GEZ-Streik wegen Fall Brender

Wie ein findiger Staatsrechtler durch Boykott die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne des ZDF durchsetzen möchte

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Prof. Hubertus Gersdorf ist im Rundfunkrecht kein Unbekannter. Als Politstratege Roland Koch kürzlich den ZDF-Verwaltungsrat dazu instrumentalisierte, den ihm nicht genehmen politischen Chefredakteur Nikolaus Brender abzuservieren, gehörte Gersdorf zu den Unterzeichnern eines offenen Briefes 35 bekannter Staatsrechtler, der diesen Winkelzug als rechtsmissbräuchliches Ränkespiel geißelte. Nachdem Koch dennoch das ZDF zum Kellner degradierte, kündigte Gersdorf an, durch Boykott von GEZ-Gebühren einen Prozess provozieren zu wollen: Wenn das ZDF nicht den verfassungsrechtlich gebotenen Anspruch der Staatsferne erfülle, gäbe es für das ZDF keine Legitimation für eine öffentlich-rechtlich zu erhebende Gebühr.

Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Als man 1949 das Grundgesetz verabschiedete, hatte man die Erfahrungen der gleichgeschalteten Medien und speziell die ungeheure Propagandawirkung des Volksempfängers im Dritten Reich vor Augen. So schrieb man in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG eigens fest: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet." Hieraus folgerte man, dass der Staat selbst keinen Rundfunk betreiben dürfe, denn sonst könnten die Politiker die Journalisten kontrollieren, die doch unabhängig über die Politiker schreiben sollen. Jedoch folgerte man aus dem Grundgesetz, dass der Staat die Vorraussetzungen zu schaffen habe, dass irgendjemand in Freiheit Rundfunk betreiben könne.

Im Gegensatz zur den Printmedien stellte sich jedoch beim Rundfunk und insbesondere beim Fernsehen das Problem, dass qualitativ hochwertiges Programm sehr teuer werden würde, entsprechende Anbieter daher zwangsläufig in ein Netz von Abhängigkeiten geraten könnten, seien es private Geldgeber oder der Staat. Resultat dieser Überlegungen sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser, die nicht vom Staat unterhalten werden, also auch nicht steuerfinanziert sind oder in anderer Weise staatlicher Kontrolle unterliegen.

Rundfunkräte fast zur Hälfte mit Politikern besetzt

Damit eine Staatsferne gewährleistet wird, sind die Rundfunkhäuser als unabhängige Körperschaften öffentlichen Rechts ausgestaltet worden, die keiner Regierung Rechenschaft ablegen müssen, sondern "Rundfunkräten". Hierbei handelt es sich um Gremien, in denen knapp zur Hälfte Vertreter politischer Parteien sitzen, überwiegend jedoch Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Sportverbände usw. (Dass die Zusammensetzung dieser Rundfunkräte bisweilen recht willkürlich anmutet, soll hier nicht weiter ausgeführt werden.) Diese Rundfunk- bzw. Fernsehräte sind das "Parlament" der Rundfunkhäuser, die über das Programm, dessen Inhalte und personelle Entscheidungen zu befinden haben. Der Fernsehrat des ZDF umfasst 77 Personen.

ZDF-Verwaltungsrat mit Chefkoch

Daneben gibt es noch den 14-köpfigen ZDF-Verwaltungsrat, der sich um den Haushalt usw. kümmern muss, jedoch gerade nicht den Auftrag hat, über Programminhalte zu befinden. Während die Verwaltungsräte in den ARD-Rundfunkhäusern ausschließlich von Rundfunkrat und ggf. auch Belegschaft gewählt werden, sitzen beim ZDF-Verwaltungsrat zum Teil Politiker: Neben den acht Mitgliedern, die vom ZDF-Fernsehrat gewählt werden, entsenden die Länder fünf weitere, derzeit alles amtierende oder ehemalige Ministerpräsidenten. Einen Vertreter entsendet der Bund. Doch sogar die acht vom Fernsehrat gewählten Mitglieder haben meistens ein Parteibuch oder sind wenigstens einem der beiden politischen Lagern eindeutig zuzuordnen - sonst hätten sie nämlich diese honorigen Posten kaum bekommen. Derzeit dominiert den Verwaltungsrat die CDU.

Aus irgendeinem rätselhaften Grund ist stellvertretender Leiter des ZDF-Verwaltungsrats ausgerechnet ein honoriger Politiker, der den Medien einmal die "brutalstmögliche Aufklärung" eines CDU-Spendenskandals versprach, stattdessen jedoch die Öffentlichkeit fröhlich über erfundene "jüdische Vermächtnisse" belog. Und eben diese charakterliche Lichtgestalt, deren anhaltende Karriere wie kaum eine zweite das Versagen demokratischer Prozesse dokumentiert, war wohl nicht über alle Neuigkeiten aus der Anstalt glücklich. Er instrumentalisierte den CDU-kontrollierten Verwaltungsrat, um mit ersichtlich vorgeschobenen Argumenten den politischen Chefredakteur Nikolaus Brender rauszukegeln.

Damit tat Koch genau das, was qua Verfassung verhindert werden sollte: (Regierungs-)Parteipolitische Einflussnahme auf eine personelle Entscheidung, mit welcher offensichtlich die Unbotmäßigkeit eines unabhängigen Journalisten abgestraft werden sollte. Brenders Vorgänger Klaus Bresser nannte den Coup "organisierte Verfassungskriminalität". Der Deutsche Journalisten-Verband sieht hierin die Verhöhnung des staatsfernen Mediensystems.

