Wie viel Quadratmeter Wohnfläche braucht der Mensch?

Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten will das Arbeitsministerium die Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger senken und neue Minimalstandards festlegen

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Das Arbeitsministerium will es den Kommunen zur Reduzierung der Ausgaben freistellen, wie viel sie Hartz-IV-Empfängern maximal an Wohnungskosten zahlen wollen oder können. Natürlich sind die Mieten höchst unterschiedlich. Zu den Kosten kommen aber Festlegungen, wie viel Wohnraum eine Person mindestens benötigt, um angemessen leben zu können. Bislang waren pro Person mindestens 45 Quadratmeter vorgesehen, es könnten aber nun nach einem Vorschlag auch 25 Quadratmeter werden. Wie auch immer entschieden werden wird, man wird nicht umhinkommen, sich für Minimalbedingungen zu entscheiden, die letztlich nicht nur den Preis, sondern auch den Wohnraum festlegen.

Im Jahr 2008 hatte der Bauhaus Award, übrigens unterstützt durch Telepolis, das Thema Die Wohnung für das Existenzminimum von heute. Die Fragestellung, die den Titel einer Tagung des CIAM 1929, vor der Weltwirtschaftskrise, aufgriff, scheint nicht nur damals aktuell, sondern geradezu prophetisch für Deutschland gewesen zu sein.

Was braucht der Mensch, um nicht nur überleben, sondern einigermaßen würdig leben zu können, ist letztlich die Frage, die auch damit zu tun hat, dass sich die Rationalisierung und Normierung für den Wohnungsbau immer stärker durchgesetzt hatten. So war 1927 die Reichsforschungsgesellschaft für Wirtschaftlichkeit im Bau- und Wohnungswesen gegründet worden, die neue Versuchssiedlungen bewertete und nach Möglichkeiten des Bauens mit normierten Bauteilen bis hin zu Inneneinrichtungen suchte.

Auf dem CIAM-Kongress wurde sie mit Entwürfen von Grundrissen für billige Klein- und Kleinstwohnungen und der Forderung nach "Licht, Luft, Raum und Wärme" beantwortet. Ein Vorschlag für eine bezahlbare Kleinstwohnung bestand etwa darin, dass eine solche Wohnung für einen "Fabrikarbeiter" 38 Quadratmeter Grund- bzw. 30,3 Quadratmeter Wohnfläche (Wohnzimmer mit kleiner Küche 14,5, kleines Zimmer 8 und Schlafzimmer 8 Quadratmeter) in einem Flachbau mit Garten betragen könnte.

Andere Vorschläge waren weniger üppig. Vorbilder für das Wohnen auf unterstem Niveau wurden Schiffskabinen oder D-Zug-Wagen. Siegfried Giedeon trat für eine konsequente Fertigbauweise zum Senken der Kosten ein, Walter Gropius schlug Wohnungen mit beweglichen Wänden vor und war auch sonst für Minimierung:

vergrößert die fenster, verkleinert die räume … (heute) erblicken viele das heil für das wohnungswesen irrigerweise im größeren raum und in der größeren wohnung.

Walter Gropius

In der Weimarer Republik war angesichts der Wohnungsnöte ein Recht auf Wohnung der Verfassung (1919) eingearbeitet worden:

Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen in einer Weise überwacht, die Mißbrauch verhütet und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern." Gesund sollte sie sein, aber was bedeutet den Bedürfnissen gemäß.

Artikel 155

Nach den Reichsgrundsätzen für den Kleinwohnungsbau vom 10. Januar 1931 wurden die Größen für den geförderten Sozialwohnungsbau so festgelegt:

Die Wohnfläche der Wohnungen soll 32 bis 45 qm betragen und bei Wohnungen, die für Familien mit Kindern bestimmt sind, 60 qm nicht überschreiten. Eine mäßige Erhöhung der Wohnfläche kann ausnahmsweise zugelassen werden, insbesondere für Einfamilienhäuser, wenn die Zahl der Kinder oder zwingende Gründe es nötig machen.

Reichsgrundsätzen für den Kleinwohnungsbau

Flachbauten mit einem oder auch zwei Stockwerken wurden höheren Häusern vorgezogen, auf "gute Belichtung und Besonnung" sei zu achten, Reihenhausbau und geschlossene, einheitliche Anlagen waren bevorzugt. Der Reichsausschuß für Bevölkerungsfragen hatte gleichfalls 1931 einen Beschluss zur Wohnungsfrage getroffen:

Das Familienheim darf nicht nur eine Schlaf- und Abfütterungsstelle sein, sondern muß die Möglichkeit bieten, eine mindestens zur Bestanderhaltung der Bevölkerung ausreichende Zahl gesunder Kinder aufzuziehen und die körperlichen und seelischen Kräfte der Familienmitglieder zu entwickeln und zu schützen. Hierzu ist das Heim nur imstande, wenn es hinreichenden Raum bietet, den hygienischen Forderungen genügt, wenn Erdnähe vorhanden ist und die Aufwendung für die Benutzung in richtigem Verhältnis zum Gesamteinkommen der Familie steht. Hochbauten und Zusammendrängen einer größeren Zahl von Familien in einem Bau erschweren oder verhindern die Erfüllung dieser Aufgaben; Flachbauten mit dem Ziel des Eigenheims fördern sie.

