Staatliche Zähmung der Justiz

Frankreich: Das Amt des Untersuchungsrichters soll verschwinden

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Juristen gelten normalerweise - von einer in Bürgerrechtsfragen engagierten Minderheit einmal abgesehen - als Mitglieder eines eher konservativen Berufszweigs. Als Anwender des gültigen „positiven“ Rechts scheinen sie eher den Bewahrern der bestehenden Ordnung nahe zu stehen, als umstürzlerische oder reformeuphorische Neigungen zu pflegen. Auch wenn diese Feststellung in Frankreich, wo es eine links stehende und in Bürgerrechtssachen sehr profilierte Richtergewerkschaft unter dem Namen Syndicat de la magistrature gibt, nicht ganz so stark zutrifft wie in Deutschland, gilt sie prinzipiell auch westlich des Rheins. Dort ist es aber nun innerhalb der Justiz und unter den Angehörigen juristischer Berufe in jüngster Zeit zur „Gärung“ gekommen, und es rumort heftig in ihren Reihen.

Vergangene Woche, am 9. März, kam es zu einer Premiere: Erstmals mobilisierten Richter, Anwälte, Erzieher und Gefängniswärter gemeinsam zu einer Protestdemonstration gegen die Regierung – die Erzieher deswegen, weil ein Teil der Erzieher und Sozialarbeiter in Frankreich durch die Protection judicaire de la jeunesse (PJJ) angestellt wird, eine Einrichtung zum Jugendschutz sowie für die Betreuung schwer erziehbarer Jugendlicher, die dem Justizministerium untersteht. Tausende Angehörige von Justizberufen demonstrierten in Paris, Bordeaux, Marseille und anderen Städten.

Worum geht es ?

Aber warum ballt sich so viel Unzufriedenheit im Juristen- und juristisch interessierten Milieu gegen die Regierungspolitik zusammen? Den Anstoß gab ein durch die französische Regierung angekündigte Justizreform. Besonders erregt sind die Kritiker über zwei Punkte: die geplante Abschaffung des Untersuchungsrichters; und die Überarbeitung der Gesetzgebung zu Finanzdelikten, die eine erhebliche Verkürzung der Verjährungsfristen beinhaltet.

Wo liegt das Problem ?

In Frankreich existierte bislang ein doppeltes Strafverfolgungssystem. In den meisten Fällen ist für die Strafaufklärung und –verfolgung die Staatsanwaltschaft (le parquet) zuständig, die sich auf die Polizei als ihren verlängerten Arm stützen kann. Doch für komplexe Strafverfahren, in denen umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind – Durchsuchungen von Räumlichkeiten etwa öffentlicher Institutionen, Durchforsten von Firmenbilanzen, Anhörung unzähliger Zeugen – besteht daneben ein Untersuchungsrichter (juge d’instruction).

Letzterem ist sein unabhängiger Status gesetzlich garantiert – im Unterschied zur Staatsanwaltschaft, die ausdrücklich an Weisungen aus dem Justizministerium gebunden ist. An und für sich ist dies auch nicht schockierend, da die Staatsanwälte vor Gericht eine Anklage im Namen des Staates und der Gesellschaft vortragen. Nur wirft diese Weisungsgebundenheit ein Problem auf, wenn es um „heikle“ Verfahren geht, bei denen hochrangige Persönlichkeiten aus Politik oder Wirtschaft involviert sind.

So hätte es die "ELF-Affäre" ohne die Hartnäckigkeit von Untersuchungsrichterinnen wie Eva Joly (inzwischen a.D. und, seit Juni 2009, Europaparlamentarierin der Grünen) und Laurence Vichnievsky nicht gegeben. ELF Aquitaine ist eine Erdöl- und frühere französische Staatsfirma, die ab 1999/2000 durch Aufkauf im Megakonzern TOTAL aufgegangen ist. ELF, früher ebenso wie TOTAL heute, ist dafür berüchtigt, in Staaten besonders des französischsprachigen Afrika – früheren Kolonien wie Kamerun und Gabun – dubiose Geschäftspraktiken zu führen.

Den jeweiligen, autokratischen Staaten wird das Erdöl in zu geringen Mengen und unterhalb der geltenden Weltmarktpreise verrechnet. Dies schadet den jeweiligen Ländern und ihren Staatshaushalten – nutzt aber diktatorischen Regimes, weil diese unterwegs geschmiert werden, also dicke „Kommissionen“ erhalten. Im Falle der Erdölrepublik Gabun floss ein Teil dieser Kommissionen jedoch nach Frankreich zurück, weil die dortige Diktatur und französische Staats- und Regierungskreise dabei halbe-halbe machten.

