Schnelles Löschen von Webseiten: kein Problem?

Ein EU-Vorschlag zum schnellen Löschen von rechtswidrigen Netzinhalten geht auf die Kritik der Netzsperrengegner ein und offenbart gleichzeitig ein grundsätzliches Problem: Wer darf eigentlich weshalb eine Webseite vom Netz nehmen?

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"Empfehlungen zur besseren Zusammenarbeit von Strafverfolgern und Providern beim Kampf gegen die Verbreitung rechtswidriger Inhalte wie Kinderpornographie im Internet", so heißt es, werden derzeit in Brüssel erarbeitet. Dabei ist zwangsläufig das Löschprozedere ein Thema, Da sich gerade bei der Diskussion um die Websperren gerne sowohl die Kritiker als auch die Befürworter der Sperren auf die Parole "Löschen statt Sperren" kaprizierten, hört sich dies zunächst sogar positiv an. Beim Lesen der Vorschläge jedoch zeigt sich eine Problematik, die bisher eher wenig aufgegriffen wurde.

So wird im Entwurf unter anderem lediglich von einer rechtlichen Verfügung oder einer anderen formalen Anordnung gesprochen, die ausreiche, um den Provider zu bewegen, die inkriminierte Seite vom Netz zu nehmen. Wie der Jurist Patrick Breyer zu Recht bemängelt, wird hier auf eine richterliche Anordnung verzichtet. Und wenn "angeblich illegale Inhalte ohne gesetzliche Befugnis oder gar Verpflichtung, ohne vorherige Anhörung des Autors des Inhalte und ohne richterliche Prüfung und Anordnung zu löschen" sind, verstößt dies nach Ansicht des Juristen "fundamental gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im Internet".

Auch die Idee, Meldestellen und die Bevölkerung im allgemeinen stärker einzubinden, soll letztendlich dazu führen, dass die Provider schnell tätig werden, ohne dass es vorher zur Verzögerung durch Einschaltung eines Richters kommt. Bedenklich hierbei ist auch, dass die Provider die Rechtmäßigkeit der Seite darlegen sollen, so sie der Meinung sind, die Inhalte dürften weiterhin im Netz verbleiben. Eine solche Rechtmäßigkeitserklärung soll innerhalb eines knapp bemessenen Zeitfensters von ca. 2 Tagen abgegeben werden müssen.

Mehr Juristen für die Provider

Es wird also den Providern auferlegt, juristisch darüber zu befinden, was nun als Kinderpornographie anzusehen ist und was nicht. Bedenkt man den Definitionswirrwarr innerhalb der EU, so ist dies keine leichte Aufgabe - gerade auch deshalb, weil neben den Bildern auch Texte unter den Begriff der Kinderpornographie fallen. Fakt bleibt, dass hier die Strafverfolgung oder Private darüber befinden sollen, was illegal ist und was nicht und dem Provider nur eine Möglichkeit des Widerspruches gegeben wird. Dies birgt ein hohes Risiko in sich - insbesondere in Bezug auf Schadensersatzansprüche. Lapidar heißt es in dem Entwurf, dass es den Providern freigestellt werden solle, ob sie ihre Kunden über die Verpflichtungen aufklären, gegebenenfalls Inhalte sperren oder Datenübertragungen unterbinden.

Verleumdung frei Haus

Für die Kunden heißt dies somit, dass sie bei einer irrtümlichen Sperrung nicht nur in den Verdacht der Kinderpornographieverbreitung kommen, sondern unter Umständen nicht einmal hierüber unterrichtet werden. Gleichermaßen mangelt es auch an auch Regelungen hinsichtlich der Schadensersatzansprüche sowie der Ansprechpartner. Ein Problem, dass sich in Finnland schon bei Matti Nikki gezeigt hat - wobei bemerkenswert ist, dass in der derzeitigen Situation gerade die skandinavischen Sperrlisten gerne als leuchtendes Beispiel gesehen werden, die dortigen Probleme (veraltete Listen, keine Ansprechpartner bei irrtümlicher Sperrung, keine Schadensersatzregelungen, vage Erklärungen für Sperrungen etc.) aber nicht aufgegriffen wurden.

Versäumnisse

Die Idee, dass eine bloße formlose Meldung ausreicht, um eine Webseite vom Netz nehmen zu lassen, ist ohne all diese Kontrollmechanismen riskant. Und diejenigen, die bewiesen haben, dass es einfach war, vermeintliche Kinderpornographieseiten vom Netz nehmen zu lassen, indem der Provider informiert wurde, haben es bisher versäumt, in der Diskussion ausreichend hörbar darauf hinzuweisen, dass ihre Aktionen vor allem dazu dienten, die Aussagen der Politik zu widerlegen - und nicht um Argumente für eine Löschung auf bloßen Zuruf zu liefern.

Interessant hierbei ist, dass (obgleich stets von der internationalen Zusammenarbeit gesprochen und Löschen als vorrangige Option behandelt wird, immer Seiten online sind, die sich beispielsweise auf der finnischen Sperrliste befinden. Einige dieser Seiten sind laut whois-Auskunft in den USA gehostet, einer der Seitenbetreiber befindet sich z.B. in Utah. Nun wurde die finnische Sperrliste bereits im letzten Januar veröffentlicht - seit über einem Jahr ist es anscheinend nicht möglich, auf rechtstaatlichem Wege eine Seite, die als Kinderpornographieseite angesehen wird, vom Netz nehmen zu lassen bzw. des Verantwortlichen habhaft zu werden. Da zumindest eine der Seiten durchaus Material enthält, welches als Kinderpornographie angesehen werden kann, stellt sich die Frage, wieso hier nicht dagegen vorgegangen wird. Letztendlich bleiben nur wenige mögliche Erklärungen, die halbwegs schlüssig sind: Entweder den US-amerikanischen Behörden ist es gleichgültig, dass von ihrem Land aus Kinderpornographie gehostet wird, sie konzentrieren sich auf andere Dinge - oder aber sie lassen die Seite als Honeypot im Netz.