"Die Rechte der privaten Eigentümer werden gestärkt, die Rechte aller anderen geschwächt"

Interview mit Werner Rügemer zum Rechtsdrift im deutschen Justizwesen

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Deutschland fällt immer weiter auseinander. Dies lässt sich nicht nur ökonomisch an der Zunahme des materiellen Reichtums und der Armut, sondern auch juristisch anhand der Entwicklung des Rechts für Individuen verschiedener Einkommensgruppen nachvollziehen. Während die am oberen Ende der sozialen Skala in wachsenden Maßen über dem Gesetz stehen, sind Lohnabhängige und Erwerbsleben von Regelungen betroffen, die mit den Prinzipien eines Rechtsstaats schwerlich in Einklang zu bringen sind. Telepolis sprach mit dem Sozialwissenschaftler Werner Rügemer und Herausgeber des Buches Arbeits-Unrecht. Anklagen und Alternativen über das legale Unrecht.

Herr Rügemer, momentan ist zu beobachten die großzügige Abfindung von Managern, die sich bei der Leitung eines Konzerns betriebsschädigend verhalten, die am Rande der Legalität und darüber hinaus operieren sowie die Behinderung und Weigerung der Justiz, sie und wohlhabende Steuerhinterzieher zur Rechenschaft zu ziehen, während am anderen Ende die Bespitzelung der Mitarbeiter, die Anzahl der Kündigungen aus nichtigen Gründen und der Rechteabbau bei Leiharbeitern und Langzeitarbeitslosen zunimmt. Werden hier vorhandene Gesetze nicht befolgt und überinterpretiert oder entspricht die gängige Praxis der Rechtslage?

Werner Rügemer: In der neoliberalen Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft findet seit langem auch ein scheibchenhafter Wechsel des Rechtsparadigmas statt. Allgemein gesprochen werden die Rechte der privaten Eigentümer, also der Investoren, Aktionäre, Unternehmer, Manager, vor allem der großen Kapital- und Finanzakteure gestärkt, die Rechte aller anderen, vor allem der Beschäftigten und Arbeitslosen werden geschwächt. Im Vorgriff darauf brechen die Privateigentümer auch schon mal Gesetze, die noch gelten und die Justiz wendet geltende Gesetze nicht an. Die Handlungen der Finanzakteure werden vom Staat mit einem gnädigen Dunkel geschützt, in extremer Weise gegenwärtig bei der Bankenrettung: Die Gläubiger werden nicht offengelegt und in aller Heimlichkeit erfüllt der Staat die Forderungen der Bankrottbanken auf Kosten der Bürger.

Psychiatrische Gefälligkeitsgutachten

Gleichzeitig verletzen prekäre Arbeitsverhältnisse und Ausspähung von Beschäftigten und Arbeitslosen die Menschenwürde. Wenn wir die Menschenrechte zugrundelegen, wird das Unrecht, das den Beschäftigten und Arbeitslosen angetan wird, vom Staat in Rechtsform gebracht (Hartz I, II, III und IV).

Kommt hierbei auch die personelle Situation der Justiz zum Tragen?

Werner Rügemer: Ja. Der Bundesgerichtshof selbst hat im Dezember 2007 anlässlich eines Urteils im Kölner Müllskandal festgestellt, dass die Justiz für Fälle hochrangiger Wirtschaftskriminalität nicht angemessen ausgestattet ist, deswegen werde gegen solche Wirtschaftskriminelle zu selten ermittelt, Ermittlungen dauern zu lange und können nicht zuende geführt werden, Straftaten verjähren, täterschonende Deals wie im Falle des Deutsche Bank-Chefs Ackermann nach der Fusion von Mannesmann/Vodafon dienen als Ausweg. Der BGH hat damals dem Gesetzgeber und der Regierung aufgetragen, die Justiz personell und technisch besser auszustatten – seitdem ist nichts passiert.

Ist hier die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und Finanzämter von Bedeutung?

Werner Rügemer: Weisungsabhängigkeit in Verbindung mit Personalknappheit und Parteibuchwirtschaft. Leitende und Generalstaatsanwälte werden mehrheitlich nach Parteibuch und Parteienproporz berufen. Auch die Mitgliedschaft von leitenden Staatsanwälten in Rotaryclubs kann durchaus eine Rolle spielen; das zeigte sich etwa im Fall der Bochumer Staatsanwältin Lichtinghagen. Sie leitete die Ermittlungen bei den vermögenden Steuerhinterziehern wie dem Postchef Zumwinkel und deren Liechtensteiner Stiftungen: Frau Lichtinghagen wurde abberufen und an ein Amtsgericht versetzt.

"Private Kapitaleigentümer haben alle Rechte"

Dass die Regierung von Roland Koch in Hessen Steuerfahnder, die ebenfalls die Fälle von vermögenden Steuerhinterziehern gesetzeskonform bearbeiten wollten, sogar mithilfe von psychiatrischen Gefälligkeitsgutachten hinausgemobbt hat, hat in den regierenden Kreisen und bei der Wirtschaftselite keinen Protest erregt – obwohl man hier ansonsten geläufig den Rechtsstaat beschwört.

