Jammernde Väter

Die rechtliche Ohnmacht des Mannes im Allgemeinen und des (ledigen) Vaters im Besonderen widerspricht der Wirklichkeit. Einige Anmerkungen zum Sorgerechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts

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Justiz und Medien haben eine neue Spezies entdeckt: diskriminierte ledige Väter bzw., Angehörige dieser unterdrückten Minderheit haben sich wirkungsvoll in Szene gesetzt und dieser Tage vor Gericht einen Erfolg in Sachen Sorgerecht erstreiten können - die mediale Zustimmung ließ nicht lange auf sich warten. Auch Telepolis stimmte in das Klagelied der Diskriminierten mit ein (siehe Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder). Zeit, dem großen Jammern mal ein paar Fakten entgegenzusetzen.

Die rechtliche Ohnmacht des Mannes im Allgemeinen und des (ledigen) Vaters im Besonderen wäre mir ein völlig neues Phänomen. Familien sind keine virtuelle Erscheinung, diskutiert in Foren und Blogs, sondern eine ganz konkrete Erfahrung im realen Leben - und da findet Vater in aller Regel nicht statt. Was nicht heißt, dass es nicht auch Gegenbeispiele gibt. Aber Väter, die sich gleichteilig in die Kindeserziehung einbringen wie die Mütter sind und bleiben nun mal die Ausnahme. Und Mütter sind ganz garantiert die Letzten, die sie davon abhalten.

Nicht gefühlte Wahrheit, sondern empirisch nachgewiesen ist, dass mehr als 50% aller verheirateten Väter ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben. Über nicht-verheiratete Väter gibt es keine derartigen Erhebungen. Deswegen wäre ich fast geneigt zu sagen, dass es bei Männern, die offen sind für alternative Lebensformen, etwas besser um die Erfüllung der Vaterpflichten (sowas soll es geben, ist aber nicht einklagbar, von dem her gibt es auch kein Kindsrecht auf Vater, auf mehr Vater schon gar nicht) bestellt wäre.

Wenn es ein einklagbares Recht von Kindern auf Vater gäbe, säße ungefähr die Hälfte aller Väter früher oder später im Knast

Das kann ich aber aus eigenem Erleben, Erfahrungen im privaten Umfeld sowie aus meiner Tätigkeit als Sozialberaterin für Studierende mit Kindern nicht bestätigen. Zumal ich glaube, dass Männer weniger offen sind für Ehe ohne Trauschein, weil sie einen alternativen Lebensstil pflegen, sondern weil das für sie mit weniger Verantwortung verbunden zu sein scheint.

Diese These legt den Schluss nahe, dass die Anzahl der ledigen Väter, die den Kontakt zu ihren Kindern abbrechen, noch höher sein könnte als bei verheirateten. Wenn es also ein Recht auf Vater gäbe, wie die Überschrift Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder impliziert, und Kinder dies einklagen könnten, säße ca. die Hälfte aller Väter früher oder später im Knast.

Unterhaltszahlungen

Nicht unerheblich ist der Anteil der Väter, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlen für ihre Kinder. Das trifft im gleichen Ausmaß allerdings auch auf Frauen zu, nur leben wesentlich weniger Kinder nach der Trennung im Haushalt des Vaters. In dem Falle hat der Elternteil, bei dem die Kinder leben, bei Bedarf die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen – insgesamt 72 Monate bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Danach gibt es „Sozi“, Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, auf gut deutsch Hartz IV. Die Stadt Düsseldorf zahlte im Jahre 2009 Unterhaltsvorschuss für 3 310 Kinder, nicht gerade eine vernachlässigenswerte Größe, vor allem unter Betracht der Tatsache, dass jedes Kind nur sechs Jahre lang Anspruch darauf hat.

Die Unterhaltssätze werden in aller Regel angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle festgelegt, gestaffelt nach Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Elternteils und nach Alter des betreffenden Kindes: 317.- € mindestens bei einem Einkommen von monatlich bis zu 1 500 Euro, 508 Euro bei einem Verdienst von bis zu 5 100 Euro. Auch hier wird wieder einmal deutlich, dass Geringverdienende ökonomisch benachteiligt sind: sie müssen ca. 20% des Monatseinkommens für Kindesunterhalt berappen, Gutverdienende hingegen nur etwa 10%.

