Spekulation ja bitte, aber nicht gegen uns

Union und FDP wollen Wetten gegen Nicht-Euro-Staaten und ausländische Unternehmen weiterhin zulassen

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Hart durchgreifen will die Bundesregierung, um die Entstehung von künftigen Krisen schon im Vorfeld zu verhindern. Derartige Beteuerungen hört man immer wieder aus dem Regierungslager, auch von der Kanzlerin. Passiert ist bislang allerdings äußerst wenig. Nun jedoch wollen CDU/CSU und FDP mit einem Gesetzentwurf zeigen, dass sie es Ernst meinen mit den Spekulanten und ihnen die schlimmsten Werkzeuge, wie Leerverkäufe und nicht gedeckte Kreditausfallversicherungen, denen kein realer Absicherungsbedarf gegenübersteht, wegnehmen. Doch der Gesetzentwurf bleibt auf ganzer Linie im nationalstaatlichen Denken verhangen, und ist damit der falsche Ansatz zur Regulierung von international agierenden Finanzmärkten.

Der Entwurf der Koalitionsparteien sieht vor, ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Schuldtiteln von Euro-Staaten an den deutschen Börsenplätzen zu verbieten. Weiterhin soll der Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedsstaaten verboten werden, wenn es keinen realen Absicherungsgrund gibt, der Versicherungsnehmer dem betreffenden Staat also kein Geld geliehen hat.

Zudem soll ein „zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen“ geschaffen werden. Die erste Stufe sieht dabei die Pflicht vor, die BaFin über bestehende Leerverkaufspositionen bei Aktien oder anderen Produkten, die einem Leerverkauf entsprechen, zu informieren, wenn die Positionen 0,2 Prozent der ausgegebenen Aktien eines Unternehmens entsprechen. Leerverkaufspositionen ab einer Höhe von 0,5 Prozent sollen zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht werden – somit würden diejenigen, die gegen ein Unternehmen spekulieren, bekannt.

Weiterhin sieht der Entwurf vor, BaFin und das Bundesfinanzministerium zu ermächtigen, den Handel mit Finanzinstrumenten, wie beispielsweise Derivaten, zu untersagen, wenn sie Missstände sehen, die Nachteile für die Stabilität der Märkte bedeuten oder das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Märkte erschüttern könnten.

Finanzmarktakteuren geht die Regulierung zu weit

Während die BaFin den Gesetzentwurf begrüßt, da er klare Rechtsgrundlagen schaffe und einen flexiblen Eingriff in den Wertpapierhandel ermögliche, warnte Frank Gerstenschläger von der Deutschen Börse warnte: Leerverkäufe seien wichtig für die Liquidität des Marktes.

Würden Leerverkäufe verboten, so müssten Marktteilnehmer, die früh morgens verkaufen wollen, über Nacht enorme Bestände halten, was das Risiko erhöhe. Sollten derartige Geschäfte verboten werden, rechnet Gerstenschläger mit einer Abwanderung von Marktteilnehmern ins Ausland, die sich damit auch der deutschen Aufsicht entzögen. 70 Prozent der Teilnehmer auf der Handelsplattform Xetra kämen aus dem Ausland. Auch die Bundesbank sprach sich deutlich gegen ein Verbot der Leerverkäufe aus, diese hätten einen ökonomischen Nutzen. So böten sie eine Möglichkeit, pessimistischen Markterwartungen Ausdruck zu verleihen und nicht gerechtfertigten Kursanstiegen entgegenzuwirken. Zudem könnten sie auch als Absicherungsinstrument eingesetzt werden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie hingegen begrüßte das geplante Verbot.

Strittig war zudem auch, ob es ausreichend ist, Leerverkaufspositionen erst am Ende des Handelstages ausgleichen zu müssen, oder ob Leerverkäufe auch für einen sehr kurzen Zeitraum unter das Verbot fallen sollen. Für eine Abrechnung am Ende des Tages sprachen sich unter anderem Henrik Enderlein von der Hertie School of Governance sowie Christoph Boschan (Baden-Württembergische Wertpapierbörse) aus.

Ebenfalls auf wenig Gegenliebe stieß die geplante Verpflichtung, Leerverkäufe im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Während die erste Stufe der Transparenzregeln noch auf ein positives Echo auslöste, kritisierte der Bundesverband Alternative Investments, die Nennung von Inhabern von Short-Positionen würde dazu führen, das weniger Teilnehmer Leerverkäufe durchführten. Veröffentlichungen in anonymisierter Form würden genügen.

Diskutiert wurde zudem über die Wirkung einer namentlichen Veröffentlichung auf die Marktteilnehmer. Neben dem damit verbundenen Eingriff in die Geschäftsgeheimnisse der Finanzakteure wurde kritisiert, dass die Angaben einen ungewollten Herdentrieb auslösen oder zu falschen Rückschlüssen auf die Situation der beteiligten Unternehmen führen könnte.

Der DGB stellte sich hinter die Forderung, Kreditausfallversicherungen, denen kein realer Absicherungsbedarf zugrunde liegt, zu verbieten. Allerdings gehen die Formulierungen dem Gewerkschaftsbund nicht weit genug, er fordert ein generelles Verbot von Kreditausfallversicherungen. Diese würden nur eine Scheinsicherheit bieten: bei erstklassigen Schuldnern sei der Abschluss nicht notwendig, im Ernstfall hingegen könne die Versicherung die Ausfälle ohnehin nicht ausgleichen, dann würde der Staat einspringen müssen. Da die Kosten der Versicherungen jedoch ins das Zinsniveau eingepreist würden, würde so das Zinsniveau unnötig hoch gehalten.

