3.000 neue Polizisten zur Aufklärung von Beleidigungen und "Cyber-Stalking"

Die Polizeigewerkschaften holen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung alte Pläne zur Schaffung bequemer Arbeitsplätze aus der Schublade

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Dass die Polizei zu wenig Personal hat, ist ein Schluss, zu dem man durchaus kommen kann: Immerhin häuften sich in den letzten Jahren spektakuläre Körperverletzungen und Raubüberfälle, weshalb manche Viertel und öffentliche Verkehrsmittel von ängstlicheren Menschen mittlerweile sogar gemieden werden. Allerdings ist der Streifen- und Aufklärungsdienst in solchen Bereichen nicht immer angenehm: Die Beamten sind im Schichtdienst tätig und die Ermittlung von Tätern ist ebenso wie deren Festnahme häufig auch körperlich anstrengende Arbeit.

Da wünscht sich so mancher Beamte im Streifen- und Außendienst einen bequemen Schreibtischjob (ganz anders als im Fernsehkrimi, wo solche Versetzungen als Strafe dargestellt werden). Freilich lassen sich die Verursacher der Raubüberfälle und der Körperverletzungen am Schreibtisch weder von ihren Taten abhalten noch besonders gut fangen.

Trotzdem legen die Polizeigewerkschaften den Medien und der Politik seit Jahren immer wieder die Forderung nach so genannten "Cyber-Cops" vor: Polizeibeamte, die nicht im wirklichen Leben, sondern im Internet Straftaten verhindern und aufklären. Für die Polizisten haben solche Jobs den Vorteil, dass sie ihr warmes Büro bei der Arbeit nicht verlassen müssen. Und weil die "Cyber-Cops" nicht auf Anzeigeerstatter warten, sondern aktiv nach Straftaten suchen sollen, haben solche Stellen für Behörden und Politik den Vorteil, dass sie auf recht einfache Weise traumhafte Aufklärungsquoten liefern. Denn wenn ein Polizist ein Äußerungsdelikt in einem Forum entdeckt, dann hat er mit der IP-Adresse in den meisten Fällen auch schon den Täter.

Diese Möglichkeit der Abfrage von Personendaten mittels IP-Nummern wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht eingeschränkt, sondern - ganz im Gegenteil - sogar erleichtert. Denn die Karlsruher Richter erlauben darin sogar bei Ordnungswidrigkeiten die Ermittlung der Daten eines Anschlussinhabers über die IP-Nummer - und zwar ohne Einschaltung eines Richters. Damit können nicht nur Rechteinhaber mutmaßliche Urheberrechtsverletzer ausgesprochen leicht ermitteln - auch die Aufklärung von Äußerungsdelikten in Foren dürfte zukünftig mit weniger Aufwand möglich sein als vorher.

Seltsamerweise hören sich die Forderungen der Polizeigewerkschaftsfunktionäre nach der Entscheidung aber so an, als hätten sie ein völlig anderes Urteil mit einem gegenteiligen Tenor gelesen.

Klaus Jansen, der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), bezeichnete den Richterspruch in der Passauer Neuen Presse als "schweren Rückschlag" für die "Arbeit der Kriminalpolizei in Deutschland", der mit der Entscheidung "ein zentrales Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung von Verbrechen aus der Hand genommen" werde. Das kann man so sehen - wenn man beispielsweise die Erstellung von Bewegungsprofilen im Auge hat. Jansen jedoch nennt als Beispiele die Bereiche "Beleidigung, Betrug und Stalking übers Internet".

Klaus Jansen. Bild: BDK

Darauf, dass sich manche Polizeikräfte möglicherweise auf bequem bearbeitbare Internet-Beleidigungen konzentrieren und schwierigere Aufgaben außen vor lassen wollen, deutet auch eine Bemerkung hin, die Jansen in der Neuen Osnabrücker Zeitung machte. Danach nutzt die Polizei mittlerweile für zwei Drittel aller Fälle Vorratsdaten - und zwar mit "deutlich steigender Tendenz". Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte in der selben Zeitung "3.000 speziell ausgebildete Cyber-Cops, die verdachtsunabhängige Internet-Streifen fahren, um Kriminelle effektiver aufzuspüren". "Bund und Länder", so Wendt, müssen jetzt "aufrüsten, um die Sicherheitslücke zu kompensieren". Die Innenministerkonferenz soll dem Willen des DpolG-Vorsitzenden deshalb eine "Internet-Agenda 2010" beschließen.

In die selbe Kerbe schlug Konrad Freiberg, der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), in der Augsburger Allgemeinen. Ihm zufolge wird man durch die Karlsruher Entscheidung "Tausende Straftaten [...] nicht mehr aufklären können." Ähnlich wie Jansen, dem zufolge ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "in 14 Tagen" fertig sein könne, wenn die FDP mitspielt, kritisierte Freiberg die Liberalen, von denen er eine Blockadehaltung erwartet: "Opfer sind dann diejenigen, deren Gesundheit und Leben von Kriminellen bedroht wird." Allerdings dürften Internet-Beleidigungen selten so gravierende Auswirkungen auf Leben und Gesundheit haben, wie jene Körperverletzungsdelikte, die durch eine Konzentration auf einfacher zu bearbeitende virtuelle Fälle ungelöst und ungesühnt bleiben.