Armutsgrund Behinderung

Interview mit Konstantin Bender über soziale Probleme bei Behinderten

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Konstantin Bender ist in seiner Studie "Der Zusammenhang von Behinderung und Armut" den Ursachen für Armut bei behinderten Menschen nachgegangen und musste dabei feststellen, dass Einflüsse, die in der Gesellschaft die Lebensführung der Menschen überlagern, sich bei Behinderten mindestens genauso stark auswirken. Telepolis sprach mit dem Soziologen.

Herr Bender, Sie haben eine Studie zum Thema "Behinderung und Armut" verfasst. Was sind Ihre Ergebnisse?

Konstantin Bender: Das zentrale Ergebnis, könnte allgemein zusammengefasst werden in der Aussage: Armut entsteht aus dem gleichzeitigen Zusammenwirken von mehreren sich negativ auswirkenden Individualmerkmalen wie dem Alter, dem Geschlecht, ob man in Ost- oder Westdeutschland wohnt oder auch eine Behinderung hat. Mit diesen Individualmerkmalen gehen Benachteiligungen durch die Gesellschaft einher. Damit wird belegt, dass es auch die gesellschaftlich vermittelten Auswirkungen wie etwa die Strukturschwäche in Ostdeutschland oder Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern sind und nicht das individuelle (Fehl-)Verhalten welches zu Armut führt. Und es gibt Armutsrisikofaktoren, die stärker wirken als andere.

Wie wichtig ist die Erwerbsarbeit in diesem Zusammenhang?

Konstantin Bender: Das Vorhandensein eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes gehört erwartungsgemäß über alle Befragten im Mikrozensus 2005 (eine jährlich stattfindende Stichprobe, die aus einem Prozent der gemeldeten Wohnbevölkerung gezogen wird) mit zu den stärksten, das Armutsrisiko reduzierenden Faktoren. Und hier sprechen die Daten eine klare Sprache: Bricht die Erwerbsarbeit weg und kann der Einkommensverlust nicht kompensiert werden und müssen dann staatliche Transferleistungen bezogen werden, so wirkt sich das auf Grund der Struktur und Philosophie der Sozialsysteme negativ aus.

Inwiefern?

Konstantin Bender: Auf Grund des Prinzips der kleinsten Einheit in unseren Sozialsystemen muss ein Mensch, der beispielsweise Hartz IV bezieht, abgesehen von einem Schonvermögen, zuerst sein privates Vermögen verbrauchen, bevor er Unterstützung erhält. Erstes Moment. Hinzu kommt, dass die Mittel für Hartz IV auf Grund der Ausgaben- und Kostenstruktur der unteren zwanzig Prozent der Einkommensverteilung in der Bevölkerung berechnet wurden. Damit wird allen Beziehern das zugewiesen, worüber die "Ärmsten" der Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügen. Zweites Moment. Das Entscheidende ist: Man hält die Finanzdecke der Bezieher von Hartz IV bewusst dünn und anschließend werden von Seiten der Argen Darlehen vergeben, die dann zurück zu zahlen sind und Schulden erzeugen.

"Relativ dünne Datenlage"

Am Ende habe ich also kein Einkommen, viel zu wenig materielle Mittel für den täglichen Bedarf und dann am Ende noch Schulden.

Wie werden denn behinderte Menschen, die unter Hartz IV fallen, rechtlich behandelt? Genießen diese aufgrund ihres Handikaps noch Privilegien oder werden diese den voll arbeitsfähigen Lohnabhängigen gleichgestellt?

Konstantin Bender: Menschen mit Behinderungen werden von den Job-Centern nach wie vor abweichend behandelt. So treffen beispielsweise die Zumutbarkeitsregelungen, wonach für Bezieher von staatlichen Leistungen jedwede Arbeit anzunehmen ist, für Menschen mit Behinderungen nicht zu. Dies würde auch keinen Sinn machen, beispielsweise kann ein Rollstuhlfahrer keine Hilfskrafttätigkeiten als Landschaftsgärtner oder in der Spargelernte leisten. Vom Abbau von weiteren Schutzrechten ist mir bislang nichts bekannt.