Der BDI kritisierte hingegen das geplante Verbot von Währungsderivaten auf den Euro. Die Absicherung von Währungsrisiken sei für die Unternehmen sehr wichtig; langfristige Wechselkursungleichgewichte würden die Verlagerung der Produktion mit sich bringen. Wolfgang Münchau von der Financial Times ergänzte, dass CDS oft nicht genau zu den abzusichernden Risiken passen würden. Trotzdem seien die dahinter stehenden Absicherungsstrategien legitim. Ein Beispiel dazu nannte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Demzufolge würde ein Fonds, der seine europäischen Aktien absichern wolle, ein Derivat auf den EuroStoxx 50 abschließen, auch wenn dieses nicht genau auf das Portfolio des Fonds passe. Bei strenger Auslegung des Gesetzentwurfes würde dies bereits eine Meldepflicht auslösen.

Gescheiterter auf der ganzen Linie

Letztlich ist der Gesetzentwurf der Schwarz-Gelben bloße Symbolpolitik ohne ernsthafte Auswirkungen, wie Enderlein betonte. Wer spekulieren will, kann einfach auf andere Handelsplätze und ähnliche Produkte ausweichen. Ein Verbot, das Gesetz zu umgehen, fehlt vollständig. Der Bankenrechtler Karl-Joachim Schmelz lässt in seiner Stellungnahme kein gutes Haar an dem Entwurf: beträchtliche geistige und sprachliche Verirrungen hat er in dem Papier ausgemacht. Wenn behauptet wird, dass die Verbote der Geschäftspraktiken getroffen würden, um eine Bedrohung der Stabilität der Finanzmärkte abzuwenden, so sei das „irreführend und falsch“ - gerade die Turbulenzen zeigten, dass die Märkte funktionieren – die negativen Marktentwicklungen seien nicht Ursache, sondern Folge der Finanzkrise. Die wahren Ursachen seien langfristige Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten. Es bestehe auch keine Bedrohung für die Märkte, sondern lediglich für Banken und Staaten. Diese sollen in Wahrheit gerettet werden.

Tatsächlich geht der Gesetzentwurf nicht gegen spekulative Instrumente generell vor, sondern nur dann, wenn sie gegen die Euro-Zone oder inländische Unternehmen gerichtet sind. Schon ein Schutz der ganzen EU ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Der Zweck des Gesetzes ist es offenbar, mit einem Schutz für den Euroraum mehr Sicherheiten und damit einen Wettbewerbsvorteil vor ausländischen Unternehmen und Nicht-Euro-Staaten zu erhalten.

Dies kann jedoch nicht funktionieren, schließlich ist Spekulation international und wird von dem nationalen Vorhaben der Regierungskoalition nicht getroffen. Zwar hätte ein generelles Spekulationsverbot derzeit ebenfalls keine praktischen Auswirkungen, wäre jedoch ein entscheidendes politisches Signal: es wäre ein Zeichen, dass die Bundesrepublik bereit ist, die eigenen Finanzmärkte so zu regulieren, dass auch Dritte davon profitieren können. Diese könnten dann nicht mehr so leicht argumentieren, zum Schutz der eigenen Finanzmärkte auf Regulierungen verzichten zu müssen, schließlich ginge es dann nur noch um die Wiederherstellung der Wettbewerbsgleichheit. Schmelz fordert deshalb ein Gleichbehandlungs-Gesetz: dieses könnte außereuropäischen Staaten Schutz gewähren, für den Fall, dass diese ebenfalls bereit sind, Euro-Mitgliedsstaaten und die europäische Währung zu schützen.

Dass ein solches Verständnis für internationale Zusammenarbeit in der Regierung nicht zu existieren scheint, demonstrierte Stunden zuvor der Finanzexperte der FDP, Hermann Otto Solms. Die Idee einer europäische Wirtschaftskoordination, die mittels Informationsaustausch einen Ausgleich zwischen schwächeren und stärkeren EU-Staaten schaffen soll, um diesen die Möglichkeit zu geben, ihre Wirtschaftspolitik so auszurichten, dass letztere keine Überschüsse auf Kosten der ersteren erzielen, verglich er mit der Fußball-Weltmeisterschaft: Würde Joachim Löw freiwillig gegen Serbien verlieren, um mehr Chancengleichheit zu schaffen, dann könne er sich in Deutschland nicht mehr blicken lassen, so Solms.

Er vergisst dabei den Unterschied zwischen einer Staatenunion und einer Weltmeisterschaft: Während bei der WM alle Teilnehmer gegeneinander antreten, um den Besten unter sich zu bestimmen, ist eine Europäische Union nur dann stark, wenn sie als Mannschaft miteinander spielt. Wer jedoch nicht einmal in der EU nationale Egoismen zu überwinden bereit ist, der wird es schwer haben, den internationalen Finanzmärkten wirksame Ketten anzulegen. Eine Mannschaft, die nicht zusammen spielen will, besiegen diese allemal.