Früchte der eigenen Verbotsvorstellungen

Die "Antifa" beklagt sich über die Kriminalisierung eines Plakats

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"JLO" steht für "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland e.V.". Mit dem "Ostdeutschland" im Namen meint der Verein aber nicht die ehemalige DDR, sondern aktuell zu anderen Ländern gehörige Gebiete. Auf ihrer Website zeigt die JLO das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 und feiert unter anderem den Terroristen Albert Leo Schlageter oder den als Politiker eher mäßig begabten Wilhelm II. Letzterem huldigt man auf Feierlichkeiten des Vereins offenbar auch mit "Heil Dir im Siegerkranze" [sic] und "Söhnlein Brillant", der "Lieblingsmarke seiner Majestät". Andere Texte deuten darauf hin, dass man dem Dritten Reich in der JLO möglicherweise deutlich weniger kritisch gegenübersteht als der Bevölkerungsdurchschnitt.

2009 veranstaltete der Verein in Dresden einen "Trauermarsch" zum Gedenken an die Bombardierung der Stadt 1945. An diesem Umzug nahmen angeblich 6.000 Personen teil, darunter auch ""nationale Kameradschaften in einheitlicher Kleidung". Im Rahmen der Veranstaltung sprachen unter anderem der sächsische NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel und Matthias Faust, der Bundesvorsitzende der DVU.

Am 13. Februar 2010 will die JLO diesen "Trauermarsch" wiederholen. Das veranlasste "autonome Antifa-Gruppen" unter dem Motto "Nazifrei! Dresden stellt sich quer" eine Gegendemonstration auszurufen, die den geplanten JLO-Zug nicht nur akustisch stören, sondern erklärtermaßen physisch blockieren soll. Einem Aufruf zu dieser Gegendemonstration schlossen sich auch diverse Gewerkschaften, Parteien und Prominente an.

Nachdem die Organisatoren der Gegendemonstration "Dresden Nazifrei" ein telekomfarbenes Plakat mit der Aufschrift "Kein Nazi Aufmarsch. Gemeinsam blockieren" druckten, ordnete die örtliche Staatsanwaltschaft am 19. Januar mehrere Durchsuchungen von Geschäftsräumen der Linkspartei und des Ladens Red Stuff an und ließ dabei dieses Plakat sowie 30.000 Handzettel mit dem gleichen Motiv beschlagnahmen. Zudem wurde der Provider der Veranstaltungs-Site veranlasst, die inkriminierten Inhalte von "Nazifrei - Dresden stellt sich quer" zu löschen. Begründung für die Beschlagnahmen war, dass das Plakat ein Aufruf zu Straftaten sei. In diesem Zusammenhang spielt offenbar auch eine Rolle, dass Gewalttäter die Gegendemonstration im letzten Jahr dazu nutzten, am Dresdner Neumarkt mit Steinen und Flaschen auf Polizisten zu werfen, die Scheiben von sechs Einsatzfahrzeugen einzuschlagen und zwei umzukippen.

Nun zeigen sich die Träger des Blockadeaufrufs öffentlich empört darüber, dass ein bloßes Bild- und Schriftwerk inkriminiert wird. In der Vergangenheit urteilte man in diesen Kreisen weit weniger meinungsfreiheitsfreundlich, wenn es um Fragen der Zensur ging. Im Gegenteil: Nicht bloß tatsächlich rechtsextreme Werke wurden mit befehlstonhaft vorgebrachten Verbotsforderungen verdammt, sondern auch Satirisches (wie Mel Brooks' Hitler-Rap), Dokumentarisches (wie das Projekt Zeitungszeugen) oder Religionskritisches (wie beispielsweise ein Vortrag von Hartmut Krauss). Ein besonders bizarres Beispiel war eine "Antifa"-Aktion gegen ein Bürgerbegehren zur Verhinderung der Privatisierung der städtischen Wohnungen in Freiburg, an dem die Jugendbewegung Sprache und Symbolik nicht politisch korrekt genug fand.

Beim Verbotsruf-Wettbewerb mit den "Autonomen" und dem Boulevard verloren die Behörden im Laufe der Zeit das Maß ebenso aus dem Auge wie das Ziel. Das mündete unter anderem darin, dass der Paragraf gegen die Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen eine (allerdings tatsächlich rechtsradikale) Musikgruppe eingesetzt wurde - ohne dass es einen Aufschrei des rechtsstaatlichen Entsetzens dagegen gegeben hätte. Zu groß war offenbar die Angst, bei Äußerung entsprechender Bedenken als jemand diffamiert zu werden, der Landser-Texte gerne in der Realität umgesetzt sähe. Maßgeblich forciert wurde die bemerkenswerte Ausweitung des Begriffs der "Terrorgruppe" ausgerechtet von Otto Schily, der sich in den 1970er Jahren noch dagegen verwahrt hatte, als Strafverteidiger mit seinen RAF-Mandanten gleichgesetzt zu werden, nun aber ein Klima ausnutzte, das solche wesentlichen Unterschiede in noch weitaus stärkerem Ausmaß verwischt, als dies im "Heißen Herbst" der Fall war.

Gerade in diesem Landser-Fall aber zeigte sich auch die Dialektik, der Zensur und Aufklärung unterworfen sind: Als die Band als "kriminelle Vereinigung" eingestuft und ihre Mitglieder verhaftet wurden, hieß es im Taz-Forum zur Meldung:

[E]ine Rockband [die] über pro Judenvergasung, Negerklatschen (sorry für den Ausdruck) singt und damit zum Rassenhass aufruft, sollte doch verboten werden! [...] Landser sind keine gewöhnlichen Nationalisten! Erst einmal reinhören und dann urteilen!!!

Wie aber soll man reinhören, wenn Landser verboten ist? Hier griff offenbar eine Anti-Zensur-Wirkung des Internets - und führte zur paradoxen Situation, dass viele Taz-Leser, die Landser nur aus den traditionellen Medien kannten, das Verbot einer Musikgruppe als "kriminelle Vereinigung" als Exzess empfanden, während Teilen der Beitragenden, die sich (offenbar illegal) deren Musik über Filesharingprogramme angehört hatten, das Verbot gefühlsmäßig gerechtfertigt erschien. Das illustriert recht plastisch, dass Aufklärung ohne weitere Reflexion leicht zum Ruf nach Zensur führt - welche wiederum eine weitere Aufklärung und damit eine Bekämpfung des Zensierten verhindert.