Antidot zu Korpsgeist-Omerta und Drohparagrafen

Videobeweise erweisen sich immer stärker als wirksames Mittel gegen die Vertuschung von polizeilichem Fehlverhalten

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Einer aktuellen Ipsos-Studie nach misstrauen die Deutschen derzeit am meisten der Regierung, den Banken und den Kirchen. Relativ großes Vertrauen genießt dagegen die Polizei. Dass übermäßiges Vertrauen in letztere Institution allerdings unberechtigt sein könnte, zeigte unlängst ein Bericht von Amnesty International, der den staatlichen und gerichtlichen Umgang mit Behörden-Omerta und Polizisten-Falschaussagen scharf kritisiert. Nun wurden weitere Neuigkeiten zu zwei Fällen von Polizeigewalt bekannt. In beiden spielen Videos eine entscheidende Rolle.

Der erste Vorfall liegt schon lange zurück. Er fand am 19. August 2006 auf einer Demonstration in der Wisbyer Straße in Berlin-Pankow statt. Dort wurde der damals 27-jährige Biophysik-Student Paul B. von Polizisten der 12. Berliner Einsatzhundertschaft überwältigt, festgenommen und später wegen Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Grund war, dass die festnehmenden Polizisten ihm vorwarfen, bei seiner Festnahme einen Stein in der Hand gehalten zu haben.

Auch B., der anschließend in ein Krankenhaus verbracht werden musste, wo unter anderem ein Schädelbruch diagnostiziert wurde, hatte Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Doch das Verfahren gegen die Polizisten wurde unter offenbarem Rückgriff auf Textbausteine eingestellt. Darauf hin schrieb er einen Beschwerdebrief an den Senat, den dieser an die Staatsanwaltschaft weiterleitete. Dort wies man B. "vorsorglich" darauf hin, "dass auch die falsche Verdächtigung von Polizeibeamten eine Straftat und auch einen Bewährungsbruch darstellen kann", worauf hin er aus Angst vor einem Strafantritt die Sache auf sich beruhen ließ.

Screenshot aus dem Video vom 19. August 2006

Erst vor kurzem entdeckte der Rechtsanwalt Sebastian Scharmer im Netz ein Video, das neben zahlreichen weniger spektakulären polizeilichen Gewaltanwendungen gegen Sitzblockierer auch die durchaus blutige Festnahme seines Mandanten zeigen soll, deren Anfang in den damals gemachten Videoaufnahmen der Polizei fehlt.

Nach Entdeckung dieses Beweismittels stellte B. erneut Strafanzeige gegen die drei festnehmenden Polizisten. Sie hatten vor Gericht unter anderem behauptet, B. sei vermummt gewesen und habe sich seiner Festnahme körperlich widersetzt. Die festgenommene Person in dem Video ist dagegen weder vermummt, noch widersetzt sie sich. Auch von einem Stein in ihrer Hand ist dort nichts zu sehen.

"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"

Die zweite Neuigkeit gab es in der letzten Woche zu einem Vorfall, der sich am 12. September 2009 auf der Demonstration "Freiheit statt Angst" ereignete. Bei dieser Veranstaltung hatten mehrere Teilnehmer gefilmt, wie zwei Polizisten einen Fahrradfahrer in einem blauen T-Shirt, der sich Notizen zu machte, festhielten, direkt ins Gesicht schlugen und so gewaltsam zu Boden zwangen, dass auch Umstehende blutige Verwundungen abbekamen.

Nachdem der Radfahrer die Polizisten anzeigte, reagierten diese mit einer Gegenanzeige wegen "Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte", die erst jetzt, nach neunmonatiger Prüfung, eingestellt wurde. In ihrer Abschlusserklärung dazu hielt die Staatsanwaltschaft nicht nur fest, dass ein "aktiver Widerstand, den die vernommenen Beamten lediglich pauschal behaupten", nicht vorliegt, sondern auch, dass es "für den Faustschlag in das Gesicht des Radfahrers keinen Grund" gab, weshalb er "sich insoweit dieser Maßnahme im Weiteren auch (straflos) widersetzen [hätte] dürfen".

Fraglich ist, ob dieses Verfahren auch mit solch einer klaren Begründung eingestellt worden wäre, wenn Rechtsanwalt Johannes Eisenberg nicht mit Hilfe von vier Amateurvideos den Vorfall aus mehreren Perspektiven präsentieren hätte können. Immerhin gibt es trotz dieser recht eindeutigen Beweislage noch keinen Strafbefehl und kein Urteil gegen die Beamten, die an dem Vorfall beteiligt waren. Ob die Staatsanwaltschaft gegen sie nun, wie sie Paul B. damals androhte, zusätzlich wegen "falscher Verdächtigung" ermittelt, ließ sich nicht in Erfahrung bringen.

Auch aus der vom Berliner Polizeipräsidenten Glietsch im letztes Jahr als Konsequenz aus den Videos angekündigten Kennzeichnung von Polizisten ist bisher nichts geworden. Widerstand dagegen leisten unter anderem Polizeigewerkschaftsfunktionäre, die Medien gegenüber stets beteuern, bei den bekannt gewordenen Übergriffen handele es sich um "Einzelfälle", welche keine solche Maßnahme für alle Polizisten rechtfertigen würden. Was genau Polizisten, die (um in der Sprache zu bleiben, die sonst von Polizeigewerkschaftern gerne verwendet wird) "nichts zu verbergen haben", eigentlich gegen eine gut sichtbar an der Uniform angebrachte Nummer haben, bleibt dabei allerdings so unklar, dass sich mittlerweile sogar die Brandenburger CDU für solch eine vom Chaos Computer Club bis hin zu Amnesty International geforderte Kennzeichnungspflicht ausspricht und damit die SPD in Zugzwang bringt.