Haben Sie Hämorrhoiden oder sexuell übertragbare Krankheiten?

EU-Fragebogen für Mitarbeiter der Abgeordneten in der Kritik

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Sind Sie an Hämorrhoiden, Krampfadern oder sexuell übertragbaren Krankheiten erkrankt? Haben Sie bereits einen Psychiater oder Psychotherapeuten konsultiert? Und wann war Ihre letzte Menstruation?

Das alles will das Europäische Parlament von seinen 1.500 Assistentinnen und Assistenten in einem Fragebogen wissen. Zusätzlich sollen sie beim Medizinischen Dienst des EU-Parlaments Blut und Urin testen lassen und sich Röntgen- und EKG-Untersuchungen unterziehen – um die "körperliche Fitness" zu testen. Dieser medizinische Check sorgt nicht nur in Brüssel für Aufregung.

Aufgrund eines neuen Statuts sind die Mitarbeiter der Europaabgeordneten nicht mehr bei den EU-Parlamentariern angestellt, sondern bei der Parlamentsverwaltung. Der Test ist nun Voraussetzung für ihre Beschäftigung, andernfalls droht die Kündigung. Doch viele wehren sich, sind nicht zum Pinkeltest gegangen und füllen auch den Fragebogen nicht aus. Wie Adeline Otto, die für Cornelia Ernst, EU-Abgeordnete der Linksfraktion, arbeitet.

"Ein unglaublicher Eingriff in meine Privatsphäre"

Sie haben diesen medizinischen Test verweigert. Weshalb?

Adeline Otto: Wir haben nicht sofort abgelehnt, sondern uns den Fragebogen angesehen und sind stutzig geworden. Zum Beispiel bei Fragen nach Krankheiten in der Familie, die also nichts primär mit meiner Anstellung zu tun haben. Und dann gab es so absolut persönliche Fragen wie: "Treiben Sie Sport? Rauchen oder trinken Sie und wie viel? Haben Sie zu- oder abgenommen und wann war der Tag Ihrer letzten Periode?" Da war für mich Feierabend. Als wir uns genauer damit beschäftigt haben, war klar: Hier gibt es ein Problem. Und wir haben gesagt, wir verweigern den Test so lange, bis dieser Sachverhalt geklärt ist.

Im Einzelnen: Es gibt einen Fragebogen, den Sie beantworten sollen, und es gibt Blutanalysen und Urintests, die Sie abgeben sollen. Sind denn solche Analysen überhaupt zulässig?

Adeline Otto: Grundsätzlich sind solche medizinischen Einstellungsuntersuchungen möglich. Allerdings müssen dafür konkrete Anforderungen an die körperliche Geeignetheit gestellt werden und das abgestimmt mit den Verpflichtungen im Rahmen einer Beschäftigung. Und nicht irgendwelche Fragen. Und auch keine Fragen, die präventiv sind, denn Prävention ist freiwillig. Hier geht man aus meiner Sicht zu weit, und das sagt auch das Rechtsgutachten, das unsere Fraktion in Auftrag gegeben hat.

Man hat nie Durchführungsbestimmungen erlassen, die klären, was diese körperliche Geeignetheit genau ist. Auch ist nicht geklärt, wie man das Verbot der Diskriminierung wahrnimmt. So kann man alles Mögliche erheben, und dann wird abstrakt und subjektiv entschieden: Du bist fit und du nicht.

In dem Fragebogen wird auch die Frage nach dem Datum der letzten Menstruation gestellt. Was halten Sie von dieser Frage?