Wie viele behinderte Menschen sind in Deutschland Ihrer Einschätzung nach aufgrund des Verlustes ihrer Erwerbsarbeit von Armut betroffen?

Konstantin Bender: Bei dieser Frage rächt es sich bitterlich, dass über die Gruppe der Menschen mit Behinderungen nur eine relativ dünne Datengrundlage vorliegt. Beispielsweise sind Menschen mit Behinderungen in Heimen, die den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zugeordnet sind, nicht in der amtlichen Statistik erfasst. Dies ist sozialpolitisch betrachtet ein Problem und hier besteht in jedem Fall erheblicher Nachbesserungsbedarf. Denn eine gute Sozialpolitik muss immer über die Menschen für die sie gemacht werden soll, auch informiert sein.

Aber davon abgesehen gilt: Der Hartz IV-Regelsatz für erwachsene Einzelpersonen betrug 2005 monatlich 345 € plus bis zu 387 € für die Kosten der Unterkunft. Hieraus ergibt sich ein Betrag von 732 € monatlich. Ich habe innerhalb der Studie untersucht, welche Faktoren sich wie stark auf das Risiko der sogenannten strengen Einkommensarmut auswirken. Von strenger Einkommensarmut sind Menschen betroffen deren gewichtetes Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen im Jahr 2005 monatlich weniger als 730 € betragen hat. Somit würde ich hier die These vertreten, dass alle Menschen im Bezug von Hartz IV von strenger Armut betroffen sind. Insbesondere dann, wenn es der Logik von Hartz IV entspricht, Menschen etwa durch das Aufbrauchen ihres Schonvermögens immer weiter in die Armuts- und Verschuldungsfalle zu treiben.

Wird Menschen wegen ihrer Behinderung gekündigt? Wie sieht hier die Rechtssituation aus?

Konstantin Bender: Aktuelle Zahlen, ob und in welchem Umfang Menschen gerade wegen ihrer Behinderung gekündigt werden, liegen meines Wissens nicht vor und wären auch schwer zu erheben. Die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU verbietet dies auch. Es wird also keinen offiziellen Kündigungsgrund "Behinderung" geben. Allerdings gibt es sicherlich bei Arbeitsunfähigkeit durch beispielsweise einen Unfall dann Fälle, in denen das Erwerbsverhältnis nicht weiter bestehen bleibt. Meines Wissens greifen dann aber Regelungen zur Rehabilitation durch die Berufsgenossenschaften. Rechtlich gesehen ist es so, dass Menschen mit einem amtlich attestierten Grad der Behinderung (GdB) von 50 unter einen besonderen rechtlichen Schutz fallen. So muss hier das Integrationsamt im Falle einer Kündigung quasi um Erlaubnis gefragt werden.

"Hoher bürokratischer Aufwand"

Unter gewissen Umständen kann dieser Schutz bereits ab einem GdB von 30 in Anspruch genommen werden.

Sie schreiben, dass für Menschen ab einem gewissen Behinderungsgrad die Möglichkeit besteht, Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden. Dies wäre für sie mit einer Besserung der Rechtssituation insbesondere im Erwerbsleben verbunden. Warum wird dies nicht von allen Betroffenen angestrebt?

Konstantin Bender: Das Problem hier ist, dass arbeitslose Menschen, die eine attestierte Behinderung haben, durch das Verhalten der Arbeitgeber größere Schwierigkeiten haben eine neue Beschäftigung zu finden als nicht behinderte Menschen. Beispielsweise der gewährte Kündigungsschutz, der vorgesehene Sonderurlaub zur Rehabilitation etc. widersprechen oft den Vorstellungen und Erfordernissen von Arbeitgebern, insbesondere dann, wenn Alternativen in Form von anderen Bewerbern in großer Zahl vorhanden sind. Es könnte in diesem Zusammenhang auch von einer Stigmatisierung gesprochen werden. Hiervor können Menschen mit Behinderung zurück scheuen. Hinzu kommt noch, dass die Anerkennung mit hohem bürokratischen und medizinischen Aufwand und quasi einer Entblößung der Menschen mit Behinderung verbunden ist.

