Juristen brauchen Nachhilfe in Sachen Internet

Die Internet-Enquete beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesellschaft

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In einer Expertenanhörung beschäftigte sich die Enquete Internet und digitale Gesellschaft mit dem Zusammenhang zwischen Datenschutz und Wachstum der Internetwirtschaft, der Regulierung des Internet und der Frage, warum Gerichte mitunter zu seltsamen Urteilen kommen, wenn es um Vorgänge im Netz geht: das dynamische Netz passe nicht zu Juristen, die im Kern statisch denken. Diese Ansicht äußerte mit Thomas Hoeren ausgerechnet der einzige Richter in der Expertenrunde.

Begonnen jedoch hat die Anhörung mit einem Abgesang auf den Datenschutz, angestimmt von den Wirtschaftsvertretern in der Runde. Unterschiede gab es dabei jedoch in der Lautstärke: Peter Bisa, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Tactum sagte, Deutschland sei beim Datenschutzniveau weltweit an der Spitze, weshalb man die Gesetze nicht weiter verschärfen, sondern vielmehr zu einem Exportschlager nach dem Motto "Security made in Germany" machen sollte.

Die illegale Weitergabe von Daten könne ohnehin nicht verhindert werden: "Es ist auch verboten, eine Bank zu berauben, und trotzdem passiert es", so Bisa. Der Xing-Gründer Lars Hinrichs hingegen sieht die hiesigen Datenschutzbestimmungen als Grund dafür, warum europäische Firmen weit abgeschlagen hinter Unternehmen wie Google und Facebook liegen würden. Gerade das von Datenschützern immer wieder geforderte Opt-In-Verfahren für die Nutzung und Weitergabe von Daten ist Hinrichs ein Dorn im Auge. Wenn der Nutzer jedes Mal um Erlaubnis gefragt werden müsse, führe das dazu, dass Europa noch weiter abgehangen wird, so Hinrichs, der ebenfalls forderte, dass die Politik "Viagra für Unternehmer" bereitstellen müsse.

So wie der Zug für eine europäische Suchmaschine schon lange abgefahren sei, ist auch der Zug des Glaubens an die Privatsphäre abgefahren, meint Hinrichs, dessen Firma Cinco Capital unter anderem auch in Facebook investiert hart.

Informatikprofessor Wolfgang Coy sprach sich dagegen für eine Verbesserung des Datenschutzes aus. Nachholbedarf sieht er vor allem bei der Aufklärung zu diesem Thema, aber auch beim Arbeitnehmerdatenschutz. Der Besitz und die Nutzung von Netzen in Betrieben seien klar voneinander getrennt. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer beliebig kontrolliert werden. Coy regte zudem an, den Datenschutz als technisches Qualitätskriterium zu begreifen. Der Professor findet es problematisch, dass Datenschutz als ökonomisches Problem begriffen wird. Die Menschen hätten ein Recht auf angemessenen Datenschutz, so Coy.

"Machen Sie keine Gesetze"

Thomas Hoeren machte gleich zu Beginn seiner Ausführungen mit einem für Juristen ungewöhnlichen Wunsch auf sich aufmerksam: Es sei gefährlich, Gesetze zu machen, die Selbstregulierung sei besser.

In der letzten Zeit habe es viele Gesetze gegeben, die nicht nur inhaltlich problematisch, sondern auch formal unbrauchbar waren. Als Beispiel führte Hoeren das Zugangserschwerungsgesetz, das Fernabsatzrecht und den Arbeitnehmerdatenschutz, "diese ganzen Katastrophen", an. Stattdessen sollten sie mehr auf die Justiz vertrauen, die " ist besser als man denkt", sagte Hoeren.

Reguliert werden solle, wenn überhaupt, dann auf der Basis der Informationsfreiheit: "Wenn man Beschränkungen der Informationsfreiheit zu Gunsten von Monopolen an Wissen macht, dann müssen wir das als Ausnahme betrachten und dann auch ganz eng auslegen und nur mit besonderer Rechtfertigung gibt es eine Herrschaft an Information." Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form sei "verhunzt", so Hoeren. Mittlerweile sei er derart resigniert, dass er sich sage, "wir müssen die ganzen Macher, die Burdas dieser Welt machen lassen, und dann lassen wir das ganze System explodieren". Die Diskussion um das Urheberrecht sei "lobbyistisch völlig verkleistert", unabhängige Wissenschaftler würden von den Ministerien gar nicht mehr gefragt, weil sie aufgrund ihrer Unabhängigkeit eine Gefahr seien. Vielmehr seien immer wieder dieselben Lobbyisten an den Diskussionen über Gesetzesinitiativen beteiligt.

Auch der Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen sprach sich dafür aus, das Wissen als ein Allgemeingut wie Luft und Wasser zu betrachten. Es müsse eine Kommerzialisierung entwickelt werden, die nicht auf Verknappung beruhe. Laut Kuhlen wird der Markt den Umgang mit Wissen und Informationen nicht selbst regeln können. Zudem sprach er sich gegen Softwarepatente aus, diese seien nicht nur eine erhebliche Bedrohung für freie Software, sondern auch für die Entwicklung der Wirtschaft.

Hoeren nutzte die Anhörung, um seine Richterkollegen zu mahnen, sich stärker mit dem Netz auseinanderzusetzen. Die Eigendynamik des Netzes müsse bewahrt werden, jedoch sei genau diese Dynamik für eher statisch ausgerichtete Juristen ein Problem. Man müsste mit dem Landgericht Hamburg in eine Diskussion über Medienkompetenz einsteigen, so der Professor für Medienrecht. Hoeren betonte jedoch, dass er kein Problem mit seinen Hamburger Kollegen habe, die seien fachlich gut, würden aber von findigen Anwälten missbraucht, die die Regelung des fliegenden Gerichtsstandes ausnutzen.

Das eigentliche Problem der Hamburger sei der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der in Fragen des Haftungsrechtes extrem europarechtswidrig argumentiere und deshalb bereits vom High Court in London kritisiert worden sei. Hoeren erklärte, es gebe eine klare EU-Richtlinie, wonach ein Intermediär, also beispielsweise ein Forenbetreiber, nur dann hafte, wenn er Kenntnis von einem Rechtsverstoß hat. Der Bundesgerichtshof habe sich "aus einer gewissen Arroganz heraus" von dieser EU-Richtlinie verabschiedet, und ein eigenes Haftungsmodell entwickelt. Dieses sei von den Hamburgern nur auf die Spitze getrieben worden, indem sie es gnadenlos anwendeten bis hin zu der scharfen These, es gebe Geschäftsmodelle im Internet, die per se böse seien. Ein weiteres Problem hat Hoeren im Verbraucherrecht ausgemacht: Während sich Zivilgerichte bei Abofallen häufig auf die Seite der Verbraucher schlagen würden, verweigerten sich die Strafgerichte systematisch.

So kann die letzte Sitzung der Enquete vor der Sommerpause auch als Mahnung an die Abgeordneten verstanden werden, künftig mehr Sachverstand und weniger Klientelpolitik in ihre Arbeit einzubringen. Im Bezug auf das ACTA-Abkommen appellierte Hoeren an die Politiker, sich in das laufende Verfahren einzubringen, denn was dort geschehe, sei, unabhängig davon, wie man zu den Inhalten stehe, auch ein klarer Verstoß gegen die deutsche Souveränität.