Adeline Otto: Das ist eine absolute Frechheit, ein unglaublicher Eingriff in meine Privatsphäre. Das geht niemanden etwas an. Aus Deutschland kennen wir das, da sind solche Fragen nach eventueller Familienplanung verboten - zumal es sich hier ja um einen Voreinstellungstest handelt. Ich könnte also genau deswegen abgelehnt werden. Auch sonst finde ich die Frage absolut nicht rechtens: In der Europäischen Datenschutzrichtlinie ist festgelegt, dass neben Gesundheitsfragen Fragen nach dem Sexualleben verboten sind. Wenn jetzt eine Frau eine Schwangerschaftsverhütung wählt, bei der sie nicht genau sagen kann, wann die letzte Periode war, weil genau diese Verhütungsmethode das nicht ermöglicht, dann erfährt man gleich noch nebenbei eines über sie. Da habe ich dann zwei, drei Möglichkeiten mir zu überlegen, was diese Frau an Schwangerschaftsverhütung betreibt, und damit auch eine Aussage darüber, wie sie ihr Sexualleben gestaltet. Das ist meines Erachtens ein unglaublicher Eingriff in meine Privatsphäre und mein informationelles Selbstbestimmungsrecht.

Sie sollen auch angeben, ob es in Ihrer Familie schon einmal psychische Erkrankungen gab. Weshalb ist diese Frage Ihrer Meinung nach heikel?

Adeline Otto: Erstens wird in das informationelle Selbstbestimmungsrecht Dritter eingegriffen. Wenn zum Beispiel meine Mutter das gar nicht wollte, dass das weitergegeben würde, dann kann ich das nicht einfach tun. Das Zweite ist: Man glaubt in die Zukunft blicken und eine Aussage darüber treffen zu können, ob ich diese Krankheiten irgendwann einmal haben werde. Doch in nur ganz wenigen Fällen kann man sagen, wenn jemand in der Verwandtschaft ersten Grades diese oder jene Vorerkrankung hat, ist sie vererbbar und der Sohn oder die Tochter wird sie auch haben. Es ist also viel Spekulation dabei und sie kann dazu führen, dass ich abgelehnt werde weil sich jemand verschätzt hat.

Die Europaabgeordnete Cornelia Ernst, für die Sie arbeiten, hatte sich deswegen schon Ende letzten Jahres an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gewandt. Sie bekam erst einige Monate später die Antwort, es bestehe kein Anlass zur Beanstandung. Sie wandten sich dann auch an den Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx. Was war seine Meinung?

Adeline Otto: Da haben wir zunächst eine ähnliche Rückmeldung bekommen: Hustinx meinte, er habe es geprüft und es hätte eine Überarbeitung des Fragebogens gegeben. Das fanden wir seltsam: Wir haben nämlich ein Gutachten anfertigen lassen, das nicht nur Vieles im Fragebogen als bedenklich und datenschutzrechtswidrig einstuft. Sondern es moniert auch, dass keinerlei Hinweise, die in seiner Stellungnahme als Europäischer Datenschutzbeauftragter ergangen sind, berücksichtigt wurden. Wir haben Hustinx also nochmal alles zugeschickt, unter anderem den Fragebogen, und haben ihn gefragt: Ist das der Fragebogen und wo ist etwas umgesetzt worden? Und da hat Hustinx festgestellt, dass er einen anderen Fragebogen vorgelegt bekommen hat. Wir haben also nun den Fall, dass erst einmal überprüft werden muss: Auf der Grundlage welchen Fragebogens ist seine Stellungnahme ergangen? Und inwiefern ist der andere nicht mit seinen Hinweisen und Anmerkungen von damals vereinbar?

Die Verwirrung um den Fragebogen ging aber noch weiter, oder?

Adeline Otto: Ja, denn jetzt hat die Parlamentsverwaltung geäußert, wir selbst hätten uns im Fragebogen geirrt. Die Version, die uns vorläge, wäre veraltet und es wäre auch nicht diejenige, der Hustinx zugestimmt habe. Wir haben daraufhin alles noch einmal überprüft: Alle AssistentInnen haben fraktionsübergreifend den gleichen Fragebogen erhalten. Es gibt kein anderes Dokument. Auch wurde bei der Untersuchung durch den Medizinischen Dienst genau dieser Fragebogen verwendet. Ich bin also gespannt auf die Fortsetzung.

