Wenig transparent und der Bedeutung unangemessen

Interview mit Wolfgang Neskovic zur Wahl des neuen Verfassungsrichters

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Die Verkündigung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung war die voraussichtlich letzte Amtshandlung des scheidenden Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Heute will der Richter-Wahlausschuss des Deutschen Bundestages einen Nachrücker bestimmen. Vorsitzender des Gremiums ist Wolfgang Neskovic. Er war 15 Jahre lang SPD-Mitglied und 12 Jahre Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen in Schleswig-Holstein. Bekannt wurde er 1994, als ein von ihm formulierter Vorlagebeschluss des Landgerichts Lübeck an das Bundesverfassungsgericht zu Änderungen in der Bestrafungspraxis für den Besitz geringer Mengen Marihuana führte. 1995 schloss er sich den Grünen an, deren Führung er im Zusammenhang mit dem Kosovokrieg scharf kritisierte. 2005 verließ der mittlerweile zum BGH aufgestiegene Richter auch diese Partei und zog er auf einer offenen Landesliste der Linken in den Bundestag ein.

Herr Neskovic, Sie sitzen dem Richter-Wahlausschuss des Deutschen Bundestages vor - was macht dieses Gremium?

Wolfgang Neskovic: Es wählt Richter zum Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten. In jedem Senat werden acht Richter gewählt. Die Richter jedes Senats werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden in indirekter Wahl durch den 12-köpfigen Wahlausschuss gewählt. Gewählt ist, wer mindestens acht Stimmen auf sich vereinigt.

Am 5. März steht die Wahl eines neuen Verfassungsrichters an - und die FDP hat sich bei den Koalitionsverhandlungen das Recht gesichert, einen Kandidaten ihrer Wahl nominieren zu dürfen. Seit Ende letzter Woche steht fest, dass dieser Kandidat das FDP-Mitglied Andreas Paulus ist. In den deutschen Medien wird bisher über die Eignung oder Nichteignung dieses Kandidaten kaum debattiert - warum ist das so?

Wolfgang Neskovic: Das Bundesverfassungsgericht hat eine einzigartige politische Macht. Es kann nahezu jede Entscheidung des Parlaments, der Regierung und der Justiz kassieren. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, zu Hartz IV und zur Vorratsdatenspeicherung belegen dies eindrucksvoll. Die Bedeutung der Bundesverfassungsrichterwahl spiegelt sich in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion allerdings nicht angemessen wieder. Insbesondere im linken politischen Denken wird die Macht der Bundesverfassungsrichter sträflich unterschätzt. Ronald Reagan hat einmal gesagt: "Die Wahl eines Richters zum Obersten Gerichtshof ersetzt 20 Jahre Kongressarbeit." Die Äußerung zeigt, dass Konservative die machpolitische Seite der Richterwahl gewissermaßen als Teil ihres genetisch-politischen Programms ansehen.

Wir brauchen eine Reform der Richterwahl. Während in den USA die Kandidaten einer zum Teil tagelangen öffentlichen Anhörung unterliegen, ist das hiesige Verfahren nur wenig transparent und der Bedeutung der Verfassungsrichter schlechterdings unangemessen. Meine Fraktion wird daher noch in dieser Legislatur einen Vorschlag für die Änderung der Vorschriften über die Richterwahl in den Bundestag einbringen.

Der Göttinger Völkerrechtler Paulus kommt nicht in den Senat, der eigentlich sein juristisches Spezialgebiet behandelt - das Völkerrecht, sondern in den anderen. Ist das sinnvoll? Und muss man hier nicht die Katze im Sack kaufen?

Wolfgang Neskovic: Sinnvoll ist das nicht, aber unvermeidbar. In dem dafür zuständigen Senat ist zur Zeit keine entsprechende Stelle frei. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Juristen grundsätzlich in der Lage sind, sich zügig auch in fremde Rechtsgebiete einzuarbeiten. Sollte Herr Paulus gewählt werden, habe ich keinen Zweifel, dass ihm das aufgrund seiner außerordentlichen juristischen Befähigung in kürzester Zeit gelingen wird.

