Manche sind ein bisschen gleicher

Amnesty International beklagt mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch Polizeibeamte

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Vor dem Gesetz sind alle gleich. Also sind die Behörden bei Polizeibeamten, die Straftaten im Amt begehen, verpflichtet, umgehend, umfassend, unabhängig und unparteiisch zu ermitteln. Wie bei allen anderen Straftätern auch. Nur leider kommen die zuständigen Behörden dieser Verpflichtung nicht – oder zumindest nur sehr selten – im gebotenen Maße nach. Das stellt Amnesty International (ai) in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland fest. Um Abhilfe zu schaffen, fordert die Organisation u. a. die "Einrichtung von unabhängigen Untersuchungsmechanismen" mit weit reichenden Kompetenzen und hat die Kampagne Mehr Verantwortung bei der Polizei sowie eine Online-Demo gestartet.

Polizeirecht ist Ländersache, so dass in Deutschland 16 verschiedene Polizeien und dementsprechend auch 16 verschiedene Polizeigesetze existieren, in denen die Aufgaben und Befugnisse festgeschrieben werden: von der Dauer des Unterbringungsgewahrsams und Aufenthaltsverbots z. B. für Drogendealer, über verdachtsunabhängige Personenkontrollen, bis hin zum gezielten Todesschuss, im Gesetz "Finaler Rettungsschuss" genannt. Diese Lizenz zum Töten ist in 13 Länder-Polizeigesetzen verankert, nur in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nicht. In Bremen und Hamburg ist der Todesschuss von der Weisungspflicht ausgenommen, d. h., ein Beamter entscheidet selbst und kann sich im Zweifelsfalle auch über die Anordnung eines Vorgesetzten hinwegsetzen.

Bei Großereignissen wie Demonstrationen, z. B. G-8-Gipfel in Heiligendamm oder Castor-Transporte im Wendland, kann das jeweilige Land die anderen Länder und den Bund um Unterstützung bitten. In diesem Fall gilt dann das Landespolizeigesetz desjenigen Landes, in dem die Demonstration stattfindet. Daneben gibt es die Bundespolizei, der unter anderem die Grenzkontrolle, die Aufsicht über die Flughäfen sowie die Gewährleistung der Bahnsicherheit obliegt. Deren Arbeit ist wiederum durch das Bundespolizeigesetz geregelt.

Bedingt durch die organisatorische Trennung ist es schwierig, an brauchbare Informationen bezüglich des Ausmaßes von Polizeigewalt zu kommen. Jedes Bundesland müsste eine eigene Statistik über Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte führen. Doch erst seit dem 1. Januar 2009 seien die Staatsanwaltschaften dazu verpflichtet, über strafrechtliche Ermittlungen bei bestimmten, von Polizisten während der Amtsausübung begangenen Straftaten Statistiken zu führen, so Amnesty in dem Polizeibericht .

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts waren die Daten für das erste Jahr noch nicht veröffentlicht. Die polizeiliche Kriminalstatistik führt dagegen nach wie vor nicht auf, wie viele Ermittlungen gegen Polizisten wegen Körperverletzung, Nötigung oder Bedrohung im Amt durchgeführt wurden.

ai-Bericht

Im Dezember 2008 habe ai die Innen- und Justizministerien aller 16 Länder und des Bundes angeschrieben, wird einleitend erläutert. Dabei wurde um Informationen für den Zeitraum 2006 bis 2008 gebeten über die Anzahl von Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung, Bedrohung oder Freiheitsberaubung im Amt, über die Anzahl der Fälle, in denen Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingeleitet wurden, über die Anzahl der Gerichtsverfahren gegen Polizeibeamte sowie über die Zahl von Polizeibeamten, die wegen Straftaten im Amt verurteilt wurden.

Mit Ausnahme von Thüringen antworteten alle Justizministerien der Länder. Sieben davon legten laut ai "einige diesbezügliche Daten vor, die allerdings häufig auch Anzeigen gegen andere Beamte oder strafrechtliche Ermittlungen zu Delikten, bei denen es nicht um Misshandlungsvorwürfe geht", beinhalten. Daher könne in Bezug auf das Ausmaß von Misshandlungsbeschwerden gegen die Polizei keine Rückschlüsse gezogen werden. Von den sieben Ländern machten lediglich Berlin, Sachsen und Schleswig-Holstein genaue Angaben:

In Berlin wurde 2006 in 234 Fällen, 2007 in 278 Fällen und 2008 in 548 Fällen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Die Berliner Behörden erklärten den Anstieg diesbezüglicher Ermittlungsfälle für 2008 mit Veränderungen bei der statistischen Erhebungsmethode. Sachsen meldete für 2004 in 52 Fällen, für 2005 in 85 Fällen, für 2006 in 68 Fällen, für 2007 in 120 Fällen und für 2008 in 81 Fällen Ermittlungen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. In Berlin kam es 2006 deswegen zu 21 und 2007 zu 13 Verurteilungen.

ai-Bericht

Waren es in Berlin 2006 noch etwa ein Drittel der zur Anzeige gebrachten Fälle, bei denen es zu einer Verurteilung kam, waren es 2007 nur noch zehn Prozent. Laut der Zeitschrift Analyse und Kritik (ak) sollen Jahr 2005 bundesweit 2.214 Mal Strafanzeige wegen "Körperverletzung im Amt" erstattet worden sein. Allerdings schweigt sich ak darüber aus, in wie vielen Fällen tatsächlich Ermittlungen eingeleitet wurden, und wie oft es zu Gerichtsprozessen und gegebenenfalls zu Verurteilungen kam.

Ermittlungen führen kaum zu Anklagen

Laut dem Fernsehmagazin Monitor vom 4. Juli 2002 hat die Kölner Staatsanwaltschaft 2001 270 Mal gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Bis zur Ausstrahlung der Sendung war es in keinem der Fälle zur Anklage gekommen (Gewalt bei der Polizei: Wie unparteiisch ermittelt die Staatsanwaltschaft?) . Der Antwort des Hamburger Senats auf mehrere schriftliche Kleine Anfragen der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion der Linken in der Bürgerschaft, Christiane Schneider, ist zu entnehmen, dass 2003 bis 2009 in der Hansestadt insgesamt 2.066 Ermittlungsverfahren gegen 3.015 beschuldigte Polizeibedienstete wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet wurden. Die Staatsanwaltschaft hat in 13 Fällen Anklage erhoben, das entspricht einer Quote von 0,43 Prozent, und von 2006 bis 2009 wurde kein einziger Fall zur Anklage gebracht (BüDrs. 19/1061, 19/3665, 19/5377, 19/6228).

Das verwundert laut ai nicht, denn "nach einer wissenschaftlichen Untersuchung aus dem Jahr 2003 werden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte häufiger ohne eine Gerichtsentscheidung eingestellt als sonstige Ermittlungsverfahren gegen andere Personen." Experten zufolge liegt die Quote der Verurteilungen bei Straftaten im Zivilbereich bei ca. 50%.

Über Körperverletzungen im Amt bei der Bundespolizei liegen überhaupt keine Angaben vor. Eine Anfrage der damaligen Linksfraktion vom Frühjahr 2007 wurde am 19.4.2007 folgendermaßen beantwortet:

"Das Bundesinnenministerium führt keine Statistiken über Körperverletzung im Amt bei der Bundespolizei. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion schreibt die Regierung, der Aufwand für eine solche Datensammlung sei "ungerechtfertigt", da es sich um "Ausnahmetatbestände" handele."

Bei einer so geringen Verurteilungsquote stellt sich die Frage, ob Polizeibeamte größtenteils zu Unrecht beschuldigt werden. Doch daran gibt es bei ai große Zweifel.

"Das Ausmaß von Polizeiübergriffen dürfte noch größer sein, als die genannten Zahlen vermuten lassen", erläuterte der Diplomkriminologe Martin Herrnkind, ehemaliger Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritische PolizistInnen und Mitglied in der ai- Fachkommission Polizeirecherche, die den Bericht erarbeitet hat.

Meines Erachtens ist die Dunkelziffer in diesem Bereich ziemlich hoch, weil die Opfer "viele gute Gründe" haben, eben gerade die Polizei nicht anzuzeigen. Einer davon ist zum Beispiel die Angst vor der Retourkutsche: Der Gegenanzeige wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".

Martin Herrnkind

Polizeiintern werde sehr häufig die Möglichkeit genutzt, das "Deckmäntelchen der Liebe" darüber zu hängen, so Herrnkind:

Die Kollegen ersetzen nicht selten den Freundeskreis, und sie müssen sich beim Einsatz aufeinander verlassen können. Die daraus resultierende "Solidarität" kann verhängnisvoll sein. In den Dienststellen entsteht so eine Kultur nach dem Motto "wo gehobelt wird, da fallen auch Späne". Wenn etwas juristisch nicht ganz astrein ist, dann wird es "gerade geschrieben". In manchen Dienststellen ist dies geradezu Alltag, auch unter Anleitung von Vorgesetzten.