Wie ist es in der Ära der Bagatellkündigungen und der Bankenrettungsschirme um das Verhältnis von Kapital und Arbeit bestellt?

Werner Rügemer: Vereinfacht gesagt: Die privaten Kapitaleigentümer haben alle Rechte einschließlich des „Rechts“, das geltende Recht zu brechen bzw. brechen zu lassen, und sie haben den Zugriff auf die staatlichen Gelder, während Beschäftigte und Arbeitslose immer mehr dem verrechtlichten Unrecht unterworfen werden.

Wie verträgt sich die juristische Ungleichbehandlung mit unserer Verfassung?

Werner Rügemer: Gar nicht. Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Hier steht also nicht, dass die Würde des privaten Kapitaleigentümers unantastbar sei. Weiter wird bei den unveräußerlichen und unveränderbaren Grundrechten z.B. die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ und die „körperliche Unversehrtheit“ gefordert (Artikel 2), die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3), Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10), freie Wahl des Arbeitsplatzes und Verbot der Zwangsarbeit (Artikel 12). Alle diese Rechte werden für die abhängig Beschäftigten und Arbeitslosen systematisch verletzt. Natürlich muß auch Artikel 14 herangezogen werden: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Ist der Rechteabbau auf Arbeitnehmerseite politisch gewollt?

Werner Rügemer: Er ist zunächst von der Seite der Unternehmer und Finanzakteure, ihrer Lobby und von den neoliberalen Ideologen gewollt. Milton Friedman, der neoliberale Vordenker, der Gewerkschaften und Sozialstaat als systemwidrige Störfaktoren der Marktwirtschaft kritisierte, wurde mit dem Nobelpreis für Ökonomie ausgezeichnet. Solche Leute sind bis heute die Berater insbesondere der Regierungen der „westlichen Wertegemeinschaft“.

Hetze gegen Arbeitslose

Die als regierungsfähig angesehenen politischen Parteien haben, unterstützt durch jahrzehntelange Unternehmensfinanzierung, sich auf diese Programmatik umgestellt.

Welche Rolle spielen die Medien?

Werner Rügemer: Die privaten Großmedien haben diese Ideologie übernommen bzw. ihre alten Positionen offensiver gestaltet. Hetze gegen Arbeitslose und gegen Lohnforderungen sind Routine. Dazu gehören auch Medien, die bei manchen arrivierten Nostalgikern immer noch als „kritisch“ gelten, etwa das Magazin „Spiegel“. In der Süddeutschen Zeitung haben wir die Schizophrenie, dass im politischen Teil und im Feuilleton die Entwicklung gelegentlich kritisiert wird, die gleichzeitig im Wirtschaftsteil propagiert wird.

Flashmobs

Die öffentlich-rechtlichen Medien holen in ihre dämlichen Talkshows gelegentlich „Kritiker“ hinzu, sind aber in ihrer Gesamtbotschaft auf Seiten der großen Investoren und Banken. So ist etwa der tägliche ARD-Börsenbericht vor der „Tagesschau“ eine der dümmsten Sendungen überhaupt: Er suggeriert, dass die Wertentwicklung der Aktien ein Indikator für das wirtschaftliche Wohlergehen aller sei – während in Wirklichkeit das Gegenteil der Fall ist.

Wie können die Arbeitnehmer die gegenwärtige Situation wieder rückgängig machen? Können sie dabei auf Hilfe der Arbeitnehmerorganisationen, des Bundesarbeitsgerichts und der politischen Parteien hoffen?

Werner Rügemer: In den Gewerkschaften tut sich einiges, aber es gibt noch kein einheitliches und konsequentes Vorgehen. Sie sind wegen der ständigen Erpressungssituation, in der sich die (Noch-)Beschäftigten wegen der hohen Dauerarbeitslosigkeit, wegen des ständigen Lohndumpings und wegen der Drohung mit dem Absturz in den Status als Arbeitslosengeld II-Empfängers in der Defensive. Es kommt dazu, dass „christliche Gewerkschaften“ aus ihrem jahrzehntelangen Schläferdasein erwachen bzw. von den Unternehmen erweckt oder auch neu gegründet werden; sie machen wie bei der Marktkette Schlecker und bei den privaten Postdienstleistern Tarifabschlüsse, die unter denen der klassischen Gewerkschaften liegen.

Und die gewerkschaftliche Organisierbarkeit ist insbesondere in den prekären Beschäftigungsbereichen äußerst schwierig: Z.B. sind die Leiharbeiter ja nicht im Betrieb angestellt, in dem sie arbeiten; viele Niedriglöhner sind dem Druck der Arbeitgeber ausgesetzt, die die Gründung von Betriebsräten mit aller Macht verhindern wollen. Die Verbesserung von Arbeitnehmerrechten muss im wesentlichen durch Aktionen erzwungen werden. Die Perspektive politischer Streiks und von Generalstreiks ist unverzichtbar. Das Bundesarbeitsgericht hat „flashmobs“1 für zulässig erklärt, nachdem verdi solche Aktionen erst einmal auch ohne juristischen Segen durchgeführt hat.