Die Petition gegen Netzsperren war ein "voller" Erfolg

Auf der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses wurde noch einmal über das zum Wahlkampf lancierte Gesetz, das jetzt nicht angewendet wird, aber noch nicht aufgehoben wurde, diskutiert

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Noch vor wenigen Monaten war es der Bundesregierung eine Herzensangelegenheit, Kinderpornographie im Netz aufwendig zu verstecken, auf dass kein unbescholtener Bürger durch diese Droge in den Abgrund gerissen werde. Heute, über 100 Tage nach dem Regierungswechsel, sieht die Welt freilich anders aus. Immerhin ist, nach den Worten des ehemaligen Innenministers Wolfgang Schäuble, das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornoseiten auch deshalb entstanden, "um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen". Immerhin ging es ja darum, Wähler zu gewinnen. Immer vorn mit dabei beim Wahlkampf der Emotionen war Familienministerin Ursula von der Leyen. Bisher könne man die Bilder vollkommen frei in Deutschland anklicken, so von der Leyen vor der Wahl. Dass Kinderpornographie längst ein Straftatsbestand ist und die Löschung entsprechender Inhalte demnach kein spezielles Gesetz braucht, ging in der immer stärkeren Emotionalisierung des Themas im Wahlkampf bei den damaligen Regierungsparteien unter.

Schon vor seiner Verabschiedung rief das Zugangserschwerungsgesetz jedoch auch zahlreiche Kritiker auf den Plan, welche die Idee, an und für sich bereits verbotene Inhalte hinter einem Stoppschild zu verstecken, welches leicht umgangen werden kann, jedoch eine aufwändige Infrastruktur erfordert, die sich leicht auch für Zensur missbrauchen lässt, ablehnen.

Eine wohlbegründete Ablehnung (Internetsperren verhindern keine Straftaten, aber Strafverfahren), die in der Petition von Franziska Heine einen Höhepunkt fand. Mit 134.000 Unterzeichnern war es die bisher erfolgreichste Petition in der Geschichte des Petitionsausschusses.

Gestern traf sich der Petitionsausschuss des Bundestages zu einer öffentlichen Sitzung, um die Petition von Franziska Heine und eine weitere, mit nur etwas mehr als 300 Mitzeichnern jedoch deutlich abgeschlagene Petition von Sebastian Jeuck für eine "sofortige" Einführung von Netzsperren zu behandeln. Im Gegensatz zu Heine war jener jedoch nicht anwesend, weshalb der Ausschuss auf eine gesonderte Behandlung seiner Petition verzichtete.

Obwohl sich alle Parteien im Bundestag einig sind, das mittlerweile vom Bundespräsidenten unterschriebene Sperrgesetz am liebsten gar nicht erst anwenden zu wollen, war das Interesse an der Sitzung enorm. Die 80 Plätze auf der Zuschauertribüne waren restlos belegt, ungefähr 20 weitere Interessierte konnten die Sitzung nur vor einem Flachbildschirm verfolgen, der direkt vor dem Europasaal des Paul-Löbe-Hauses, in dem der Ausschuss tagte, aufgebaut war. An ein ähnliches Interesse konnten sich auch die Mitarbeiter des Bundestages, die die Zuhörer am Eingang zur Zuschauertribüne abweisen mussten, nicht erinnern.

Im Europasaal trug Franziska Heine derweil erneut die Gründe vor, wegen derer viele Internetnutzer, aber auch Experten die Netzsperren ablehnen. So führte sie unter anderem an, dass das Verfahren zur Erstellung der Sperrlisten intransparent sei, die verbotenen Inhalte lediglich verdeckt, nicht aber entfernt würden, obwohl dies möglich sei, und dass beispielsweise durch Spam-Mails Nutzer auf gesperrte Seiten gelockt werden könnten. Dies könne bei den Betroffenen den den Chilling-Effekt hervorrufen, so dass sich diese Nutzer nicht mehr trauen, sich frei im Netz zu bewegen. Heine betonte ebenfalls, dass es nicht das Anliegen der Petition war, sich für den freien Zugang zu Kinderpornographie einzusetzen. Dies wurde den Gegnern der Netzsperren von Politikern der Union, wie Ingo Wellereuther oder zu Guttenberg immer wieder vorgeworfen. Für Minister zu Guttenberg war das Sperrgesetz gar "eines der wichtigsten Vorhaben in jederlei Hinsicht".

Bei SPD Bedauern, bei CDU Angriffe

Stefan Schwartze, der die SPD im Petitionsausschuss vertrat, reagierte mit Wohlwollen auf die Ausführungen von Franziska Heine. Es sei ein Fehler der SPD gewesen, dem Gesetz zuzustimmen, so Schwartze weiter. In der vergangenen Legislatur stimmten lediglich zwei von insgesamt 121 Abgeordneten der Sozialdemokraten gegen das Sperrgesetz. Wohl aus diesem Grunde hub Schwartze, der im 16. Bundestag selbst gar nicht vertreten war, stellvertretend zur verbalen Selbstkasteiung an und kündigte für die SPD nicht nur an, einen Aufhebungsantrag in den Bundestag einbringen zu wollen, sondern darüber hinaus auch noch, dazulernen zu wollen, und erkundigte sich bei Heine nach Möglichkeiten, Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen, ohne demokratische Grundrechte zu verletzen. Diesem Wunsch kam Heine gern nach und riet, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verbessern.

