"Na gut", sag ich, "dann besser ich halt was nach"

Am Beispiel des elektronischen Entgeltnachweises (ElENa) zeigt sich einmal öfter die Verfahrensweise der Politik, wenn es um Projekte geht, die den Datenschutz tangieren: Durchsetzen, abwarten, gegebenenfalls nachbessern

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Der ein oder andere mag die Geschichte des versuchten Banküberfalles noch kennen, die die österreichische Kabarettistengruppe Erste Allgemeine Verunsicherung im Lied "Ba-Ba-Banküberfall" erzählte. Am Ende der aus finanzieller Verzweiflung geborenen Idee eines Überfalls steht der Kassierer, der sich weigert, Geld herauszugeben, was beim verhinderten Bankräuber zur fatalistischen Entscheidung führt, stattdessen Geld einzuzahlen.

Nach einer halben Stund bin ich endlich an der Reih
Mein Finger ist schon steif von der blöden Warterei.
Ich sag "Jetzt oder nie! Her mit der Marie!"
Der Kassier schaut mich an und fragt "Was haben Sie?"
Ich sag "An Hunger und an Durst, und keinen Plärrer!
Ich bin der böse Kassenentleerer!"
Der Kassier sagt "Nein, was fällt Ihnen ein?"
"Na gut", sag ich, "dann zahl ich halt was ein!"

Wer die deutschen Projekte, die in irgendeiner Form mit Datenschutz zu tun haben, beobachtet, der kann ein ähnliches Verhalten bei denjenigen vermerken, die die Projekte vorantreiben. Sehr deutlich wird dies derzeit beim Elektronischen Entgeltnachweis, kurz ElENa (und der Einfachheit halber im Folgenden als "Elena" bezeichnet) genannt.

Von der Jobcard bis hin zu Elena

Noch unter der Ägide von Gerhard Schröder entstand im Zuge des Aktionsprogramms Informationsgesellschaft Deutschland 2006 das Projekt "Jobcard", welches später zu Elena mutierte. Der offiziell verlautbarte Zweck der zentralen Speicherung von Daten, die für die Entscheidung über Ansprüche auf Arbeitslosengeld und andere Leistungen benötigt werden, war der Bürokratieabbau, die Vermeidung von Wartezeiten aufgrund der bisherigen Vorgehensweise sowie die Stärkung des Internethandels durch die Zertifizierung der Karte (und somit der Nutzbarkeit als Identifikationskarte beim Onlinekauf, bei Onlineauktionen usw.). Wie Jens Berger in seinem Artikel "Wird Elena auf Zwangsdiät gesetzt? "darlegt, wird dieser Zweck jedoch keinesfalls erreicht - vielmehr werden durch Elena neue Bürokratienotwendigkeiten geschaffen.

Geistiger Vater von "Elena" ist Peter Hartz, der als Vorsitzender der sogenannten "Hartz-Komission" auch für die ALG-II-Regelungen verantwortlich zeichnet, die mittlerweile als Hartz IV bekannt geworden sind. Wie auch das ALG II ist Elena datenschutzrechtlich gelinde gesagt bedenklich. 57 Seiten umfasst der Datenkatalog, der an das neu geschaffene Zentralregister zu übermitteln ist, darunter Angaben zu Fehl- und Streikzeiten, Gründe für Entlassungen und Kündigungen usw. Und wie bei solcherlei Projekten üblich wird die Datensammelei damit begründet, dass diese Daten benötigt werden - die Frage, ob es angemessen, notwendig und legitim ist, diese zentral zu speichern, bleibt allerdings außen vor.

