Keine Steuergelder für die Ausbildung religiöser Funktionäre

Die empfohlene Ausbildung von Imamen an deutschen Universitäten stößt auf auf breite Zustimmung unter Parteien, Gewerkschaften, Kirchen und muslimische Verbänden, nicht aber bei den organisierten Konfessionslosen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Wissenschaftlichkeit der Theologie ist umstritten. Zwar kann die Theologie für sich behaupten, dass sie traditionell zu den Universitätsfakultäten gehört, aber die Grundlagen ihrer Lehren sind so sehr mit Glauben und Kirche verzahnt, dass wissenschaftlichen Kriterien nicht erste Priorität haben. Das oft zitierte "Spannungsfeld" zwischen Wissenschaft und Kirche ist längst Gegenstand auch juristischer Auseinandersetzungen geworden, besonders wenn es um die Besetzung von Lehrstühlen geht. So ist es nur folgerichtig, dass die jetzt vom Wissenschaftsrat ausgesprochenen Empfehlung "für den Aufbau Islamischer Studien an Universitäten", der mit der Ausbildung von Imamen an deutschen Hochschulen verbunden wird, nicht so einhellig begrüßt wird wie zunächst gemeldet wurde.

Anfang letzten Jahres gab das Bundesverfassungsgericht anlässlich seines abschlägigen Urteils zu der Verfassungsbeschwerde "eines nicht mehr bekennenden Theologieprofessors gegen seinen Ausschluss aus der Theologenausbildung" bekannt, dass die "Wissenschaftsfreiheit von Hochschullehrern der Theologie ihre Grenzen am Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften findet":

Das Grundgesetz erlaubt die Lehre der Theologie als Wissenschaft an staatlichen Hochschulen. Sind staatliche theologische Fakultäten eingerichtet, muss das Selbstbestimmungsrecht derjenigen Religionsgemeinschaft beachtet werden, deren Theologie Gegenstand der konfessionsgebundenen Lehre ist. Das Amt des Hochschullehrers an einer theologischen Fakultät darf daher bekenntnisgebunden ausgestaltet werden. Es kann und darf nicht Sache des religiös-weltanschaulich neutralen Staates sein, über die Bekenntnisgemäßheit theologischer Lehre zu urteilen. Dies ist vielmehr ein Recht der Glaubensgemeinschaft selbst.

Weil die Bindung an die Konfession im starken Widerspruch zur Wissenschaftsfreiheit steht, und Theologie wegen der Ausrichtung an vorgegebene Glaubenssätze keine Wissenschaft ist, stellt sich der Internationale Bund der Konfessionslosen deutlich gegen die Empfehlung des Wissenschaftsrates:

Wir wenden uns grundsätzlich dagegen, dass mit Steuergeldern religiöse Funktionäre ausgebildet werden.

René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA

An den Universitäten soll es nur Platz für eine "weltanschaulich neutrale Religionswissenschaft", die an kein Bekenntnis gebunden ist geben, fordert Hartmann - keine Steuergelder für dogmatische Religionen. Schon die staatlich finanzierte Ausbildung von christlichen Theologen ist für die Konfessionslosen immer wieder Anlass für Kritik, eine Ausweitung dieser Praxis auf den Islam wird abgelehnt.

Mit 1,5 Millionen Euro jährlich veranschlagt der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Peter Strohschneider, die jährlichen Kosten pro Institut für "Islamische Studien". Der Bund soll die Schaffung solcher Zentren der islamwissenschaftlichen Forschung und Ausbildung mitfinanzieren, Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) stellte eine finanzielle Beteiligung an den Aufbaukosten bereits in Aussicht. Der Wissenschaftsrat empfiehlt zunächst die Einrichtung solcher Institute an zwei oder drei staatlichen Universitäten. Mit vier bis sechs Professorenstellen und weiteren Mitarbeiterstellen:

Neben Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht sollen dort auch Islamische Religionsgelehrte, Fachpersonal für Sozial- und Gemeindearbeit sowie insbesondere der wissenschaftliche Nachwuchs für Islamische Studien ausgebildet werden.

Fünf bis sieben Jahre wird für die Aufbau/Testphase veranschlagt. Danach wird evaluiert, auch im Hinblick auf die institutionelle Verankerung. Angemessen wäre es, die Institute an einer philosophischen oder kulturwissenschaftlichen Fakultät einzurichten, so der Wissenschaftsrat.

Seine Empfehlungen, genau nachzulesen in einem 156seitigen PDF, sind übrigens in weiten Teilen mit größerer Vorsicht und differenzierter gehalten als es in vielen Diskussionen zu Religion und Wissenschaft üblich ist, insbesondere wenn es um den Islam geht. Das macht sich in einer längeren Ausführung zur Stellung der Theologie an den deutschsprachigen Universitäten deutlich bemerkbar, wo es etwa um den starken Einfluss der Staatskirchen geht und auf die Auswirkung dieser Vorherrschaft (siehe auch Theologischer Etikettenschwindel): "In der Islamwissenschaft war es bis vor kurzem in Deutschland weder Praxis noch vorstellbar, Muslime auf eine islamwissenschaftliche Professur zu berufen. Verbreitet bestand die Furcht, dass Muslime zu einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Islam nicht fähig seien."

Und das zeigt sich auch in konzeptuellen Überlegungen zu den "Islamischen Studien" (S. 75ff): Da Probleme in überwiegend islamischen Regionen, aber auch von Einwanderern aus überwiegend islamischen Ländern seit 9/11 in der öffentlichen Debatte immer bestimmender als islamisches Phänomen behandelt würden und komplexe gesellschaftliche und kulturelle Sachverhalte dadurch "entsäkularisiert" würden, wäre es wünschenswert, so der Wissenschaftsrat, "wenn die Islamwissenschaft ihre Bezüge zu anderen Wissenschaften wie der Religionswissenschaft, Literaturwissenschaft, Philosophie, Geschichte sowie den Politik- und Sozialwissenschaften deutlicher profiliert und ihre traditionellen Verbindungen zu Fächern wie Arabistik, Altorientalistik, Judaistik etc. wieder stärkt". So könnten Phänomene in der islamischen Welt angemessener auch in ihrer nichtreligiösen Dimension untersucht werden.