Der Weg nach Karlsruhe

Gersdorf sprach von einem "schwarzen Tag für die Unabhängigkeit des Journalismus in der Bundesrepublik Deutschland". Bemerkenswert findet Gersdorf, dass man diese politische Einflussnahme in der Öffentlichkeit ankündigte, während man "früher solche politischen Machenschaften im Hinterzimmer" abgesprochen hätte. Mit Blick auf die italienischen Verhältnisse in Berlusconien spricht sich Gersdorf übrigens sogar konsequent gegen politische Funktionsträger in jeglichen Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser aus.

Auch aus Karlsruhe wird an Kochs verfassungsrechtlich bedenklichem Schachzug bemerkenswert offen Kritik geübt. Nun gäbe es verschiedene Möglichkeiten, den Fall Brender vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Dies könnte etwa dadurch geschehen, dass 25% der Mitglieder des Bundestags oder eine Landesregierung eine Normenkontrollklage (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) auf den Weg bringt. Aber trotz vollmundiger Lippenbekenntnisse zu Brender fehlt es den Verantwortlichen offenbar dann doch am notwendigen Mut. Einzig die Grünen machen sich für einen Gang nach Karlsruhe stark - doch derzeit ohne Partner.

Selbst ist der Mann!

Nun überlegt Professor Gersdorf, durch einen Akt zivilen Ungehorsams eine Klagemöglichkeit zu provozieren, in der er selbst die ihm am Herzen liegenden Fragen klären lassen könnte. Hierzu plant er, Widerspruch gegen die Zahlungaufforderung seiner GEZ-Gebühr einzulegen, da er nicht zur Zahlung verfassungswidrigen Rundfunks bereit sei. Das ZDF schulde eine staatsfreie Berichterstattung, die nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.

Die GEZ müsste dann gegen den Professor einen vollstreckbaren Gebührenbescheid erlassen, gegen den Gersdorf wiederum Klage erheben könnte. Dann müsste das ZDF als einer der Auftraggeber der GEZ die Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit der Forderung darlegen. Indirekt müsste also das ZDF das Verwaltungsgericht von seiner angeblichen Staatsferne als Voraussetzung für den Griff in den GEZ-Topf überzeugen. Kämen den Gerichten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gebührenbescheids, so könnte die Sache nach Artikel 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt werden. Andernfalls könnte der Professor bei einem letztinstanzlichen Urteil selbst Verfassungsbeschwerde erheben.

Durch diesen Kunstgriff also läge der Fall in Karlsruhe, wo man die Frage der Staatsferne verhandeln wird, auch wenn sie nicht eigentlicher Gegenstand der Klage ist. Zwar beträfe ein Urteil nur einen bestimmten Gebührenbescheid des Klägers, jedoch wären dann die verfassungsgerichtlichen Feststellungen des Gerichts mindestens als "obiter dictum" ausgesprochen. Allein die Aussicht, dass ab diesem Zeitpunkt sämtliche GEZ-Gebührenbescheide im Bezug auf das ZDF durch eine Welle an Widersprüchen angegriffen werden könnten, sollte den Verantwortlichen zu denken geben. Theoretisch könnte ein solches Verfahren das ZDF in die Pleite führen, sodass Kochs schwarzer Verwaltungsrat nur noch mit roten Zahlen befasst wäre ...

ZDF und CDU

Dass diese parteipolitische Einflussnahme Kochs ausgerechnet das ZDF betraf, ist historisch delikat, war die Gründung des ZDF doch das Ergebnis von Bestrebungen der CDU, den als unbotmäßig erkannten Sendern der ARD durch das ursprünglich geplante Adenauer-Fernsehen eine willfährige, von der Industrie bezahlte Konkurrenz entgegenzusetzen. Kanzler Adenauer hatte zuvor bereits den damaligen NWDR, der ihm zu kritisch erschien, in den NDR und den WDR aufspalten lassen. Während ihm die Protestanten im Norden suspekt waren, hatte sich der Bonner Stratege vom WDR im katholischen Rheinland Loyalität erhofft - und war vom "Rotfunk" bitter enttäuscht worden. Der im Kaiserreich sozialisierte Adenauer hatte sich mit der Unabhängigkeit der Presse nie arrangieren können, was er unter anderem während der SPIEGEL-Affäre eindrucksvoll bewiesen hatte.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht damals das private Projekt "Deutschland-Fernsehen GmbH" verboten hatte, gestand man schließlich ab 1963 mit dem ZDF eine bundesweite öffentlich-rechtliche Alternative zu den ARD-Sendern zu. Als Zugeständnis an die Kulturhoheit der Länder gestand man ihnen die Sitze im Verwaltungsrat zu, die Koch zur Schwärzung des ZDF missbrauchte.

Die Parteipolitiker waren bereits damals einflussreich genug, um ihre Kandidaten zu platzieren: Als erster Intendant des ZDF wurde der stockkonservative Karl Holzamer berufen, wie Adenauer Mitglied im katholischen Ritterorden zum Heiligen Grab zu Jerusalem. Der langjährige ZDF-Intendant Dieter Stolte verbannte aus seinem Sender politisches Kabarett, welches der Regierung Kohl nicht gefällig gewesen wäre, und bekommt heute Geld vom Axel Springer-Verlag sowie von der CDU-nahen DVAG. In die Redaktion "Geschichte" berief Stolte einen Historiker, der seinen Professorentitel an einer obskuren konservativen Hochschule unter Leitung des Nazi-Scharfrichters Filbinger erworben hatte. 20 Jahre später ermöglichte Adenauers "Enkel" Helmut Kohl seinem Freund Leo Kirch dann doch noch das Privatfernsehen. Adenauers Propaganda-Kalkül ging 40 Jahre später auf: 2003 wählten die ZDF-Zuschauer in einer von Guido Knopp moderierten Show ZDF-Gründer Konrad Adenauer zum "Größten Deutschen".