Geheimsache Fruchtkremfüllung

Informationen über das Zustandekommen bizarrer Lebensmittel-Leitsätze bleiben unter Verschluss

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Eigentlich sollte man meinen, dass in einer Demokratie das Zustandekommen von Leitsätzen eine relativ offene Sache wäre - denn nur auf diese Weise kann nachvollzogen werden, mit welchen Argumenten eine Entscheidung gefällt wurde und wer sie einbrachte - eine Offenheit, die nicht nur dem Verständnis, sondern auch der Akzeptanz dienlich ist.

Allerdings gibt es in Deutschland einige Bereiche, in denen das Zustandekommen von Entscheidungen eine vorwiegend geheime Angelegenheit ist. Dazu zählt etwa der Jugendmedienschutz, dessen Prüfstelle die Zusammensetzung ihrer Entscheidergremien noch rigoroser unter Verschluss hält, als manche ihrer Indizes. Ein anderer Bereich von dem bisher weniger bekannt war, wie geheim es in seinem Innersten zugeht, ist das Lebensmittelrecht.

Dem ehemaligen Reichskanzler Bismarck wird das Bonmot zugeschrieben, dass man sowohl von Würsten als auch von Gesetzen nicht wissen möchte, wie sie zustande kamen. In den Lebensmittel-Leitsätzen, welche die Verkaufsbezeichnungen von Verzehrbarem regeln, steckt ein bisschen von beidem - und auch ihr Zustandekommen wird von der Politik bis heute geheim gehalten. Die Verbraucherorganisation Foodwatch wollte dagegen vorgehen - und scheiterte am Verwaltungsgericht Köln. Das wies, wie jetzt bekannt wurde, Ende Februar eine Klage auf die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen ab (Az 13 K 119/08).

Foodwatch hatte unter anderem interessiert, wie es kommt, dass es in Deutschland Lebensmittel auch dann als "Schinken" verkauft werden, wenn sie lediglich aus Formfleisch bestehen. Und, warum es beispielsweise Heringssalat auf "Fleischsalatgrundlage" oder "Fruchtkremfüllungen" ohne Früchte geben kann. Hinter solch ihrer Ansicht nach irreführenden Bezeichnungen vermuten die Verbraucherschützer eine "Mogel-Strategie der Lebensmittelindustrie".

Zuständig für die Lebensmittelleitsätze" ist die Lebensmittelbuch-Kommission - ein der Öffentlichkeit weitgehend unbekanntes Gremium, das für jeweils fünf Jahre vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingesetzt wird. Anders als beim Jugendschutz kennt man die 32 Mitglieder der Lebensmittelbuch-Kommission. Unter ihnen befinden sich neben Beamten aus Behörden und Universitäten auch Vertreter der Lebensmittelindustrie, wie beispielsweise Gabriele Beutner von Unilever oder Michael Welsch vom Lobbyverband BLL. Hinzu kommen Abgesandte der staatlich finanzierten Verbraucherzentralen, die zusammen mit jeweils einem Angehörigen des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften und der Stiftung Warentest ein Viertel der Mitglieder des Gremiums stellen.

In den §& 15 und 16 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) finden sich die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Kommission. Von einer Geheimhaltung ist hier nichts zu lesen. Geheim sind die Protokolle des Gremiums allein deshalb, weil jedes der 32 Mitglieder eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen muss. Diese Verschwiegenheitspflicht ist in der Geschäftsordnung zwar festgehalten, wird dort aber inhaltlich nicht begründet. Das Verwaltungsgericht Köln kam trotzdem zu dem Ergebnis, dass keine Willkür vorliegt, denn

[o]hne die gebotene Vertraulichkeit würde die offene Meinungsbildung und neutrale Entscheidungsfindung beeinträchtigt. [...] Die Folge der Öffentlichkeit der Diskussion wäre entweder, dass sachbezogene Diskussion nicht stattfände bzw. in den informellen Bereich außerhalb der Plenums- oder Fachausschusssitzungen verlagert würde oder gar eine Einigung und Beschlussfassung über Leitsätze gänzlich unterbliebe.

Bei Foodwatch kann man diese Argumentation nicht nachvollziehen, weshalb die Organisation auch Berufung gegen die Klageabweisung einlegen will. Schließlich, so der Pressesprecher der NGO, fänden ja auch Bundestagsdebatten öffentlich statt - "und wo sollte man ein größeres Interesse an sachlicher Diskussion haben, als im Parlament?" Die "Sachstandsberichte" aus den Fachausschüssen, die das Verbraucherschutzministerium seit einigen Wochen im Internet bereitstellt, reichen Foodwatch nicht. Denn erstens sind sie nicht vollständig und zweitens anonymisiert, weshalb aus ihnen nicht klar wird, "wie die Entscheidungsfindung abläuft und welche Interessen von wem vertreten werden".