"Burkaverbot ist keine Befreiung unterdrückter Frauen"

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, rät im Namen der europäischen Toleranz von einer staatlichen Einmischung in dieser Bekleidungsfrage ab

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Welcher Kopf und welche Weltanschauung sich hinter einer Burka verbergen, ist der Natur des Kleidungsstücks nach schleierhaft. Dennoch scheint für eine Glaubensrichtung völlig klar, dass es sich dabei um Unterwürfige handelt, Frauen, die im Auftrag verdrehter Männer die Fahne des fundamentalistischen Islam tragen; stumm und unterwürfig, entweiblicht, entindividualisiert. Die Kritik am Kleidungsstück, ob Kopftuch oder Burka, ist dabei selbst zu einem Banner geworden, das alle möglichen Spielarten der sogenannten Islamkritik vereint.

Nicht immer ist dabei klar, welcher Kopf sich hinter dem Schleier der Islamkritik verbirgt; der Übergang zur Islamophobie mit Parallelen zum Antisemitismus ist fließend. Es geht nicht mehr um Argumente, sondern oft nur um eine Stoßrichtung. Das führt der Burka-Streit exemplarisch vor.

The fact that the public discussion in a number of European countries has almost exclusively focused on what is perceived as Muslim dress has been unfortunate and created the impression of targeting one particular religion. Some of the arguments have been clearly Islamophobic and that has certainly not built bridges or encouraged dialogue.

Thomas Hammarberg

Die „Grenzen der Toleranz“ (siehe dazu das hervorragende Buch Ian Burumas über die Hintergründe des Mordes an Theo van Gogh), bislang vor allem als Abwehr gegen die empfundene Bedrohung durch eingewanderte Muslime ins Spiel gebracht, sollten auch in die andere Richtung neu justiert werden, fordert Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, nun in seinem Viewpoint zur Debatte um das Burkaverbot. Dazu stellt er den Burkastreit auf eine Ebene mit dem Karikaturenstreit:

Ein Verbot der Burka oder des Niqab würde meiner Auffassung nach so unglücksselig und bedauernswert sein, wie es die Zensur der dänischen Karikaturen gewesen wäre. Solche Verbote stehen den europäischen Werten fremd gegenüber.

Hammarberg argumentiert in seiner Verteidigung des Rechtes auf das Tragen der Burka nicht nur mit der Freiheit zur Meinungsäußerung. Ein Verbot der Vollverschleierung, das in Frankreich, in den Niederlanden und Dänemark parteiübergreifend diskutiert wird, gerate in Konflikt vor allem mit zwei Grundrechten, die in der europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind: das in Artikel 8 ausgeführte „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ und die „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“, die in Artikel 9 aufgeführt ist.

Bislang, so Hammarberg, hätten diejenigen, die für ein Verbot der Burka und des Niqab eintreten, noch nicht nachweisen können, dass diese Kleidungsstücke „die Demokratie, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Moral untergraben“ hätten. Hinzu komme, dass es nur wenige Frauen gebe, die in europäischen Ländern solche Kleidungsstücke tragen würden.

“Mit Gesetzen kommen wir da nicht weiter“

So eindeutig europäische Länder dazu aufgefordert seien, gegen Regelungen zu demonstrieren, die das Tragen der Burka vorschreiben, so wenig angebracht sei es – angesichts der Vielfalt, für die Europa stehe -, seinerseits Gesetze gegen die Burka einzuführen.

Grenzen müssten gesetzlich lediglich dort gezogen werden, wo es um Repräsentanten des Staates gehe, Polizisten etwa oder Richter, Beamte im Kontakt mit der Öffentlichkeit:

In general, the approach should be that the State must avoid legislating on how people dress themselves. It is, however, legitimate to regulate that those who represent the State, for instance police officers and judges, do not wear clothes or carry symbols which signal a partisan religious – or party political – interest. Likewise, civil servants in contact with the public should not have their face covered.

Der Beweis dafür, dass die verschleierten Frauen in jedem Falle und pauschal Opfer einer stärkeren geschlechtsbezogenen (Gender-) Repression seien, steht nach Auffassung Hammarbergs noch aus. Bis dato habe er den Interviews mit diesen Frauen entnommen, dass sie sehr unterschiedliche religiöse, politische und persönliche Gründe äußern. Selbst wenn man zugrundelege, dass es doch auch Fälle von „übermäßigem Druck“ gibt, sei noch lange nicht gewährleistet, dass ein Verbot von diesen Frauen „willkommen geheißen“ würde ( was allerdings nicht notwendigerweise heißt, dass diese Behauptung Hammarbergs auch von allen Frauen, die zum Tragen der Burka gezwungen werden, willkommen geheißen wird).

Hammarberg zeichnet hier ein harmloses Bild, das mit der Wirklichkeit, wie sie woanders geschildert wird, nicht im Einklang steht. „Übermäßiger Druck“ dürfte den Repressalien, die Frauen in Parallelgesellschaften mit informeller Gesetzgebung ausgesetzt werden, nicht immer gerecht werden. Zum anderen ist es strittig, ob das Tragen einer Burka als „Religionsausübung“ verstanden werden muss. Im Koran gibt es dazu keine eindeutigen Vorschriften; diese Art der Verschleierung ist eher mit stammeskulturelle Traditionen verbunden.

Die Frage ist, ob mit einem Verbot solchen archaischen Ritualen beizukommen ist. Hammarbergs Befürchtung, wonach ein Burkaverbot dazu führen könnte, dass sich die Frauen der Gemeinschaft entfremden, dass die Abschottung dadurch verstärkt würde, dass sie etwa keine Krankenhäuser oder staatlichen Einrichtungen mehr aufsuchen würden, wird auch von Burka-Gegnern wie der türkischstämmigen Soziologin Necla Kelek - „Eine Frau, die eine Burka trägt, folgt für mich nicht einem Glauben, sondern einer Ideologie“ - geteilt:

Mit Gesetzen kommen wir da nicht weiter. Die Frauen werden im Zweifel ihre Häuser nicht mehr verlassen dürfen.