Lehren aus dem Urteil

Was bringt das Vorratsdatenspeicherungs-Urteil (Teil 2)

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Immer zügig voran?

Kaum haben die Karlsruher Richtung das Urteil zur VDS verkündet, beginnt bei der Union sowie bei den Strafverfolgern bereits die "Ermittler machtlos dank Karlsruhe"-Kampagne. Als seien Ermittler ohne die bisher für sechs Monate gespeicherten Daten unfähig, Straftaten aufzuklären, wird von den "üblichen Verdächtigen" bereits der "Untergang des Abendlandes" propagiert.

Wir werden Tausende von Straftaten nicht mehr aufklären, Opfern nicht mehr helfen können [...] Wir werden tausenden Menschen nicht mehr helfen können. Das betrifft auch Fälle, an denen wir zurzeit arbeiten.

(Konrad Freiberg, Gewerkschaft der Polizei)

Überall dort, wo sich die Tatabläufe im virtuellen Raum bewegen, muss man mit Vorratsdaten arbeiten, sonst kann man diese Taten nicht aufklären.

(Jörg Ziercke, BKA-Chef)

Auch der Innenminister drängt auf „kluge und schnelle“ Umsetzung des Urteils, indem ein neues Gesetz verabschiedet wird. Es könne nicht sein, so Thomas de Maiziere, dass Deutschland auf absehbare Zeit das einzige EU-Land werde, das die EU-Richtlinie nicht umsetzt. Hier lässt der Innenminister außer Acht, dass sich einige EU-Länder weiterhin der Umsetzung schlichtweg verweigern, darunter Österreich, Schweden und Rumänien, wo die VDS als verfassungswidrig beurteilt wurde.

Doch wichtiger ist, dass Herr de Maiziere hier die Botschaft hinter dem Urteil nicht sieht bzw. gesehen haben will. Gerade die „schnelle Umsetzung“ von Gesetzesvorhaben ist es, die das oberste Gericht in Karlsruhe in den letzten Jahren immer wieder beschäftigte. Wie der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Gerhard Baum treffend feststellte, hat der Gesetzgeber in den letzten 5 Jahren 14 Niederlagen in Karlsruhe hinnehmen müssen. Sieht man sich alleine die Urteile zum Thema Onlinedurchsuchung bzw. Verfassungsschutzgesetz in NRW bzw. ALG II-Regelsatz an, so findet sich dort immer wieder die Kritik daran, dass der Gesetzgeber immer öfter schlampig vorgeht, Normenklarheit vermissen lässt, sich in vage und schwammige Formulierungen flüchtet. Die Antwort auf die Richtersprüche besteht dann meist aus hektischer Betriebsamkeit statt der Einsicht, dass „gut Ding Weile benötigt“.

Wenn die Justizministerin nun sagt, dass es keine Zeit ist für „nationale Schnellschüsse“, dann hat sie verstanden, was zu den Niederlagen in Karlsruhe beiträgt. Auf sie ist bereits jetzt das mediale Störfeuer gerichtet, dass sie unter Druck setzen soll, die VDS möglichst schnell in neu Form zu gießen. Doch zu behaupten, dass sie nun zeigen muss, dass sie die Strafverfolgung nicht behindern will, ist nur eine weitere Totschlagsargumentation, die der Logik „Strafverfolgung über alles“ folgt, der Karlsruhe eine deutliche Absage erteilte. Vielmehr muss gerade auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die zu den Klägern gegen die VDS gehörte, nun auch zeigen, dass die FDP als „Bürgerrechtspartei“, wie sie sich geriert, nicht nur Lippenbekenntnisse absondert.

Doch Thomas de Maiziere sollte nicht nur aus diesem Grunde die Umsetzung der EU-Richtlinie zur VDS zwar klug, aber nicht schnell durchsetzen wollen. Wird eine solche Umsetzung nämlich erneut schlampig verfasst, dürfte sie in kürzester Zeit erneut vor dem obersten Gericht landen. Dies aber sähen die Verfassungsrichter sicherlich als Affront an und würden dies in einem erneuten Urteil auch deutlich zur Sprache bringen. Die Vorgaben, die Karlsruhe für eine verfassungsgerechte Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie gemacht hat, sind keine Vorgaben, die sich in kürzester Zeit umsetzen lassen. Zudem werden die TK-Unternehmen bzw. die Branchenverbände gegen die neuen Regelungen zur Datensicherheit, die erhebliche Mehrkosten mit sich bringen werden, zu Feld ziehen, während die Musikindustrie ihr Lobbying pro Auskunftsanspruch verstärken wird. Zwischen all diesen Interessen und dem Richterspruch aus Karlsruhe einen Weg zu finden wird schwierig werden und benötigt Zeit.

Der Innenminister, der sich bisher als besonnener Counterpart Otto Schily und Wolfgang Schäuble zeigt, muss nun auch gegenüber den Kritikern der Innenpolitik der letzten Jahre Haltung bewahren und sich nicht von Strafverfolgern und Co drängen lassen oder gar selbst drängen. Dies wäre die eigentliche Lehre aus dem VDS-Urteil: Liebe Gesetzgeber, wenn ihr schon Gesetze verfasst, die die Grundrechte einschränken, dann bitte doch sorgfältig und sauber formuliert. Nationale Schnellschüsse gab es wahrhaftig genug – Besonnenheit wäre angesagt. Doch stattdessen wird quasi das Ende der Strafverfolgung als Menetekel an die Wand gemalt um die VDS auf Biegen und Brechen umzusetzen. Ein Fehler, der bereits einmal gemacht und in Karlsruhe korrigiert wurde. Er sollte nicht noch einmal gemacht werden.