Stampede der Datenschutzverletzungen

Durch das Stakkato von neuen, den Datenschutz betreffenden Projekten und Gesetzen der Regierung sowohl erschöpft als auch abgelenkt, mussten Anfang des Jahres etliche Kritiker von Elena feststellen, dass sie die Einführung dieses Datenkraken schlichtweg aus den Augen verloren hatten. Dies ist wenig verwunderlich. Datenschützer müssen sich angesichts der Stampede der Datenschutzangriffe fühlen wie Cowboys, die keinerlei Chance haben, alle Tiere einzufangen, sondern sich dann auf die größten und gegebenenfalls teuersten konzentrieren, während sie hilflos zusehen (müsssen), wie der Rest der Herde an ihnen vorbeiläuft. So lenkten E-Card, Vorratsdatenspeicherung, ALG II, Onlinedurchsuchung bzw. BKA-Gesetz, diverse Datenweitergabe"skandale" und die Probleme der Onlinejobbörse erfolgreich von Elena ab. Umso lauter wurde dann der Aufschrei in den letzten Wochen.

Einlenken und Lippenbekenntnisse

Da die Kritik seitens der Datenschützer und Arbeitnehmervertretungen nicht abriss, setzte die im gefühlten Losverfahren als Arbeitsministerin eingesetzte Ursula von der Leyen auf eine erfolgreiche Taktik: Vollmundig einen Dialog oder kleine Zuckerstückchen anbieten. So soll den Arbeitnehmervertretern ein Anhörungsrecht bei der Liste der zu erfassenden Daten eingeräumt werden. Wer mit der Politikersprache nicht vertraut ist, wird darin ein Mitspracherecht vermuten, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Vielmehr wird den Vertretern der Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. Unabhängig davon, was von Angeboten der ehemaligen Familienministerin zu halten ist, zeigt sich hier ein typisches Verhalten der Politik, die den Begriff der Datensparsamkeit allem Anschein nach aus ihrem Vokabular gestrichen hat.

So will das Bundesarbeitsministerium die "zentrale Erfassung der Daten entschärfen" und nunmehr die Daten auf ihre zwingende Erforderlichkeit überprüfen. Einfach gesagt: Bisher hat die Datensparsamkeit, immerhin ein zwingendes Gebot des Datenschutzes, keine Rolle gespielt. Nun aber wird ihre Anwendung nach einer möglichst lauten Kritik als Kritikfähigkeit und Entgegenkommen derjenigen propagiert, die bisher einen Datenkatalog erstellten, ohne grundlegende Prinzipien des Datenschutzes zu beachten. Wäre die Kritik leiser geäußert worden oder gar ganz ausgeblieben, so würde Datensparsamkeit weiterhin bei Elena außer Acht gelassen werden. Dies zeigt aber nicht nur die mangelnde Kompetenz der Protagonisten, sondern auch ihre absolute Ignoranz gegenüber Datenschutzbelangen. Denn bereits 2008 und 2009 wurden die Kritik an Elena sowie konkrete Verbesserungsvorschläge seitens der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes formuliert. Erst jetzt, nachdem auch die Öffentlichkeit sowie die Arbeitnehmerverbände lauter nach Änderungen rufen, wird großzügigerweise darüber nachgedacht, die zu speichernden Daten nach ihrer zwingenden Notwendigkeit zu bewerten und bei der Datenliste auch Vertreter der Betroffenen anzuhören.

Deutlicher kann nicht gesagt werden, dass Datenschutzbelange für diejenigen, die nach immer größer werdenden Datensammlungen und nach zentralen Dateien und Speicherungen rufen, lediglich dann wichtig werden, wenn sie so lautstark vertreten werden, dass auch die, die sich bis dato erfolgreich taub stellen, sie nicht mehr überhören können. "'Na gut', sag ich, 'dann besser ich halt was nach'" ist mittlerweile die ganz normale Praxis einer Politik, die mit Hilfe von Arbeitgebervertretern und Personen wie Peter Hartz sowie einem Heer von Beratern über das, was sie gesetzlich legitimiert, (im besten Falle) nicht nachdenkt oder sogar ganz gezielt auf Datenschutzverletzungen setzt und hofft, damit durchzukommen.