Kruzifix noch mal

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss entscheiden, ob christliche Kreuze in Schulen angebracht werden dürfen

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Wie nicht nur die Auseinandersetzungen um christliche Symbole in Schulen und Gerichten zeigen, hat die Religion ihre Rolle in der säkularen Gesellschaft immer noch nicht ganz gefunden. Mit Luthers Platzanweisung "Das Reich Gottes ist inwendig in euch" hadern nach wie vor viele Christen, sie wollen es auch draußen erblicken und ringen deshalb um seine Präsenz im öffentlichen Raum.

"Begonnen hat alles mit meiner Überzeugung, dass die Erziehung meiner Kinder in einer öffentlichen Schule neutral erfolgen soll", sagt der Italiener Massimo Albertin über den Ursprung der juristischen Auseinandersetzung um Kruzifixe in Klassenzimmern. Ein Ende findet der Rechtsstreit nun zehn Jahre später, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage seiner Frau letztinstanzlich behandelt und ein abschließendes Urteil im Fall "Lautsi vs. Italien" fällt.

Der Richterspruch könnte auch anderswo Gehör finden, denn in nicht wenigen Ländern gibt es Auseinandersetzungen um das christliche Symbol. In Polen hat ein zum Gedenken an den Präsidenten Lech Kaczynski vor dem Präsidentenpalast aufgestelltes Holzkreuz die Gemüter erhitzt. In Düsseldorf geriet ein Gericht auf die Anklagebank, weil es nach einem Standort-Wechsel die Kruzifixe nicht wieder aus den Umzugskisten holen und aufhängen wollte. Im nordrhein-westfälischen Landtag entfachte der Grüne Hans Christian Markert einen Streit um ein Kruzifix, das an der Wand eines Sitzungssaales prangt. Und in Niedersachsen schaffte das die niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan mit ihrem Vorstoß zur Entfernung von Kreuzen aus öffentlichen Schulen, der nicht zuletzt ein integrationspolitischer war und sich im Einklang mit dem erstinstanzlichen Urteil in der Sache "Lautsi vs. Italien" befand.

Die Menschenrechtsrichter hatten das Kruzifix nämlich als Affront gegenüber Schülern anderen Glaubens bezeichnet, "besonders, wenn sie religiösen Minderheiten angehören". Aber in Hannover interessierte das niemanden. Özkan musste schließlich zu Kreuze kriechen, um ihre politische Karriere nicht schon vor dem eigentlichen Amtsantritt zu beenden.

Probleme bei der Platzwahl

Immer geht es bei diesen Disputen im doppelten - ganz konkreten, aber auch höheren - Sinne darum, welcher Platz der Religion in säkularen Gesellschaften gebührt. Luthers Verortung "Das Reich Gottes liegt inwendig in euch" und die in seinem Gefolge entstandene "Zwei-Reiche-Lehre", die streng zwischen weltlichen und geistigen Sphären trennt, hat offenbar noch Interpretationsspielräume für Gebietsstreitigkeiten offen gelassen.

So ist das Reich des kommissarischen EKD-Vorsitzenden Nikolaus Schneider zwar nicht von dieser Welt, aber in Augenschein nehmen möchte er es daselbst trotzdem. "Ich wünsche mir, dass das Kreuz zu sehen ist und dass spürbar wird, wofür es steht - auch beispielsweise in Gerichten", bekundete er. "Mitten in unsere Gesellschaft" gehöre es seiner Ansicht nach, Religion sei schließlich keine Privatsache.

Das meint auch der Papst. Auf seiner England-Reise im September beklagte er den "Ausschluss von Gott, der Religion und der Tugend aus dem öffentlichen Leben" und warnte vor den vermeintlich "aggressiveren Formen des Säkularismus". Darunter hätte er vermutlich auch den Protest von tausenden Polen verbucht, die sich an dem Kruzifix vor einem Regierungsgebäude stießen und es an seinen Stammsitz zurückbeordern wollten: "Der Platz für Kreuze ist in der Kirche."

Mit dieser Platzanweisung können sich die Christen allerdings nicht abfinden, weil sie das Absolute zu ihren Kernkompetenzen zählen. "Dieser Rückzug ins Private, diese Einordnung in das Pantheon aller möglichen Wertsysteme widerspricht dem Wahrheitsanspruch des Glaubens, der als solcher ein Öffentlichkeitsanspruch ist", schrieb der jetzige Papst schon 1987 in seinem Buch "Kirche, Ökumene und Politik" anlässlich einer früheren polnischen Kreuz-Kontroverse.