Versucht der Staat Behinderte ins Erwerbsleben zu integrieren? Falls nein: Wie sind sie dann abgesichert?

Konstantin Bender: Staatlicherseits ist festgelegt, dass Betriebe ab einer durchschnittlichen, über das ganze Jahr gerechneten Anzahl von zwanzig Mitarbeitern auf einem Arbeitsplatz einen Menschen mit einem GdB von 50 beschäftigen müssen. Tun sie dies nicht, so müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe entrichten. Mit dieser Abgabe werden dann Maßnahmen zur Integration gefördert. Die Höhe der Abgabe beläuft sich monatlich auf etwa 260 €. Wobei hier zu sagen ist, dass hinsichtlich der Höhe noch ein deutlicher Variationsspielraum nach oben vorhanden ist. Problematisch wird diese Finanzierung dann, wenn in Betracht gezogen wird, dass in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise die Zahl der Unternehmenspleiten eher zu- als abnimmt und damit einerseits die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe sinken und zum andern eben auch die Möglichkeiten Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen abnehmen.

Welche Rolle spielen in dieser Hinsicht Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten?

Konstantin Bender: Gerade Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind als sehr ambivalent zu betrachten. Auf der einen Seite bieten sie Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit der abgesicherten Erwerbsarbeit, auf der anderen Seite ist es nicht möglich, die erworbenen Sozialversicherungsansprüche in andere Erwerbsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt mit zu nehmen. Generell ist es mitunter besser, wenn der Versuch unternommen wird, Beschäftigungsverhältnisse auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu etablieren oder aber sogenannte Integrationsunternehmen zu fördern. Hierbei werden Menschen mit Behinderungen in Unternehmen eingestellt, die mit allen anderen "Normal"-Betrieben um Aufträge konkurrieren. Dies ist allein schon deshalb gut und richtig, weil über die Stellung eines Menschen im Erwerbsprozess dieser sein Selbstbewusstsein zieht.

Zum andern sagt die Statistik, dass nur ein sehr geringer Anteil der Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten, diese nach einer gewissen Zeit wieder verlassen können, um auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Und dies, obwohl die Werkstätten auch einen Auftrag zur Reintegration haben. Man könnte also sagen, die Werkstatt lässt ihre Arbeiter nicht mehr heraus. Schließlich ist es dann auch noch so, dass die Werkstätten sich in einem einfachen, wenig spezialisierten Wirtschaftsbereich betätigen, der durch Unternehmen relativ leicht wegrationalisiert werden kann. Dann entfallen Einnahmen und damit auch das Einkommen der "Beschäftigten". Zudem sind Beschäftigte in den Werkstätten keine Arbeitnehmer im sonst üblichen Sinne. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Belange der Arbeitnehmervertretung nicht akzeptabel gelöst werden. Die Vertretung erfolgt nämlich nicht durch die Belegschaft selbst, sondern durch deren sozialpädagogisches Personal.

Was hat sich in den letzten Jahren für die Behinderten politisch geändert?

Konstantin Bender: Erfreulicherweise befinden sich Menschen mit Behinderungen nicht wie andere sogenannte soziale Randgruppen in der Situation, sich permanent für ihre Situation rechtfertigen zu müssen. Ein Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz beispielsweise sagte einmal, dass es die moralische Pflicht sei, den armen Behinderten den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Diese durch die Defizitoptik geprägte Sichtweise ermöglicht es, Dinge wie Selbstorganisation von Menschen mit Behinderungen in stressfreieren Räumen voran zu bringen, als beispielsweise Hartz IV-Empfänger, denen ständig römische Dekadenz vorgeworfen wird. Zudem verbreiteten sich erfreulicherweise in den letzten 10 Jahren Ideen der sogenannten Independent Living-Bewegung, welche aus politisierten Menschen mit einer Behinderung besteht, die Bevormundung durch nichtbehinderte Menschen ablehnen. Diese haben zunehmend Erfolg unter dem Motto: "Nichts über uns, ohne uns!"

Anzeichen für erweiterte Armutsspirale im Zuge der Wirtschaftskrise

Die gewachsene Anzahl der Zentren für selbstbestimmtes Leben (ZsL) sind ein erfreuliches Zeichen hierfür.

