Einfach mal "Bescheid" sagen oder: verzichten wir doch auf die Rechtsgrundlage

Die Arbeitsagentur wandelt auf Luthers Pfaden und will "den Leuten aufs Maul schauen" - dabei könnte sie allerdings, schnoddrig gesagt, riskieren, eine auf das ihrige zu bekommen

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Moderner, frischer und übersichtlicher - der Bescheid im Wandel der Zeit

Bescheide der Arbeitsagentur sind, man ahnt es, oftmals gespickt mit Rechtsgrundlagen, mit Amtsdeutsch, Bandwurmsätzen und weiteren, vielfach nicht nachvollziehbaren Texten. Da aber die Arbeitsagentur, seit sie wie ein Schmetterling aus dem vergammelten Kokon des Arbeitsamtes schlüpfte und die neu designten Flügel gen Fördern-und-Fordern-Himmel erhob, ihr Image weiter aufpolieren will, sind nach der Umbenennung der popeligen Sachbearbeiter zum trendig-feschen Fallmanager nun die Bescheide dran. Moderner, frischer und übersichtlicher sollen sie sein. "Wir müssen machen, was Martin Luther schon vor Jahrhunderten gesagt hat: Wir müssen den Leuten aufs Maul schauen" so Heinrich Alt von der Arbeitsagentur.

Freundliche Füllworte wie "leider" sollen die Kommunikation verbessern, so dass z.B. der sanktionierte ALG-II-Empfänger das Wohlwollen der Agentur spürt, wenn ihm mitgeteilt wird, dass sein Regelsatz um 30% gekürzt wird. Aber damit nicht genug - die Arbeitsagentur will auch die Texte an sich, die sich mit der Gewährung von Leistungen, dem Aberkennen von Leistungen, dem Verstoß gegen diverse Paragraphen usw. beschäftigen, verständlicher gestalten. Weg vom Paragraphendschungel und der Substantivierung, hin zu einem einfachen, präzisen Deutsch.

Gesetzesverstoß - Kürzung, sry

Wie man sich dies vorstellt, kann man bereits nachlesen - denn es gibt ein Beispiel für die neue Bürgernähe. Denn während in der alten Version eines Bescheides sich dieser entnervende Bandwurmsatz voller Paragraphenreiterei finden würde:

Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt

soll dies nun durch den bereinigten Bandwurmsatz wie folgt ersetzt werden:

Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden

Dies verkündet die Bundesagentur für Arbeit auch in der entsprechenden Presseinformation.

Tatsächlich ist diese neue Formulierungsform deutlich präziser und lässt dem Bescheidempfänger gleich verstehen, was "Sache ist". Kein unnötiges Rechtsgrundlagengefasel mehr, kein blumiges Anführen der Paragraphen - just the facts, wie man in Neudeutsch zu sagen pflegt. Bedenkt man die trendige Form der Kommunikation, die spätestens seit Twitter ihren Einzug hielt (aber letztendlich nur an die früheren Telegramme erinnert), so ist wohl damit zu rechnen, dass es demnächst heißt "Änderung nicht rechtzeitig angezeigt - Kürzung" oder schlicht und ergreifend: Kürzung. Wobei sich diese verkürzte prägnante Form natürlich nicht so ganz mit den neuen Füllwortern vereinbaren lässt, aber ein "Kürzung, sry" ginge ja auch.

Pech ist nur, dass durch diese neue Verkürzung dann auch dem geneigten Bescheidempfänger (dem jetzt quasi Bescheid gesagt wurde) nicht mehr klar sein dürfte, worauf sich die Entscheidung eigentlich stützt, denn die Rechtsgrundlage wurde ja im Zuge der Vereinfachung mal weggekürzt. Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Kürzung der Rechtsbehelfsgrundlage und schon ist alles viel besser und "easier". Zumindest dürfte es "easier" sein, gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Es bleibt zu hoffen, dass die von der Arbeitsagentur vorgestellte Verkürzung nur quasi den "Anreißtext" darstellt, der dann von dem kompletten Text samt Rechtsgrundlage ergänzt wird, denn ansonsten ist eine solche Idee nicht nur ein Rohrkrepierer, sondern auch ein sicherer Grund, vom nächsten Gericht den Bescheid um die Ohren gehauen zu bekommen. Es ist nichts dagegen zu sagen, Amtsdeutsch zu vereinfachen, aber sollte die Arbeitsagentur tatsächlich der Meinung sein, dass ein Weglassen der Rechtsgrundlagen für Entscheidungen der richtige Weg ist, dann dürfte die Definition für "modern und frisch" wohl eher "absurd" lauten.