Zensus: "Die mangelnde Wahlfreiheit ist das Problem"

Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Zensus über die Gründe für den Versuch, gegen die geplante Volkszählung Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen

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In den 1980er Jahren war die Volkszählung ein Mobilisierungsthema der damals starken außerparlamentarischen Opposition und der Partei der Grünen, die sich damals noch als Standbein dieser Bewegung begriffen hatten. Der erste Anlauf zur Volkszählung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt. Als der Zensus 1987 nachgeholt wurde, gab es keine juristischen Hürden mehr. Doch fast in jede Stadt gab es Boykottinitiativen. An speziellen Orten wurden die Fragebögen von Zensusverweigerern gesammelt. Obwohl die Boykottbewegung von einigen damaligen Aktivisten als gescheitert bezeichnet wurde, wird von anderen vor allem das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht von 1983 als Meilenstein für eine stärker am Datenschutz orientiere Rechtssprechung betrachtet.

Es ist unbestritten, dass die Argumente der Kritiker in das Urteil einflossen, womit aber die prinzipiellen Volkszählungsgegner in die Defensive gerieten. Eine Konsequenz der Proteste war der Verzicht auf weitere Volkszählungen. Das soll sich im nächsten Jahr ändern. 2011 ist der erste europaweite Zensus geplant, die in Deutschland von einer speziellen Zensuskommission vorbereitet wird.

Das Statistische Bundesamt legt Wert auf die Feststellung, dass es sich nicht um ein Revival der umstrittenen Volkszählung handelt. "Volkszählung war gestern - Zensus ist morgen" lautet die Parole. So soll beim Zensus im nächsten Jahr im Unterschied zu früheren Volkszählungen auf die Daten von bestehenden Verwaltungsregistern zurückgegriffen werden. An diesem Punkt setzt die Verfassungsbeschwerde an, die der Arbeitskreis Zensus beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit der Initiative FoeBuD in die Wege leitete. Telepolis sprach mit dem Datenschutzexperten und Aktivisten des Ak Vorrat Werner Hülsmann über die Gründe für den juristischen Schritt.

: Was kritisieren Sie der anstehenden Volkszählung?

Werner Hülsmann:: Bei der Volkszählung 2011 geht es um eine umfängliche Erfassung von Menschen. Es sind vor allem zwei Punkte, die wir hier besonders monieren und die Gegenstand unserer Verfassungsklage sind. Die Daten sind nicht anonymisiert. So werden Namen, Anschrift und die Identifikationsnummer mehrere Jahre gespeichert. Über diese Identifikationsnummer ist die Zuordnung zu den Daten möglich. Dieses Vorgehen verletzt wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil 1983 eine solche gemeinsame Ortungsnummer ausdrücklich verboten hat.

: Was ist der andere Kritikpunkt?

Werner Hülsmann:: Anders als bei der Volkszählung in der BRD 1987 sollen 2011die Datensammlungen von Behörden wie den Meldeämtern, der Bundesagentur für Arbeit und anderen öffentlichen Stellen zusammengeführt werden. Das halten wir für eine Zweckentfremdung, weil sensible für einen begrenzten Zweck gesammelte Daten ohne Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt werden.

Was wollen Sie dagegen unternehmen?

Werner Hülsmann:: Mit einer Verfassungsbeschwerde will der Arbeitskreis Zensus des AK Vorrat diese Bestimmungen juristisch prüfen lassen. Auf www.zensus11.de kann diese Beschwerde noch bis zum 12. Juli digital unterschrieben werden. Bisher haben sich dort ca. 8000 Menschen eingetragen. Wir denken, dass die Unterstützung in den nächsten Tagen noch wachsen wird.

: Kritisieren Sie nur die beiden vorher erwähnten Punkte oder lehnen Sie eigentlich die Volkszählung generell ab?

Werner Hülsmann:: Generell bezweifle ich den Sinn von Volkszählungen, weil sie nicht auf freiwilliger Basis erfolgen. Wenn es darum geht, eine Datenbasis für Planungen zu bekommen, können diese über freiwillige, tiefergehende Untersuchungen von seriösen Meinungsforschungsinstituten gewonnen werden.

: Gibt es Unterstützung für Ihre Initiative aus der Politik und den Gewerkschaften?

Werner Hülsmann:: Die Diskussion über die Volkszählung im nächsten Jahr steht noch ganz am Anfang. Daher gibt es von den Parteien bisher kaum Reaktionen, auch nicht von den Grünen, die in den 80er Jahren den Widerstand gegen die Volkszählung mitgetragen haben. Nur die Piratenpartei hat sich bisher gegen die Volkszählung positioniert, was aber nicht verwundern dürfte. Auch bei den Gewerkschaften gibt es bisher keine Positionierung. Das könnte sich aber in Zukunft noch ändern, weil sie durch die Auseinandersetzung mit dem ´elektronischen Datenregister Elena für den Datenschutz stärker sensibilisiert sein dürften.

: Werden über den Rechtsweg hinaus weitere Aktionen geplant?

Werner Hülsmann:: Bis Mitte Juli konzentrieren wir uns auf die Verfassungsklage. Wir sind uns aber im Klaren, dass die Entscheidung auch negativ für uns ausfallen kann. Dann wird zu überlegen sein, wie mit kreativen Widerstand Daten verweigert werden können. Dazu werden wir sicher auch auf die Erfahrungen der Volkszählungsboykottbewegung der 80er Jahre zurückschauen. Wichtig ist auch eine Auseinandersetzung mit möglichen rechtlichen Folgen einer Datenverweigerung, wie Zwangs- und Bußgelder. Denn wie in den 80er Jahren gibt es auch 2011 keine Wahlfreiheit. Genau das ist das entscheidende Problem bei der Volkszählung.