Wird in nächster Zukunft im Zuge der Deckung der durch Banken- und Euro-Bailouts entstandenen Haushaltslücken via Sozialabbau auch die Versorgung der Behinderten zur Disposition stehen?

Konstantin Bender: Hierfür gibt es zumindest deutliche Anzeichen. Ich mache das an folgenden Punkten fest. Erstens ist leider zu erwarten, dass es durch die Finanz- und Wirtschaftskrise vermehrt zu Unternehmenspleiten kommen wird. Damit einher geht ein Sinken der Einnahmen aus der sogenannten Ausgleichsabgabe. Zweitens wird es wohl neben einem Anstieg der Arbeitslosigkeit auch zu einem Beitragsabfall bei den Krankenkassen wie auch bei den Sozialversicherungsträgern kommen. Dies in Verbindung mit der Schuldenbremse führt zu Einnahmeausfällen, die generell entweder durch Steuererhöhungen oder aber Leistungssenkungen kompensiert werden müssen.

Wie bewerten Sie diesbezüglich die Konvention der UNO über die Rechte "von Menschen mit Behinderung" aus dem Jahre 2006?

Konstantin Bender: Die UN-Behindertenrechtskonvention bietet hinsichtlich sozial- und bildungspolitischer Fragestellungen eine Riesenchance. Sie verbietet neben anderen existierenden Diskriminierungen, das leider noch immer alltägliche "Abschieben" von unliebsamen Schülern auf sogenannte Sonderschulen und fordert gleichsam ein inklusives Bildungssystem. Inklusives Bildungssystem zuende gedacht bedeutet dann, dass alle Menschen in die Lage versetzt werden, an einer Schule für alle gemeinsam unterrichtet zu werden. Damit besteht aus meiner Sicht die Möglichkeit, durch die UN-Konvention einen Versuch zu starten, das gegliederte Schulsystem zu überwinden und es dann endlich hinzubekommen, dass alle Menschen gemeinsam länger lernen.

Könnte hier die Gefahr bestehen, dass über diese Integration in das Schulsystem die durch Behinderung benachteiligten Menschen gezwungen sind, ohne rechtlichen Schutz mit Nichtbehinderten auf dem Arbeitsmarkt zu konkurrieren und im Falle von Arbeitslosigkeit die momentan noch zugebilligten staatlichen Kompensierungsmaßnahmen zu verlieren?

Konstantin Bender: Zunächst einmal ist die UN-Konvention ein zusätzliches Vehikel, welches die bestehenden Instrumente erweitert und verstärkt. Beispielsweise ist und bleibt das Grundgesetz hier eindeutig wie auch die weiteren Regelungen. Zweitens wird mit Einschränkung eher umgekehrt ein Schuh daraus. Die Bildungszertifikate, die von Förderschulen vergeben werden, sind faktisch untauglich für den "normalen" Arbeitsmarkt. Damit sind deren "Absolventen" quasi ausgesondert. Das Ersetzen dieses "Stempels" durch ein allgemein anerkanntes Zertifikat ist mit Einschränkung also eher ein Fortschritt als ein Rückschritt. Drittens waren Menschen mit Behinderungen im Jahr 2005 zu einundsiebzig Prozent mindestens 55 Jahre alt, während es gleichzeitig verhältnismäßig wenig junge Menschen mit Behinderungen gibt. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil somit ein großer Teil der Menschen mit Behinderungen keine Erwerbspersonen mehr sind.

Zudem haben Menschen mit Behinderungen zumeist niedrigere Bildungsabschlüsse. Diese versperren gewisse Arbeitsmöglichkeiten, wirken sich eher negativ auf die Gesundheit aus und können über körperlichen Verschleiß Behinderungen gegebenenfalls fördern. Will sagen: Das durch Arbeit vermittelte Gesundheitsrisiko ist bei einem Landschaftsgärtner größer als bei einem Professor an der Hochschule. Wenn Menschen also höhere Bildungsabschlüsse erwerben ist dies auch besser für ihre Gesundheit. Diese Möglichkeit besteht in einem entsprechenden Lernumfeld.