Was vom Fall Tauss übrig blieb

Teil 1: Die Medien als Teil der Strafjustiz

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Seit bei Jörg Tauss kinderpornografisches Material gefunden wurde, stellten sich Öffentlichkeit und Justiz die Frage, ob er sich dieses Material zu Recherchezwecken oder doch aus persönlichem (gegebenenfalls sexuellem) Interesse beschafft hatte. Jörg Tauss selbst berief sich stets auf seine Tätigkeit als Abgeordneter und sah die Recherche zum Thema Kinderpornografieverbreitung als notwendig an, da die Protagonisten des umstrittenen Netzzugangserschwerungsgesetzes wie Ursula von der Leyen oder BKA-Chef Jörg Ziercke mit unbewiesenen Zahlen hantierten. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es sieht die in §184b StGB formulierte Ausnahmeregelung zum Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie zwar auf Journalisten und Polizisten, nicht auf Abgeordnete anwendbar.

Unabhängig von dieser Frage, auf die in Teil 2 dieses Artikels näher eingegangen wird, zeigte sich beim Fall Tauss und der Berichterstattung darüber, wie Medien daran mitarbeiteten, durch subtile Verdrehungen eine Vorverurteilung herbeizuführen. Im Spiegel-Online-Bericht zum finalen Verhandlungstermin wurde dies besonders deutlich:

Die bei Tauss sichergestellte "Kipo", wie der Anwalt die Missbrauchsdateien immer wieder titulierte als rede er von einem Mixgetränk und nicht von dem brutalen Missbrauch vier oder fünf Jahre alter Kinder, sei doch gar nicht Thema des Verfahrens.

Die Formulierung "als rede er von einem Mixgetränk" ist dazu geeignet (und offenbar auch dazu gedacht), Antipathien gegen den Angeklagten und seinen Anwalt zu schüren. Durch sie wird der Eindruck erweckt, Jörg Tauss habe keinerlei Empathie in Bezug auf die auf den Bildern (die die Richterin detailliert erläuterte) zu sehenden Kinder und die dargestellten Taten. Ein "süffisant lächelnder" Angeklagter, der Kinderpornografie abhandelt, als sei sie ein Mixgetränk - das ist für die Öffentlichkeit ein weiterer Beweis dafür, dass es sich bei Jörg Tauss um einen Perversen handelt, der noch viel zu gut weggekommen ist. Hierbei ist unerheblich, dass "KiPo" eine durchaus gängige Abkürzung ist, die auch von der Politik und der Strafverfolgung verwendet wird - so wie die Abkürzung OK, die für Organisierte Kriminalität steht. Dies wird aber im Bericht nicht erwähnt.

Kinderpornos im Schlafzimmer

Schon während des Verfahrens gegen Jörg Tauss verfestigte sich in der Öffentlichkeit der Eindruck, bei ihm sei massenhaft Kinderpornografie auf DVDs gefunden worden - im Bücherregal versteckt und in einem Koffer unter dem Bett im Schlafzimmer. Die Bericht erstattenden Medien bemühten sich größtenteils darum, die Tatsache zu verschweigen, dass der Raum das einzige Zimmer war, das Jörg Tauss neben Bad und Küche in der Wohnung nutzte, und dass die Bücherregale durchwegs zweireihig bestückt waren. Denn es passt natürlich weitaus besser zum Bild, wenn Herr Tauss in seinem Schlafzimmer unter dem Bett Kinderpornografie hortet, um sich - so die unterschwellige Botschaft - daran dann nächtens zu erfreuen. Dass sich in dem durch die Medien geisternden Koffer keinerlei Kinderpornographie befand, wie ein Polizeibeamter (der im Prozess als Zeuge aussagte) noch einmal ausdrücklich bestätigte, blieb genauso außen vor.

In diese Kerbe schlug auch die Anmerkung, dass Jörg Tauss "selbst zu Silvester" (und zwar wenige Minuten vor dem mitternächtlichen Jahreswechsel) noch Nachrichten auf seinem Handy empfing - gleichgültig ob ein eingeschaltetes Handy Nachrichten auch ohne jegliche Aktivität des Besitzers empfängt. Die Botschaft war klar: der nach Außen hin glücklich verheiratete Jörg Tauss wartete selbst an Silvester quasi sabbernd auf neues Material. Die so mit Infos beglückte Öffentlichkeit konnte also dem "Böser-Pädophiler"-Puzzle ein neues Stück hinzufügen.

Jörg Tauss. Bild: Elke Wetzig. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Meinung des Gerichts, dass das verhältnismäßig wenige Material, dass bei Jörg Tauss sichergestellt wurde, seiner als "Schutzbehauptung" angesehenen Erläuterung, er habe recherchieren und gegebenenfalls einen Kinderpornoring sprengen wollen, widersprach. Jörg Tauss selbst hatte angemerkt, dass er das Material "beiseitegelegt" und seine Recherchen beendet hatte, nachdem er feststellte, dass seine Kontaktpersonen keine Verbindung zur Kinderpornografieproduktionsszene hatten. Hätte Tauss jedoch seine Recherchen fortgeführt und massenweise Material gehortet, hätte man dies als Indiz dafür sehen können, dass er ein nicht nur privates, sondern gegebenenfalls auch sexuelles Interesse an dem Material hatte. Die Rechercheargumentation hätte dann ebenfalls nicht mehr gegriffen.

Strafe durch Öffentlichkeit

Der Vorsitzende Richter Scholl meinte im Zusammenhang mit dem im unteren Drittel des Möglichen befindlichen Strafmaß, dass Tauss, ja auch "durch das Verfahren bestraft, und zwar bestraft genug" sei.

Im Klartext bedeutet dies: Wenn jemand schon medial an den Pranger gestellt wird, dann darf die eigentliche Strafe milde ausfallen. Dies lässt die Medien quasi mitbestimmen. Denn sie, die bereits von Anfang an "Aufnahmegerät bei Fuß" standen, waren es, die Jörg Tauss in die Defensive trieben. Sie machten aus der "Causa Tauss" erst jenes Spektakel, das sie später bemängelten, indem sie dem Angeklagten und seinem Anwalt vorwarfen, sie würden Twitter etc. nutzen, um während eines laufenden Verfahrens Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Es bleibt zu hoffen, dass die im Netz laut gewordene Kritik an der Art, wie Hausdurchsuchungen, Verhaftungen etc. immer stärker im TV-Serien-Stil choreografiert werden, sich nicht nur auf die "Causa Tauss" beschränkt, sondern allgemeingültig formuliert wird. Denn immer öfter agieren Staatsanwaltschaften und Medien wie Regisseure und Produzenten von Liveübertragungen, sind bei Hausdurchsuchungen vor Ort, sorgen für oft einseitige Berichterstattung und demzufolge auch für Sym- oder Antipathie gegenüber den Betroffenen. Das Hinterherhecheln nach der Quote wird, zusammen mit den teilweise aus Profilierungssucht, teilweise aus durch Medien, Politik und Öffentlichkeit gemeinsam verursachtem Druck ("da muss man doch etwas tun") handelnden Staatsanwaltschaften so zur medialen Vorverurteilung, die es (siehe auch Fall Kachelmann) ermöglicht, lange vor dem Urteil Leben zu zerstören.