Martin Herrnkind
Tatort-Installationen www.taeter-unbekannt.de in Berlin, 29.06.2010: Amnesty International macht auf Kampagne zu Menschenrechtsverletzungen in Deutschland aufmerksam. Bild: Amnesty International

Mitunter schützt die Staatsanwaltschaft Polizisten

Die Staatsanwaltschaften vertrauten den Erkenntnissen der zuständigen Stellen bei der Polizei. Das sei bei Anklagen gegen Polizeibeamte nicht anders als in anderen Fällen. Nur sei das Verhältnis natürlich schräg: Diejenigen, auf deren Aussagen sie sich sonst unbesehen verlassen würden, seien plötzlich wegen Gewaltdelikten angeklagt.

Allerdings komme es durchaus auch vor, dass Polizeibeamte von der Staatsanwaltschaft regelrecht geschützt würden.

In einem Fall hatte der Polizei-Einsatzleiter einen seiner Mitarbeiter angezeigt, der während einer Kurden-Demo regelrecht ausgerastet war. Eine ganze Reihe von Beamten stellte sich auf die Initiative ihres Chefs als Zeugen gegen den Polizei-Täter zur Verfügung. Der Staatsanwalt erklärte sie kurzerhand alle zu Beschuldigten, weil sie nach § 340 StGB dazu verpflichtet gewesen wären, ihrem Kollegen in den Arm zu greifen. Sie machten dann alle von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst zu belasten, und das Verfahren wurde letztendlich eingestellt.

ai-Bericht

Im Januar 2004 veröffentlichte das internationale Sekretariat von ai den ersten Polizeibericht für die BRD.

Seitdem haben 869 Personen Amnesty International über Zwischenfälle mit der Polizei informiert. In 138 Fällen stellte Amnesty International weiterführende Nachforschungen an. 15 dieser Fälle sind im vorliegenden Bericht beschrieben. Bei zwölf Fällen handelt es sich um mutmaßliche polizeiliche Misshandlungen mit unverhältnismäßiger Gewaltanwendung. In drei Fällen verstarben Menschen infolge von mutmaßlich rechtswidrigem Verhalten beziehungsweise durch Unterlassung seitens der Polizei. In ihrer Mehrzahl wurden die hier aufgeführten Fälle bekannt, weil sich die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen direkt an Amnesty International wandten.

ai-Bericht

Dokumentiert ist u.a. der Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Zelle der Polizeiwache in Dessau verbrannte. Die Umstände, die zu seinem Tode führten, konnten bis heute vor Gericht nicht geklärt werden, und der Richter sprach die beschuldigten Beamten frei. Allerdings nicht aus Überzeugung:

Die Freisprüche beruhen nicht darauf, dass wir herausgefunden hätten, was an diesem Tag passiert ist. Das, was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat, und Polizeibeamte, die in einem besonderen Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht. All diese Beamten, die uns hier belogen haben, sind Polizeibeamte, die als Polizisten in diesem Land nichts zu suchen haben.

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Dessau in seiner mündlichen Urteilsbegründung am 8. Dezember 2008 (zitiert aus dem ai-Bericht)

Um den geschilderten Missständen Abhilfe zu schaffen, fordert ai neben einer bundesweit einheitlich geltenden Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, um im Zweifelsfalle Ermittlungen zu erleichtern, die "Einrichtung unabhängiger Untersuchungsmechanismen, um alle Vorwürfe schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen gegen die Polizei sowie Vorfälle, die Verstöße gegen Artikel 2 oder 3 EMRK darstellen könnten, zu überprüfen". Diese sollten:

  • bevollmächtigt sein, alle Vorwürfe schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen einschließlich Todesfälle in Gewahrsam, Tötungsdelikte, Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sowie Rassismus zu ermitteln;
  • befugt sein, Anzeigen und Beschwerden von Personen aufzunehmen, aufzuzeichnen und zu ermitteln, sowie das Recht haben, Vorfälle selbstständig und ohne das Vorliegen einer Anzeige zu untersuchen;
  • über die notwendige Kompetenz und Ausstattung verfügen, Ermittlungen über Menschenrechtsverletzungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen durchzuführen.