Einer "Phantomdiskussion" hingegen glaubte der CDU-Politiker Siegfried Kauder beizuwohnen. Ob sie sich während des Gesetzgebungsprozesses in die parlamentarischen Vorgänge eingebracht habe, fragte der Christdemokrat Franziska Heine. "Haben Sie den Kontakt zu Abgeordneten gesucht? Haben Sie dort Ihre Bedenken angemeldet?" Die Fragen klingen wie ein Vorwurf. "Ich habe mit einer ganzen Menge Politikern gesprochen in den letzten Monaten. Ich habe noch nie erlebt, dass so viel über Dinge geredet wurde, aber gleichzeitig so wenig davon auch Berücksichtigung irgendwo fand." Es beginnt ein kleines Verhör. "Dann bringen Sie heute also keine neuen Argumente vor?", fragt Kauder, der als Rechtsanwalt darin einige Übung besitzt. Im Sitzungssaal, aber auch davor, verursacht die Frage Heiterkeit. Für ihre Rückfrage, ob das jetzt schon die Frage gewesen sei, erhält Franziska Heine Applaus von den Anwesenden. Doch Kauder lässt nicht locker. Ob es neue Argumente gebe, die sie im Gesetzgebungsverfahren noch nicht eingebracht habe, das will er wissen. An dieser Stelle greift die Vorsitzende des Ausschusses, Kersten Steinke, ein und entzieht Kauder vorerst das Wort.

Weitestgehend herrscht im Petitionsausschuss jedoch Einigkeit darüber, dass das Sperrgesetz nicht zur Anwendung kommen sollte. Den Bedenken, es könnten bereits Sperrlisten im Umlauf sein, trat ein Vertreter des Innenministeriums entgegen. Solche Listen seien noch nicht durch das BKA erstellt worden.

Immer wieder wurde von Seiten der Grünen und der Linkspartei die Frage gestellt, ob die geplante Nichtanwendung des Sperrgesetzes staatsrechtlich problematisch sei. Die Antwort, die Justiz-Staatssekretär Stadler gibt, ist bemerkenswert. Das Sperrgesetz sehe schon jetzt den Vorrang des Löschens vor dem Sperren vor. Durch einen Erlass des Innenministeriums werde nur vom Sperren Abstand genommen. Dies sei aber kein Problem, da im Gesetz nicht beschrieben sei, wann ein Löschversuch erfolglos sei und damit eine Sperre notwendig würde. Für den Fall, dass bereits von Internetprovidern angeschaffte Sperrtechnik nie zum Einsatz kommt, glaube er nicht an Entschädigungszahlungen. Auf den Fortbestand eines Gesetzes könne man nicht vertrauen, so Stadler, zumal durch die Aussagen in der Koalitionsvereinbarung bereits fraglich gewesen sei, ob das Gesetz bestehen bleibe. Einen entsprechenden Gestaltungsspielraum sah auch der Vertreter des Innenministeriums.

Neue Internetsperren mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?

Dass die Gegner der Netzsperren zufrieden sein könnten, wie Staatssekretär Stadler anmerkte, wollte der Vertreter der Grünen, Konstantin von Notz so jedoch nicht stehen lassen. Notz will wissen, was denn dagegen spräche, das Sperrgesetz noch in dieser Woche zurückzuholen. Stadler antwortet, eine Gesetzesaufhebung brauche eine angemessene Zeit. Die Sitzung ist damit beendet.

Bei den Zuhörern herrscht gute Stimmung. Simon Lange, der Bundessprecher der Piratenpartei, begrüßt, dass ein inhaltlicher Diskurs stattgefunden hat. "Es hätte ja auch sein können, dass alle sagen: Wir wollen das ohnehin nicht, also machen wir es kurz", so Lange nach der Sitzung gegenüber Telepolis. Ob es wirklich keine Listen gibt, bezweifelt er. Immerhin sieht der Koalitionsvertrag eine Evaluierung des Gesetzes nach einem Jahr vor. Dafür müssten aber zunächst einmal Sperrlisten erstellt werden, so Lange.

Auch Franziska Heine ist insgesamt mit dem Verlauf der Sitzung zufrieden. Die meisten Fragesteller seien recht wohlwollend gewesen. Mit eher weniger freundlichen Fragen aus Richtung der CDU/CSU habe sie bereits gerechnet, insofern sei auch das kein Problem für sie gewesen. Den Erlass des Innenministeriums, welcher das Sperrgesetz einschränken soll, will sie jedoch nicht als Lösung akzeptieren. Das Zugangserschwerungsgesetz müsse so schnell wie möglich zurückgenommen werden. Doch eine neue Baustelle sieht sie schon auf sich zukommen: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird derzeit überarbeitet. Kritiker des JmstV befürchten, dass über diesen eine noch schärfere Variante der Netzsperren eingeführt werden sollen.