt aus universitären Mittel und verwaltet von der Universitätsbibliothek.