Paulus ist 41 Jahre alt - wie lange wird er Verfassungsrichter bleiben?

Wolfgang Neskovic: Die Amtszeit der Richter dauert zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze, die bei 68 Jahren liegt. Eine anschließende oder spätere Wiederwahl der Richter ist ausgeschlossen.

Ferdinand Kirchhof soll nach dem Ausscheiden von Hans-Jürgen Papier Vizepräsident und Vorsitzender des Ersten Senates werden. Er ist der Bruder von Paul Kirchhof, der in seiner Zeit als Verfassungsrichter den sogenannten Halbeinkünftegrundsatz erfand, der später von einem anders zusammengesetzten Bundesverfassungsgericht gekippt (oder zumindest deutlich eingeschränkt) wurde. Sind von Ferdinand Kirchhof ähnliche Ideen zu erwarten?

Wolfgang Neskovic: Es gibt bei der Wahl der Verfassungsrichter keine "Sippenhaft." Im Übrigen hat Herr Kirchhof mich als Berichterstatter bei der kürzlich ergangenen Hartz IV Entscheidung positiv überrascht.

Als Alternative zu Ferdinand Kirchhof wird Wilhelm Schluckebier gehandelt. Wäre er ihrer Ansicht nach der geeignetere Kandidat?

Wolfgang Neskovic: Ich kenne Herrn Schluckebier noch aus unserer gemeinsamen Zeit beim Bundesgerichtshof. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr überrascht und enttäuscht von seiner nachlässigen und oberflächlichen juristischen Argumentation in seinem abweichenden Votum zur Vorratsdatenspeicherung. Seine mangelnde Sensibilität für die Bedeutung des Datenschutzes disqualifiziert ihn als Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts.

Brigitte Zypries beklagte öffentlich, dass keine Frau nominiert wurde und dass das wohl die SPD machen müsse, wenn sie das nächste Mal dran sein. Könnte tatsächlich eine Politikerin Verfassungsrichterin werden, die den Inhalt der Entscheidung zu Informationellen Selbstbestimmung nicht richtig wiedergeben konnte, die Rechtslage zur Privatkopie falsch darstellte und nicht wusste, was ein Browser ist? Beschädigt so etwas nicht die Institution Bundesverfassungsgericht zu stark?

Wolfgang Neskovic: Die Kritik von Frau Zypries ist in der Sache berechtigt. Nur Frau Zypries sollte sich mit einer solchen Kritik zurückhalten. Sie wirkt ausgesprochen peinlich, wenn sie an dem eigenen Verhalten von Frau Zypries in der Vergangenheit gemessen wird. Frau Zypries trat ihr Amt als Justizministerin im Herbst 2002 an. Alle acht seit dem Herbst 2002 gewählten Richter - teils auf Vorschlag der CDU, teils auf Vorschlag der SPD - waren Männer. Für diesen Zeitraum hatte Frau Zypries die Verantwortung für die Vorschläge der SPD. Es gehört schon eine gehörige Portion von Vergesslichkeit und Dreistigkeit dazu, jetzt so etwas einzufordern und zu avisieren, dass beim nächsten Mal die SPD eine Frau nominieren wird.

Heribert Prantl bezeichnete die Tatsache, dass die Verfassungsrichter von den Parteien nominiert wurden und in der Vergangenheit trotzdem relativ unabhängig entschieden, einmal als "Wunder von Karlsruhe". Wie stehen die Chancen, dass dieser wundersame Zustand in der Zukunft anhält?

Wolfgang Neskovic: Im Grundsatz teile ich die Auffassung von Herrn Prantl. Es ist schon erstaunlich, wie sich die Richterkollegen am Bundesverfassungsgericht von den sie nominierenden Parteien emanzipieren. Ausnahmen bestätigen da eher die Regel. Nichtsdestotrotz halte ich eine Reform der Richterwahl aus den genannten Gründen für dringend erforderlich.