Privatsender wollen Anteil an Zwangsabgaben

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger stellt eine entsprechende Urheberrechtsänderung in Aussicht

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Einnahmen über marktwirtschaftliche Aktivitäten zu erzielen ist bei großen Unternehmen oft bemerkenswert unbeliebt. Aktuell bemühen sich die privaten Fernsehsender darum, ihr Geschäftsmodell vom Verkauf von Werbung auf Zwangsabgaben umzustellen. Nicht nur über das huckepack mit HDTV eingeführte DRM, sondern auch direkter, über Leermedien- und Geräteabgaben.

In einer Rede auf dem letzte Woche vom Privatsenderverband VPRT und der VG Media abgehaltenen Symposium zu "Sendeunternehmen als Innovations- und Wirtschaftsmotor" zeigte sich Gerhard Zeiler, der Chef der RTL-Gruppe, pessimistisch, was das bisherige Geschäftsmodell seiner Sender angeht. Einen langsameren Schwund der Werbeerlöse zwischen Oktober und Dezember 2009 mochte er noch nicht als sicheres Zeichen einer Wende sehen - und selbst wenn er es doch wäre, dann ist laut Zeiler zweifelhaft, ob aus Wirtschaftswachstum auch höhere Fernsehwerbeeinnahmen resultieren.

Gerhard Zeiler. Bild: RTL Group

Deshalb, so der Manager, müsse man sich darauf einstellen, dass der Werbemarkt nicht wachse und sich andere Einnahmequellen erschließen. Dabei sucht er die Vorbilder in einer verwandten Branche. Denn, so Zeiler, "das, was im Bereich der Musik gilt, sollte eigentlich auch für uns Fernsehsender nur recht und billig sein". Im Bereich Musik geht die Leermedien- und Geräteabgaben nämlich nicht bloß an Urheber, sondern auch an Medienkonzerne, an welche die Gema etwa 40 Prozent Verlagsanteile ausschüttet. Auch von der VG Wort erhalten Verwerter 30 Prozent der Reprographie-Ausschüttung, 50 Prozent der Bibliothekstantieme und theoretisch 41 Prozent für Texte im Internet. Weil Verlage solche Texte aber ohne Zutun der Autoren melden können, diese jedoch ohne Mitwirkung ihrer Rechteverwerter nur einen Trostbetrag bekommen, dürfte der Anteil für Unternehmen in der Praxis sehr viel höher liegen.

Die Höhe der Ausschüttungen an die einzelnen Urheber und Rechteverwerter ist extrem unterschiedlich, richtet sich allerdings nach reinen Mutmaßungen - denn niemand weiß, was wie oft privat kopiert wurde. Und mit Rücksicht auf das Grundgesetz und die informationelle Selbstbestimmung der Mediennutzer sollte dies auch niemand wissen. Die gerechteste Lösung wäre deshalb, die Leermedien- und Geräteabgaben an die Künstlersozialkasse auszuschütten, die sich darum kümmert, dass Kulturschaffende im Alter und im Krankheitsfall nicht zu Sozialfällen werden. Eine auch motivationspsychologisch eigentlich optimale Lösung.

Die Bundesregierung will jedoch eine genau entgegengesetzte Richtung einschlagen: Auf dem in der Berliner Bertelsmann-Repräsentanz abgehaltenen Symposium ließ die Bundesjustizministerin erkennen, dass sie den Wünschen der Privatsender nach einem Anteil am Abgabenkuchen wohl nachkommen wird: Sie halte, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, "eine Beteiligung der Sender an den Abgaben für einen gangbaren Weg" und habe sich vorgenommen, dafür notwendige Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen.

Wohlgemerkt: Für Fernsehsendungen wird bereits kräftig verteilt - an Drehbuchautoren, Schauspieler, Komponisten und Produzenten. Wer an einer Soap mitschreibt, erhält deshalb für gewöhnlich jedes Jahr einen hohen vierstelligen Betrag von der VG Wort - zusätzlich zum eigentlichen Honorar. Kommt der Zwangsgebührenanteil für die Medienkonzerne, dann rechnet die von RTL und ProSiebenSat.1 ins Leben gerufene VG Media damit, dass von den Ausschüttungen an die Urheber jährlich 60 bis 70 Millionen Euro an Privatsender umgeleitet werden können. Angeblich hat auch das mit der Aufsicht der Verwertungsgesellschaften betraute Deutsche Patent- und Markenamt in München bereits seine Zustimmung zu solch einer Aufteilung signalisiert.

Motivationstheoretisch zu rechtfertigen ist ein solcher Anteil kaum: Selbst dann, wenn man Urheberprivilegien als Naturrecht sieht, wäre unklar, warum ein Sender schöpferisch tätig sein soll, bloß weil er etwas ausstrahlt. Auch eine Kultursubvention, wie sie bei Oper und Theater geltend gemacht wird, kann für das Programm von RTL, so möchte man meinen, nicht wirklich als Argument herangezogen werden. Die offensichtliche Untauglichkeit hielt RTL-Group-Chef Gerhard Zeiler aber nicht davon ab, tatsächlich von einer "gesellschaftlichen Verantwortung" zu sprechen, der man nur dann weiter nachkommen könne, wenn die Einnahmen sprudeln würden.

In diesem Zusammenhang beklagte sich der RTL-Chef auch darüber, dass Privatsender im Vergleich zu den Printverlagen und der Filmwirtschaft, die bei der Bundesregierung stets auf "offene Ohren" stießen, als "Stiefkinder" und "notwendiges Übel" betrachtet würden. Warum und für was seine Senderkette notwendig sein soll, ließ er freilich ebenso unerklärt wie seine Einstufung juristischer Personen als "Kreative". Was die Kohärenz betrifft, darf man an Zeilers Forderungen allerdings ohnehin keine zu strengen Maßstäbe anlegen: Will der RTL-Chef doch die Kopien, für die er Geräte- und Leermedienabgaben kassieren möchte, gleichzeitig möglichst unterbinden. Nicht nur per DRM, sondern auch durch Internetsperren und einen Ausbau der Vorratsdatenspeicherung. Denn jede aufgenommene und gespeicherte Sendung schränkt seiner Ansicht nach die Attraktivität von Wiederholungen ein, was angeblich negative Folgen für die Programmqualität hat.