Netzpolitik zum Staunen

Diskussionsrunde im Technikmuseum zu den Internetthesen des Bundesinnenministers. Bild: S. Duwe

Innenminister de Maizière wünscht sich in seiner Grundsatzrede ein vergessliches Internet und stellt sich hinter die Vorratsdatenspeicherung

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Wenn sich Politiker aus der Union, zumal Innenminister, zum Internet äußern, fällt regelmäßig der Satz, das Internet dürfe kein "rechtsfreier Raum" sein. Innenminister Thomas de Maizière hebt sich in diesem Punkt wohltuend von vielen seiner Kabinettskollegen ab. In seiner Rede zu einer "gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft" betonte de Maizière vielmehr, dass eine Politik, die das Internet ausschließlich als Sicherheitsrisiko betrachte und in erster Linie Misstrauen gegen den Bürger hege, nicht der Ausgangspunkt staatlichen Handelns sein könne. Wer sich angesichts dieser Tonart Hoffnungen auf einen Verzicht auf die umstrittene Vorratsdatenspeicherung oder gar eine wirklich moderne Netzpolitik erhofft, wird allerdings enttäuscht.

Thomas de Maizière stellt seine Thesen zum Internet vor. Bild: S. Duwe

Wer Thomas de Maizière reden hört, könnte ihn fast schon für einen Liberalen im besten Sinne halten. Gleich zu Beginn seiner Rede betont der Innenminister, welche Werte ihm nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch im Internet wichtig sind: Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sind seine Prinzipien. Auch die Freiheit, Dummheiten zu begehen, gehöre ausdrücklich mit dazu – solange dadurch kein Dritter Schaden nimmt. Als "Ellenbogenfreiheit" will de Maizière dies ausdrücklich nicht verstanden wissen – er weiß jedoch auch, dass "Respekt und Rücksichtnahme" nicht staatlich angeordnet werden können.

Vorratsdatenspeicherung notwendig

Doch, obwohl er das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "als klassisches Abwehrrecht gegen den Staat" auch im Internet anerkennt, betont er die Notwendigkeit der 2007 von der Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf den Weg gebrachten Vorratsdatenspeicherung. Und da hört der liberale Geist seiner Rede auch schon auf - eine schrankenlose Anonymität könne es im Internet nicht geben, so de Maizière, denn "für Raubritter und echte Piraten wären das paradiesische Zustände".

Da sich niemand wünsche, auf hoher See unerkannt flüchtenden Piraten zu begegnen, brauche es eine "vernünftige Balance zwischen Anonymität und Identifizierbarkeit". Die Anforderungen für die Identifizierung mittels der gespeicherten Daten müssten jedoch verhältnismäßig sein. Maßstäbe dafür seien die Frage danach, welche Grundrechte betroffen seien, ob der Betroffene sich im "privaten, sozialen oder öffentlichen" Bereich des Netzes bewegt und ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat.

Vorrang für Selbstregulierung vor neuer Rechtsetzung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März diesen Jahres (siehe: Kein Fest für Filesharingfreunde und Sieg oder Niederlage?), in welchem die Hürden für die Nutzung der Vorratsdaten erhöht wurden, kritisierte der Innenminister. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten ein "diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" hervorrufe. De Maizière will sich aber in seinen Entscheidungen nicht auf solche diffus bedrohlichen Gefühlen orientieren, sondern an Fakten. Würden bestimmte Delikte nicht mehr bekämpft werden, weil sie nur noch online statt offline stattfänden, fürchtet der Innenminister das Vertrauen in Staat und Netz gleichermaßen schwinden.

Trotzdem sieht de Maizière viele Vorgänge im Netz bereits durch bestehendes Recht ausreichend geregelt. Zudem habe Selbstregulierung Vorrang vor neuer Rechtsetzung. Erst wenn existierende Gesetze und Selbstregulierungskräfte nicht mehr greifen, will de Maizière neue Gesetze einführen. Diese sollten jedoch "technikneutral" gestaltet werden, damit die Rechtsordnung nicht wegen jeder technischen Neuerung geändert werden müsse.

Dass die Gesetze der Technik hinterherhinken, empfindet der Minister dabei durchaus positiv: Hätte der Gesetzgeber 1835 auf jene Ärzte gehört, die vor Geschwindigkeiten jenseits von 40 km/h gewarnt haben, stünden wir heute vielleicht nicht "in diesem schönen Lokschuppen, sondern auf einem Ponyhof", so de Maizière bei seiner Rede im Deutschen Technikmuseum. Den Ansatz des Gesetzes zu Googles Street View hält er daher für falsch.