Reichsausschuß für Bevölkerungsfragen

Bislang hat ein Alleinstehender, der die Grundsicherung Hartz IV bezieht, Anspruch auf 45 Quadratmeter Wohnfläche, pro Mitbewohner zuzüglich 15 Quadratmeter. Das Oberlandesgericht Karlsruhe machte 2006, nur um einen Vergleichsmaßstab zu haben, [http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=OLG+Karlsruhe&Art=en&Datum=2006-1&Seite=1&nr=7010&pos=18&anz=20 geltend], dass in einer Gefängniszelle mit 9 Quadratmetern, wenn die Nasszelle irgendwie abgetrennt ist, durchaus 2 Menschen ohne Verletzung der Menschenwürde leben können. Bei nicht abgetrennter Toilette müssten es aber mindesten 12 Quadratmeter sein.

Natürlich sind Hartz-IV-Empfänger keine Strafgefangenen, aber man kann sich natürlich über mögliche Sparzwänge hinaus fragen, wie viel Raum ein Mensch braucht, um menschenwürdig untergebracht zu sein. Und man kann sich fragen, ob sich das in Quadratmetern überhaupt ausdrücken lässt, schließlich häng dies ganz entscheidend davon ab, wie die Wohnung geschnitten ist, in welchem Haus und in welcher Umgebung sie liegt. Die reine Quadratmeterzahl des Innenraums sagt darüber nicht viel aus.

Sind 45 oder 25 Quadratmeter Wohnfläche pro Person angemessen?

Natürlich geht es bei dem Vorschlag aus dem Arbeitsministerium darum, die Kosten zu senken. Städte und Kreise sollen bestimmen können, "welche Wohnfläche entsprechend der Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes als angemessen anerkannt wird und in welcher Höhe Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen anerkannt werden". Dabei sollen sich die Kommunen am "unteren Standard" des örtlichen Wohnungsmarkts orientieren. So könnte der Anspruch auf Wohnraum von den 45 Quadratmetern (update: als Höchstgrenze, weil dies offenbar missverstanden wurde) auf 25 [http://www.ftd.de/politik/deutschland/:radikaler-sparvorschlag-hartz-iv-empfaengern-droht-mietschock/50147739.html gesenkt] werden. Für Studenten wäre dieser Minimalwohnraum oft noch geräumig.

Faktisch und durchschnittlich kommen gegenwärtig (2008) nach Angaben des Statistischen Bundesamts 42,2 Quadratmeter Wohnfläche auf einen Einwohner, wobei eine Wohnung durchschnittlich 4,4 Zimmer hat. Die Wohnfläche Pro Wohnung beträgt 86,4 Quadratmeter. Die Wohnfläche hat sich gegenüber 1965 verdoppelt. Damals kamen 22 Quadratmeter auf einen Einwohner. Erwartet wird, dass die Wohnfläche pro Person weiter steigt, vor allem weil die Zahl der Haushalte insgesamt ansteigt, die Menschen älter werden und es immer mehr Single-Haushalte gibt. In den USA, in der Schweiz, in Dänemark, Großbritannien oder Schweden haben die Menschen mehr Wohnfläche zur Verfügung, auch wenn Deutschland ziemlich an der Weltspitze liegt.

Die Wohnfläche pro Person ist nicht nur abhängig vom Einkommen, sondern allgemein vor allem vom Alter. Die Altersgruppe zwischen 25 bis 50 Jahre muss mit dem wenigsten Wohnraum pro Person – unter 35 Quadratmeter - auskommen, in aller Regel deswegen, weil dies die Zeit ist, in der die Kinder noch mitwohnen. In höherem Alter geht es steil nach oben, ab 65 Jahren stehen dem Einzelnen mehr als 50 Quadratmeter zur Verfügung.

Auf den ersten Blick noch überraschender ist für LBS Research, dass nach der empirica-Analyse die Pro-Kopf-Wohnfläche bei den niedrigsten Einkommen (bis zu 1.100 Euro netto im Monat) am größten ist (bei Mietern nämlich 45 Quadratmeter, bei Wohneigentümern sogar 70 Quadratmeter). In dieser Einkommensklasse finden sich überproportional viele - teils bereits verwitwete - Rentner. Mit höheren Einkommen steigt dagegen die Wohnungsgröße bei Mieter- und Wohneigentümerhaushalten klar an. Hier teilten sich aber meist Familien mit Kindern die Flächen, so dass etwa Wohneigentümerhaushalte mit Nettoeinkommen über 4.500 Euro auch nicht auf mehr als 48 Quadratmeter pro Person kämen.

LBS Research 2009

Nicht vergessen sollte man auch, dass das Recht auf Wohnung auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist, auch wenn die Forderungen dort (noch) weit jenseits der Wirklichkeit stehen:

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

Artikel 25

Weltweit zu definieren, wie weit der Flächenbedarf für eine Wohnung herunter- bzw. hinaufgeschraubt werden soll, ist wohl ziemlich unmöglich. Daher wird in diesem Rahmen zwar davon gesprochen, dass die Wohnfläche auch quantifiziert werden müsse, in den Texten ist aber immer die Rede von einem "angemessenen" Wohnraum. Es gibt sogar einen Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessenes Wohnen und einen angemessen großen Wohnraum.