Dabei haben Gerichte unterdessen anerkannt, dass Kinder von gutverdienenden Eltern auch nach der Trennung Anspruch auf den gewohnten, evtl. gehobenen Lebensstil haben. Die Düsseldorfer Tabelle wird meistens bei der Unterhaltsberechnung von Gerichten herangezogen, hat aber keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. D. h., einklagbaren Anspruch auf diese oder jene Mindestsumme garantiert sie nicht – und Bedarfsdeckung schon mal gar nicht.

Mütterliche Sorge und Umgangsrecht in der Realität

Ca. 90 Prozent aller so genannten Alleinerziehenden (so genannt, weil niemand wirklich sein Kind allein erzieht) sind weiblich. Die etwa 10 Prozent Männer sind häufig Witwer oder die Mutter ist schwer krank, geistig oder körperlich behindert oder drogenabhängig, etc. . Bis 1975 lag das Sorgerecht in der BRD allein beim Vater, auch nach einer Scheidung. Nicht-verheiratete Mütter bekamen bis in die 1990er Jahre hinein Vormünder vom Jugendamt, so genannte Pflegschaften, auf Auge gedrückt. Auch bis 1975 lebten mehr als 90 % von Scheidungskindern bei ihren Müttern.

Und diesen Frauen - jedenfalls in ihrer überwiegenden Mehrheit – kann nicht nachgesagt werden, sie hätten nicht Sorge für ihre Kinder getragen. Die hatten nämlich alle ein Umgangsrecht mit ihren Kindern, das nicht-verheirateten Vätern heutzutage gesetzlich garantiert ist. Fast allen. Das kann nur mittels Gerichtsbeschluss außer Kraft gesetzt werden. Dazu braucht es bei Anwendung von körperlicher und/oder sexueller Gewalt entsprechende ärztliche Atteste und bedeutet in jedem Fall Befragung der Kinder durch Psychologen und Mitarbeitern des Jugendamtes. Das Umgangsrecht wird den Vätern nur in absoluten Ausnahmefällen genommen.

Einzelfälle und Generalverdacht

Nun hat vermutlich jede und jeder schon mal von einer Schuldirektorin gehört, die dem mittellosen eritreischen Flüchtling nach der Trennung das gemeinsame Kind vorenthält, obwohl er fünf Jahre lang dessen wichtigste Bezugsperson war, oder von einer Studentin, die einen reichen australischen Geschäftsmann kennenlernt, diesem in seine Heimat folgt, und der Kindsvater seinen kleinen Schatz nie wieder sieht oder einer Zeugin Jehova, die dem Kind bei einer Operation die lebensnotwendige Bluttransfusion verwehrt.

Im ersten Fall hätte der Vater die Möglichkeit, das Umgangsrecht gerichtlich durchzusetzen. Beim zweiten Beispiel hätte der Vater tatsächlich die üble Karte gezogen. Doch ein solcher Fall ereignet sich gefühlt einmal unter einer Million und deswegen sind nicht gleich alle Mütter unter Generalverdacht zu stellen – im Ernstfall werden Kinder von ihren Vätern entführt und nicht von ihren Müttern ans andere Ende der Welt verschleppt. Im dritten Fall bleibt nur zu hoffen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht tatsächlich ein Kind sterben lassen, weil dessen Eltern, egal ob Mutter, Vater oder beide, eine Bluttransfusion oder notwendige Operationen verweigern.

Meistens wird das Umgangsrecht so praktiziert, dass das Kind alle zwei Wochen das Wochenende beim Vater verbringt. Selbstverständlich gibt es auch andere Regelungen bis hin zu eine Woche Mutter, eine Woche Vater oder es gibt auch Beispiele, wo die Wohnorte so günstig gelegen sind, dass vor allem ältere Kinder jeden Tag selbst entscheiden können, wohin sie gehen möchten. In den häufigsten Fällen aber gilt die alle-vierzehn-Tage-Wochenende-Regelung. Wobei Väter mehrerer Kinder nicht selten die Kinder umschichtig nehmen, also alle zwei Wochenenden eines. An diesen Wochenenden spielen viele Väter Daddy-Cool, stopfen ihre Kinder bei Mac Doof mit Beinahe-Essen voll oder bringen sie zu Mama. Zu ihrer Mama.