Drohung mit Kündigung

Sie haben es schon erwähnt: Die Abgeordneten der Linksfraktion haben ein Gutachten zu diesem Medizin-Check in Auftrag gegeben. Was beanstandet dieses Gutachten?

Adeline Otto: Wir hatten zunächst angenommen, dass es sich nur um den Fragebogen dreht. Doch es geht wesentlich weiter. Das Gutachten haben Professor Hansjürgen Gartska, der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, und Karsten Neumann, der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, geschrieben. Sie haben herausgefunden, dass die Rechtsgrundlage des neuen Statuts nicht eindeutig geklärt ist. Da gibt es zwei Artikel, die sich widersprechen. Der eine sagt, die medizinische Untersuchung ist Pflicht. Und genau ein Artikel später heißt es, es ist keine Einstellungsvoraussetzung. Weil die Einstellung nach bestem Wissen und Gewissen der Abgeordneten erfolgen soll und sie in der Wahlfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht eingeschränkt sein sollen. Die Abgeordneten hatten nämlich gesagt, ich muss mit diesem Menschen arbeiten können, er muss mir loyal sein, und da möchte ich frei sein in meiner Entscheidung. Deswegen hat man dann gesagt: Okay, dann ist es keine Einstellungsvoraussetzung, sondern es ist überhaupt ein Test zu machen. Punkt.

Ihnen selbst wurde aber mit Kündigung gedroht?

Adeline Otto: Genau, und interessant ist: Im Arbeitsvertrag steht, dass der Test eine Voraussetzung ist. Das heißt, hier widerspricht der Arbeitsvertrag den Verordnungen, die dem Arbeitsvertrag zu Grunde liegen und wo auch von Kündigung keine Rede ist. Das hat uns sehr stutzig gemacht und extrem verwirrt.

Nicht nur Sie haben diese Tests verweigert, sondern insgesamt 280 Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Es hat aber auch welche gegeben, die einfach etwas anderes hineingeschrieben haben...

Adeline Otto: Ja, das ist uns auch zu Ohren gekommen. Da scheint eine Assistentin von einem Liberalen Büro eine falsche Angabe gemacht zu haben bei der Frage, ob sie schon einmal in einem tropischen Land war. Ihr wurde dann gesagt, wir wissen aber genau, dass Sie mit Ihrem Abgeordneten in Kenia waren. Da ist uns der Atem weggeblieben, denn diese Reise hat 2006 stattgefunden. Man muss die Daten also mit alten Dokumenten aus einem völlig fremden Datenstamm abgeglichen haben. Und das ist absolut unzulässig. Wenn man den Test nicht besteht oder ihn nicht macht, ist das kein Kündigungsgrund. Aber eine Falschaussage zu machen, das ist ein Kündigungsgrund. Deswegen wurde die Abgeordnetenassistentin gebeten, es zu korrigieren und das hat sie dann auch getan.

Wie gehen Sie nun weiter gegen diesen Medizin-Check vor?

Adeline Otto: Momentan laufen sowohl mit der Parlamentsverwaltung als auch mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Hustinx weitere Verhandlungen. Er wird nun eine Untersuchung veranlassen und prüfen, welche Angaben in diesem Fragebogen tatsächlich relevant sind. Auch die Frage, ob der Fragebogen überhaupt digital erfasst werden muss. Zusätzlich wird sich die AssistentInnenvertretung im Parlament noch einmal an den Präsidenten wenden. So lange die Untersuchungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten andauern, bitten wir darum, dass die Assistenten nicht weiter zu diesem Test genötigt werden und auch keinerlei Rechtskonsequenzen zu befürchten haben wie zum Beispiel eine Kündigung – die ja nicht rechtens wäre. Aber die Frage ist, wer über die Zeit und die finanziellen Mittel verfügt, sich dann dagegen zu wehren.