"Digitaler Radiergummi"

An eigenen Vorschlägen bringt der Innenminister einen "digitalen Radiergummi" und ein Verfallsdatum für Daten ins Gespräch, um dem Netz künftig "in bestimmten Bereichen das Vergessen oder zumindest das Nichtwiederfinden beizubringen". Weiterhin sprach sich de Maizière für ein "privates Darstellungsrecht", ähnlich dem vom Presserecht bekannten "Recht auf Gegendarstellung" aus. Damit solle sich jeder wehren können, über den etwas Falsches oder Ehrenrühriges im Internet kursiert.

Verbunden werden soll dies nach der Vorstellung des Ministers mit einem Anspruch des Betroffenen gegenüber Suchmaschinenbetreibern, die eigene Darstellung auf Platz eins der Trefferliste zu setzen. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, verriet de Maizière allerdings nicht.

"Digitale Rücksichtnahme"

Eher durchsetzbar dürfte hingegen die Idee sein, Diensteanbietern "rücksichtsvolle Grundeinstellungen" vorzuschreiben. Anbieter, die ihre Kunden durch Voreinstellungen dazu verleiten, Daten über Dritte preiszugeben, müssten dann selbst ein gewisses Haftungsrisiko tragen. Auch hier wird de Maizière jedoch nicht wirklich konkret. Die Verantwortung für eine "digitale Rücksichtnahme" verteilt sich nach Ansicht des Innenministers ohnehin auf Nutzer wie Diensteanbieter gleichermaßen.

Die Nutzer müssten "von Kindesbeinen an" lernen, dass ihre Entfaltung im Netz auch in die Freiheit anderer greifen könne. "Klatsch und Tratsch" auch über nicht anwesende Dritte über Dritte sei jedoch "zumindest im persönlichen und familiären Bereich" als Ausübung grundsätzlicher Freiheit zu sehen.

Peter Schaar, der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wirkt skseptisch. Bild: S. Duwe

"Gefahrgeneigte Dienste" und Sicherstellung des Angebots bei Naturkatastrophen

Neben der Verpflichtung der von Anbietern "gefahrgeneigter Dienste", zu denen de Maizière nicht nur Internetprovider, sondern auch private WLAN-Betreiber zählt, ihre Dienste so abzusichern, dass über sie beispielsweise keine Viren verbreitet oder unbefugt genutzt werden, sieht der Minister jedoch auch eine Pflicht des Staates, den Netzzugang sicherzustellen. Es sei zu klären, ob es eines Gesetzes bedarf, welches die ausreichende Versorgung mit Internet auch im Falle von Naturkatastrophen oder im Verteidigungsfall sicherstelle, wie dies bereits für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gelte.

Zudem müsse der Staat die Online-Angebote der Behörden weiter ausbauen. Dabei soll besonderes auf jene Dienste ein Augenmerk gelegt werden, welche besonders häufig nachgefragt werden oder wo ein besonderes Einsparpotential besteht. Beispielhaft nannte de Maizière hier die Kfz-Zulassung oder den Bafög-Antrag. Diese Angebote sollten jedoch auf längere Sicht den bisherigen Behördenkontakt nicht vollständig ersetzen.

"Zeit des Staunens über das Internet vorbei"

Minister de Maizière beendete seine Rede mit den Worten, dass die Zeit des Staunens über das Internet nun vorbei sei. Auch die Opposition ist wenig erstaunt – allerdings über die Rede: "Sie war so unkonkret, weichgespült und beliebig wie erwartet", erklärte Halina Wawzyniak (Linke). Sie hätte sich ein umfassendes Bekenntnis zur Netzneutralität gewünscht. Malte Spitz (Grüne) vermutet, der Minister wolle "unter dem Deckmantel der Datensicherheit […] mehr Kontrollen und Überwachungspflichten aufbauen". Klarere Worte zu Netzneutralität und Anonymität im Internet hat auch Jimmy Schulz (FDP) vermisst. Jedoch lobte er de Maizière auch für sein Bekenntnis zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung und sein Versprechen, die Online-Angebote von Behörden weiterzuentwickeln.

Seine Ideen hat der Minister in 14 Thesen zusammengefasst, die einen Monat lang von den Internetnutzern bewertet und um eigene Ideen erweitert werden sollen.