Klartext

Im Klartext heißt das: Die allermeisten geschiedenen oder getrennt lebenden Mütter sind zwölf von vierzehn Tagen vollständig und allein für das Wohl der Kinder verantwortlich - sie müssen den Schulbesuch garantieren, wenn der Kindergarten wegen Windpocken geschlossen ist, der Zwerg sich in der Kita Läuse eingefangen hat oder bei Krankheiten entweder eine Betreuung organisieren oder sie sind nicht berufsfähig, sie müssen teilnehmen an Elternsprechtagen, wobei häufig eine Kinderbetreuung zu organisieren und zu bezahlen ist, und sie haben einen nicht unbeträchtlichen Anteil des Lebensunterhaltes des Kindes zu finanzieren.

Sie müssen ihr ganzes Leben auf das Kind/die Kinder ausrichten, ihnen wird der berufliche Aufstieg erschwert, wenn nicht Berufstätigkeit komplett unmöglich gemacht, sie leben deswegen in vielen Fällen unter prekären ökonomischen Verhältnissen.

Väteransprüche und -macht

Und dann kommen Väter, die sich in ihrer überwiegenden Mehrheit überhaupt nicht, zu etwa einem Drittel bestenfalls alle vierzehn Tage, und vielleicht zu zehn Prozent ehrlich und regelmäßig für das Wohl ihres Kindes interessieren und stellen Ansprüche auf rechtliche Garantien: z. B. Mitspracherecht bei der Wahl des Wohnorts, der Wahl der Schulform, Behandlungsmöglichkeiten im Krankheitsfalle, etc. .

Wenn das Verhältnis zwischen Vater und Kind stimmt, wird die überwiegende Mehrheit der Mütter ihn bei solch wichtigen Entscheidungen mit einbeziehen, auch ohne das gerichtlich verbriefte Recht des Vaters darauf. Bei Vätern, die alle vierzehn Tage lediglich als Kindbespaßer in Erscheinung treten, werden die dazu gehörigen Mütter auf deren Meinung sicher gern verzichten.

Nur diese Väter können, im Falle des geteilten Sorgerechts, den Müttern bei genau solchen Entscheidungen das Leben zur Hölle machen, und u. U. deren Lebensplanung über den Haufen schmeißen – um dann den nächsten Besuchstermin wieder drei mal zu verschieben. Da sind wir nämlich beim springenden Punkt: es geht nicht ums Kindswohl, sondern um Macht - um Macht der Männer über "ihre" Frauen.

Gewalt ist nach wie vor einer der häufigsten Trennungsgründe

Wahr ist, dass Kinder bei Trennungen als Machtmittel eingesetzt werden, von Männern und Frauen. Mütter haben in ihrer großen Mehrheit nichts anderes, sie haben keine gut dotierten Jobs, keine gesellschaftliche Reputation, kein Geld, kein Eigentum, mit dem sie Druck ausüben können, nur die Kinder. Aber nach meinen Erfahrungen gibt es im Umfeld des Paares im Allgemeinen wohlmeinende Menschen, die dazu beitragen, Frau zur Vernunft zu bringen.

Ich persönlich kenne keine Mutter, die nicht froh wäre, wenn sie Erziehungsprobleme, Fragen wie Schulwahl, etc. tatsächlich mit jemandem besprechen könnte. oder bei ernsthaften Erkrankungen des Kindes nicht gern jemanden zur Seite hätte, dem dessen Wohl genauso am Herzen liegt wie ihr. Nur auch dazu bedarf es keines Sorgerechts, sondern ein regelmäßiger Umgang des Vaters mit dem Kind ist die einzige und unerlässliche Voraussetzung dafür.

Solche gemeinsame Entscheidungen treffen zu können, hängt auch vom Verhältnis der Eltern untereinander ab. Wie sollte eine Frau über das Wohl ihres Kindes mit dessen Vater diskutieren können, wenn der sie z.B. geschlagen und/oder vergewaltigt hat? Gewalt ist nach wie vor einer der häufigsten Trennungsgründe. Warum sollte sie auch?

Frauen, Mütter zumal, haben keine Lobby. Männer schon. Und Väter allemal, denn Männer, die sich um ihre Kinder kümmern wollen, denen böse Mütter das aber verwehren, stehen gesellschaftlich und medial sehr hoch im Kurs.

Die Fälle, über die wir hier reden und über die Richter letztendlich zu befinden haben, sind Konfliktfälle. Konfliktfälle, in denen Väter ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen: zum Wohle des Kindes - oder doch eher gegen die Kindsmutter?