BP entmündigen

Wer ein "Unternehmenspersönlichkeitsrecht" beansprucht, der sollte auch mit der logischen Kehrseite davon konfrontiert werden

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Nicht nur in Deutschland beanspruchen juristische Personen immer mehr Rechte, die eigentlich nur natürlichen Personen zustehen. Das von einigen Anwälten erfundene "Unternehmenspersönlichkeitsrecht", mit dem Kritiker besser zum Verstummen gebracht werden sollen, ist nur der Gipfel dieser Entwicklung. Doch eine Rechtsprechung, die solchen Anliegen teilweise nachgibt, müsste notwendigerweise auch die andere Seite der Medaille berücksichtigen und Sanktions- oder Schutzinstrumente auf Unternehmen anwenden, wie es sie sonst nur bei natürlichen Personen gibt.

Dazu gehört beispielsweise die Entmündigung. Sie heißt seit 1992 "Betreuung". Ein nicht ganz ungefährlicher Euphemismus, weil viele Betroffene vielleicht gar nicht wissen, dass sie mit einer harmlos klingenden "Betreuung" in Wirklichkeit die rechtliche Nachfolge einer Entmündigung unterschreiben. Eine Betreuung nach § 1896 BGB schützt natürliche Personen davor, sich selbst oder andere zu gefährden und wird angeordnet, wenn jemand "seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen" kann, ohne dass er sich oder andere gefährdet - wobei sich die Gefährdung auch auf Vermögenswerte bezieht.

Die Voraussetzungen für eine Betreuung treffen in bemerkenswerter Weise auch auf Unternehmen wie BP oder einige große Banken zu: Nicht nur, dass sie durch Risiken, die sie selbst offenbar nicht mehr abschätzen konnten, Dritten in erheblichem Maße schadeten - sie gefährdeten sich auch selbst.

Der New York Times zufolge wusste BP beispielsweise bereits seit Juni 2009 von massiven Sicherheitsproblemen beim Betrieb der am 20. April explodierten und am 22. April gesunkenen Bohrplattform Deep Water Horizon, unternahm aber nichts, was das Unglück verhindert hätte. Alleine bis Ende Mai musste der Konzern deshalb etwa eine Milliarde US-Dollar für fruchtlose Eindämmungsversuche und erste Entschädigungen ausgeben.

Der Schaden ergibt sich nicht nur aus den Kosten für die Versuche, den Ölaustritt zu stoppen, sondern auch aus erheblichen Einnahmeausfällen für die Fischerei- und Tourismusbranche im praktisch gesamten Südosten der USA - von Louisiana über Mississippi und Alabama bis hin nach Florida. Und weil der Ölteppich weiter nach Nordosten in den Atlantik treibt, könnten auch Personen und Unternehmen aus wesentlich mehr US-Bundesstaaten und Ländern betroffen sein. Die wirtschaftlich schwer bemessbaren Umweltschäden sind hier noch gar nicht eingerechnet, obwohl auch sie Rechtsgüter im Sinne des Betreuungsrechts wären.

Unter anderem deshalb dürften die bisher gezahlten Beträge noch längst nicht das Ende der Fahnenstange sein: Die niederländische Bank ING schätzt die Gesamtkosten für BP auf 5,3 Milliarden Dollar, die Schweizer Credit Suisse bemisst sie auf bis zu 37 Milliarden und der amerikanische Anwalt Daniel Becnel hält bis zu 50 Milliarden für möglich - eine Summe, die auch bei einem 2009 gemachten Weltjahresumsatz in Höhe von 239 Milliarden Dollar durchaus ins Gewicht fällt.

Wenig verwunderlich also, dass der Aktienkurs von BP seit der Deep-Water-Horizon-Katastrophe um ungefähr ein Drittel fiel. Alleine das Scheitern des "Top Kill" genannten Schadensbegrenzungsversuchs hatte Kursstürze in Höhe von 15 Prozent zur Folge. Eine Entwicklung, die auch das finanzielle Auskommen Dritter gefährdet: Folgen weitere Einbußen, dann sind britische Altersvorsorgefonds gefährdet, die häufig auf BP-Aktien aufbauen. Mittlerweile stuften die Ratingagenturen Fitch und Moody's auch die Kreditwürdigkeit des Unternehmens herab. Weil beide weitere Anpassungen nach unten durchaus für möglich halten, wurden in den Medien bereits erste Übernahmegerüchte laut.

Für eine öffentliche Betreuung des Konzerns spricht auch, dass der spektakuläre Schaden im Golf von Mexiko nicht der einzige ist, den BP in den letzten Jahren verursacht hat: 2005 gab es in der Raffinerie Texas City eine Explosion mit mehreren Toten, einer dreistelligen Zahl von Verletzten und einem Gesamtschaden in Höhe von über eineinhalb Milliarden US-Dollar. Das U.S. Chemical Safety Board (CSB) stellte in seiner Untersuchung der Vorgänge heraus, dass über Jahrzehnte hinweg behördliche Sicherheitsempfehlungen mit Verweis auf die Kosten zurückgewiesen oder einfach ignoriert wurden.

Im Jahr darauf verschuldete der Konzern in der Prudhoe Bay den bislang größten Ölschaden in Nordalaska. Hier hatten Angestellte ihre Vorgesetzten bereits sieben Jahre vorher auf die Gefahren aufmerksam gemacht, ohne dass entsprechend reagiert worden wäre. Dem Handelsblatt zufolge könnte die Unternehmensführung sogar auf die US-Behörden eingewirkt haben, damit diese die ihnen ebenfalls bekannten Mängel nicht öffentlich machten.