Ein solchen Anspruch sehen die Kirchenmänner unter anderem durch die Grundgesetz-Präambel abgesegnet, nach der sich das deutsche Volk seine Verfassung "im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott" gegeben habe. Von dieser höheren Warte aus betrachtet, symbolisiert das Kreuz in Gerichtssälen dann für Nikolaus Schneider die Überlegenheit des göttlichen vor dem irdischen Richter, der nie endgültige Urteile fälle, was von dem Verurteilten deshalb auch nie als das letzte Wort angesehen werden müsse. "Ein Signal, dass Gerechtigkeit zum Segen wird", möchte der EKD-Ratsvorsitzende in dem Kruzifix erblicken.

Die Wurzeln des Abendlandes

Aber auch für andere Werte reklamiert die Kirche qua Kreuz Zuständigkeit. Der christdemokratische Sozialethiker Wolfgang Ockenfels fühlte sich aus diesem Grund bemüßigt, für Aygül Özkan Nachhilfe-Unterricht im Fach Religion zu fordern. "Man muss ihr erklären, dass das Kreuz nicht bloß ein christliches Symbol darstellt, vielmehr für unsere ganze Kultur, für Kultur, Menschenrechte und Menschenwürde steht." Für das Komplettprogramm "Abendland" also, inklusive Geist des Grundgesetzes.

In diesem Zusammenhang fehlt so gut wie nie der Verweis auf einen Satz des ehemaligen Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde. "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann", hatte er 1964 erstmals formuliert und später dann in "Staat, Gesellschaft, Freiheit" ausgeführt. Böckenförde beabsichtigte damit, auf das Dilemma aufmerksam zu machen, dass der freiheitliche Staat für seinen Bestand schon auf freiheitliche Bürger mit bestimmten Moralvorstellungen angewiesen ist. Ansonsten müsste das Gemeinwesen die Freiheit nämlich notfalls autoritär per Zwangshandlung durchsetzen und sie auf diese Weise tendenziell aufheben.

Ein Exklusivrecht zur Absicherung der moralischen Grundversorgung sprach der Jurist den Kirchen jedoch nicht zu. "Das lesen vielleicht manche Kirchenvertreter hinein, aber so war das nicht gemeint. Auch weltanschauliche, politische oder soziale Bewegungen können den Gemeinsinn der Bevölkerung und die Bereitschaft fördern, nicht stets rücksichtslos nur auf den eigenen Vorteil zu schauen", sagte Böckenförde in einem Taz-Interview. Er habe mit seinem Vorstoß zu einer Zeit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil, als die Katholiken sich noch nicht auf eine friedliche Koexistenz mit dem Liberalismus verständigt hatten, lediglich Integrationsarbeit leisten und die Kirche stärker an den Staat binden wollen, erläuterte der Staatsrechtler, und das "unter anderem mit dem Argument, dass der Staat auf ihre ethische Prägekraft angewiesen ist".

Kirche und Staat

Ausgerechnet das Christentum an die Stelle Griechenlands zu setzen und als Quelle der Demokratie zu preisen, wäre angesichts seiner Geschichte allerdings auch einigermaßen kühn gewesen. Die Kirche hat nämlich immer so einige Probleme mit dieser Staatsform gehabt. So stimmten die katholischen Bischöfe dem Grundgesetz nur unter Vorbehalt zu - die bildungspolitischen Bestimmungen erschienen ihnen allzu kirchenfern. Und erst mit dem 2. Vatikanischen Konzil üben die Katholiken freiwillige Selbstkontrolle und beschränken ihren Absolutheitsanspruch auf geistige Sphären - wenigstens auf dem Papier. Tatsächlich taten sich auch danach nicht wenige noch schwer damit.

"Für die Gegenwart und die Zukunft besteht das wichtigste Problem darin, dass in der Demokratie durch Mehrheitswillen in allen Fragen entschieden werden kann. Damit könnte die Gefahr heraufziehen, dass Recht, Sitte, Wahrheit gleichgesetzt werden mit dem, was die demokratisch legitimierte Mehrheit in Gesetzesform kleidet", schrieb etwa Heribert Raab 1966 in dem dtv-Band "Kirche und Staat".

