Und der Retter ist: Die Kostenfrage

Die ehemalige "Jobcard", nunmehr "EleNa" geannt, steht vor dem Aus - allerdings nicht aus Datenschutzgründen

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Schon als sich die unter der unter der Ägide von Peter Hartz entstandene Jobcard-Idee in einen "Elektronischer Entgeltnachweis" (Elena) verwandelte, wurde über ein komplettes Ende dieses Vorhabens spekuliert. Nun sieht es tatsächlich danach aus, dass Elena gestoppt wird. Doch die Begründung hierfür hat nicht etwa mit den datenschutzrechtlichen Problemen zu tun. Dabei hatten keineswegs nur die "üblichen Verdächtigen" auf solche hingewiesen - die offiziell zur Entbürokratisierung erschaffene Ich-weiß-alles-Datenbank machte nämlich auch vor Eintragungen zu Streiks etc. keinen Halt.

Nachdem die Kritik zu laut wurde, scheute sich die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, nicht, offen zuzugeben, dass die Datensparsamkeit bisher bei dem Projekt keine Rolle gespielt hatte. Sie verkündete, dass nunmehr die Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit geprüft werden würden - was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Wenn Elena nun vor einem Stopp steht, wie der Bundeswirtschaftsminister verlautbaren lässt, dann hat dies mit dem Datenschutz trotzdem wenig zu tun - auch wenn der FDP-Generalsekretär Christian Linder mitteilt, dass "Datensparsamkeit das Gebot der Stunde" sei. Die Entscheidung, ob Elena weitergeführt wird, hängt vielmehr davon ab, welche Kosten insbesondere auf die Wirtschaft und die Kommunen zukommen werden. Es ist nämlich alles andere als sicher, ob der Mittelstand durch das Vorhaben tatsächlich entlastet wird.

Kritiker forderten bereits seit langem Prüfungen, ob durch Elena wirklich Bürokratie abgebaut wird. Trotzdem kam es dazu offenbar erst, nachdem das Projekt bereits angelaufen war. Technikfolgen- und Kostenabschätzungen scheinen erst dann opportun zu sein, wenn die Kassen zu leer sind. Und nur dann, wenn sich herausstellt, dass etwas zu teuer wird, zieht man den Datenschutz als zusätzliches Argument hinzu.

Darauf, dass der Datenschutz bei Abwägungsvorgängen gar nicht wirklich einbezogen wird, ließen bereits seit längerem Formulierungen wie die des Petitionsausschusses zur Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) schließen, in der es lapidar heißt, die Regelung sei "im Ergebnis ein tragbarer Kompromiss zwischen den Interessen einer effektiven Strafverfolgung und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen".

Was dies über die Einstellung einer politischen Klasse, die sich in den letzten Jahren in Datenschutzfragen regelmäßig harsche Kritik bis hin zu Ohrfeigen des Bundesverfassungsgerichtes einhandelte, zum Thema Datensparsamkeit und -schutz aussagt ist klar: Solange wir es uns leisten können, verfahren wir nach dem Prinzip "lieber zu viel sammeln als zu wenig". Der Staat geriert sich als Datenmessie - denn alles könnte ja irgendwann mal nützlich sein.