Die Filiale ELF-Gabun spielte Jahrzehnte lang eine wichtige Rolle bei der Finanzierung aller staatstragenden Parteien in Frankreich. Im Jahr 1994 brach die Affäre aus. Sie führte nach langjährigem Verfahren 2003 zur Verurteilung hochrangiger Manager, aber auch Politiker wie Ex-Außenminister Roland Dumas. Hätte es keine unabhängigen Untersuchungsrichterinnen gegeben, wäre diese Strafsache mit Bestimmtheit nie zur Anklage gekommen.

Doch nun soll das Amt des Untersuchungsrichters just verschwinden. Übernehmen soll seine Rolle die – weisungsgebundene – Staatsanwaltschaft. Die Regierung beruhigt, schon bislang seien nur 5 Prozent der Strafsachen von solchen Untersuchungsrichtern betreut worden, in 95 Prozent der Fälle habe die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dies trifft zu, aber in den fünf Prozent geht es eben um die gesellschaftlich brisantesten Dossiers. Eine linksliberale Pariser Tageszeitung titelt deswegen beispielsweise zur geplanten Justizreform: „Eine Reform, um die Affären zu ersticken“ und "Die Prozesse, die nicht mehr stattfinden werden"

Wie wird die Reform gerechtfertigt?

Die Regierung rechtfertigt ihre jetzt geplante Reform mit der „Modernisierung“ des Justizwesens, unter Anpassung an andere EU-Länder, wo es in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle keine dem französischen Untersuchungsrichter - ein durch Napoléon I. geschaffenes Amt - vergleichbare Institution gebe. Dies trifft zwar im Prinzip zu, doch ist Vorsicht bei den Ländervergleichen geboten.

Denn in den angeführten Ländern ist zugleich oftmals eine andere Struktur gegeben; mehrheitlich weisen sie beispielsweise eine Staatsanwaltschaft auf, die nicht in einem vergleichbaren Ausmaß weisungsgebunden ist wie die französische. Beispielsweise in Italien, das seinen Untersuchungsrichter 1989 abschaffte und dessen frühere Befugnisse den Staatsanwaltschaften übertrug - aber dessen Staatsanwälte eine Unabhängigkeitsgarantie gegenüber den übrigen öffentlichen Gewalten besitzen, und in Schweden. Oder in Portugal, wo die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften seit 2002 in der Verfassung festgeschrieben wurde.

Zum Vergleich in den deutschsprachigen Ländern

In der Bundesrepublik Deutschland wurde der zuvor bestehende Untersuchungsrichter anlässlich einer Reform der Strafprozessordnung 1974/75 abgeschafft. Seitdem sind die Staatsanwaltschaften für die Ermittlung und Verfolgung von Delikten zuständig. Ihre Mitglieder sind Beamte, die dem Justizministerium hierarchisch unterstellt sind. Allerdings ist ihre Situation nicht direkt mit jener ihrer französischen Kolleginnen vergleichbar, denn das deutsche Beamtenrecht weist einige Besonderheiten auf. Aufgrund eines Prinzips der engen Rechtsbindung sind deutsche Staatsanwälte gesetzlich dazu verpflichtet, bei Kenntnis von einer Straftat Ermittlungen dazu aufzunehmen - und machen sich im Prinzip selbst strafbar, falls sie dies unterlassen.

Das französische Justizsystem funktioniert, vor allem an seiner Spitze, nach stärker politisierten Mechanismen: In Frankreich misstraut man seit zwei Jahrhunderten einem gouvernement des juges, also einer Unterordnung politischer Entscheidungen unter das Spezialistentum von (hauptberuflichen und nicht gewählten) Rechtsexperten. Dies hatte ursprünglich spezifische historische Gründe:

Unter der Französischen Revolution stammte die große Mehrheit der Richterschaft und der studierten Juristen aus dem Staatsdienerkorps des Ancien Régime, der Monarchie - und waren daher verdächtig, der Reaktion verbunden zu sein und die laufenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen abzulehnen. Die Politik, die sich als Träger dieser Veränderungen verstand, wollte sich nicht in Abhängigkeit vom nicht gewählten Expertentum der Juristen begeben, um den Elan der Revolution nicht fesseln zu lassen.

Seitdem allerdings hat sich der Sinngehalt der - relativen, aber realen - politischen Kontrolle über den Justizapparat erheblich verändert: Es längst geht nicht mehr darum, den Drang zu progressiven Veränderungen von historischen „Fesseln“ zu befreien, sondern um die Bewahrung der Macht bestehender gesellschaftlicher Eliten.

In Österreich, wo die zuvor dort ebenfalls bestehenden Untersuchungsrichter bei einer Strafprozessreform im Jahr 2008 abgeschafft wurden, gab es zuvor vergleichbare Debatten zu jenen, die derzeit in Frankreich geführt werden. Aber schlussendlich wurde die statutarische Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft verfassungsrechtlich festgeschrieben, als die Reform 2008 in Kraft traten. Ähnliches gilt für die künftige Stellung der Staatsanwaltschaft in der Schweiz, wenn die Reform des Strafprozessrechts dort 2011 in Kraft tritt.