Und die Protestanten sind dem ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber zufolge erst 1985 mit der Denkschrift "Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie" so richtig in der bundesrepublikanischen Verfassungswirklichkeit angekommen - nach einem langen, schwierigen Angang. "Noch lange nach dem Zweiten Weltkrieg, 1959, konnte sich mein Vorgänger im Amt des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Otto Dibelius, eine Obrigkeit letztlich nur in patriarchalischen Formen denken. Eine demokratisch gewählte Regierung besaß für ihn, da sie prinzipiell abwählbar war, keine wirkliche Autorität", schrieb der Bischof rückblickend in dem Aufsatz Christen in der Demokratie.

Zwischen Staatskirche und Laizismus

Die Geschäftsgrundlagen für das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Bundesrepublik bilden die Landesverfassungen, das Grundgesetz sowie Abkommen wie der Loccumer Vertrag auf protestantischer und das Reichskonkordat auf katholischer Seite. Dieses Paragraphen-Werk haben zwar Hitlers Vize-Kanzler Franz von Papen und der Kardinal Eugenio Pacelli am 20. Juli 1933 im Vatikan unterzeichnet, aber seiner Demokratiefähigkeit tat das keinen Abbruch. Das Verfassungsgericht bestätigte noch 1957 in einem Grundsatzurteil seine Gültigkeit.

Eine Staatskirche besteht nach all diesen Bestimmungen hierzulande nicht. Aber so ganz ohne Kirche wollte der Staat auch nicht sein, ein Laizismus wie etwa in Frankreich kam niemals in Frage. So übernimmt er das Gehalt für die Bischöfe und unterhält die religionswissenschaftlichen Lehrstühle, was zusammen jährlich etwa 460 Millionen Euro kostet. Zudem treibt der Staat über seine Finanzämter die Kirchensteuer ein und erklärt Religion zum ordentlichen Lehrfach an den Schulen, wobei das Grundgesetz es allerdings den Landesverfassungen überlässt, andere Regelungen zu treffen.

Darüber hinaus gewährt die Bundesrepublik den Kirchen viele Sonderrechte, besonders bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten. Als zweitgrößter Arbeitgeber des Landes mit ca. 1,2 Millionen Beschäftigten brauchen sich katholische und protestantische Verbände wie Caritas oder Diakonie nicht an arbeitsrechtliche Bestimmungen zu halten. Sie können unbehelligt von Tarifverträgen, Betriebsräten und Streiks Sozialarbeit betreiben und dazu noch als Tendenzbetrieb vermeintlich unchristliche Lebensweisen zum Kündigungsgrund erheben. Ein nicht unerheblicher Wettbewerbsvorteil. "Die Kirchen missbrauchen ihre Sonderstellung zum Lohndumping", klagte der ver.di-Sekretär Dieter Seifert angesichts von Entgelt-Zahlungen, die um bis zu 30 Prozent unter Tarif liegen. Die Gewerkschaft rief aus Protest gegen solche Zustände zu Warnstreiks auf, und die Christen in Nadelstreifen reagierten mit einer Klage. Erstinstanzlich bekamen sie vor dem Bielefelder Arbeitsgericht Recht für ihre Position "Gott kann man nicht bestreiken", und ob ver.di das Berufungsverfahren gewinnt, erscheint auch zweifelhaft.

Andere Vorstöße, den rechtlichen Ausnahmezustand der Kirchen aufzuheben, scheiterten ebenfalls. Die FDP räumte 2007 ihre kirchenkritischen Positionen mit dem Grundsatz-Papier Liberale Leitlinien zum Verhältnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Und der neu gegründete "Arbeitskreis Laizisten in der SPD" hat dieses politische Vakuum bislang nicht füllen können. Zudem gibt es auch noch ein Vollzugsdefizit. Das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat nämlich schon 1995 ein schärferes Trennungsgebot formuliert:

Die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern überschreitet die (...) Grenze religiös-weltanschaulicher Ausrichtung der Schule. Wie bereits festgestellt, kann das Kreuz nicht seines spezifischen Bezugs auf die Glaubensinhalte des Christentums entkleidet und auf ein allgemeines Zeichen abendländischer Kulturtradition reduziert werden. Es symbolisiert den wesentlichen Kern der christlichen Glaubensüberzeugung, die zwar insbesondere die westliche Welt in vielfacher Weise geformt hat, aber keineswegs von allen Gesellschaftsgliedern geteilt, sondern von vielen in Ausübung ihres Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG abgelehnt wird. Seine Anbringung in der staatlichen Pflichtschule ist daher mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit es sich nicht um christliche Bekenntnisschulen handelt.

Bundesverfassungsgericht am 16.05.1995

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Aber Rechtskraft hat es de facto nie erlangt. Bleibt also nur die Hoffnung auf Europa.