Neuer Gentest zur Umgehung des absurden deutschen Embryonenschutzgesetzes

Mit der Präfertilisationsdiagnostik mittels einer Microarray-CGH-Technik können Eizellen selektiert werden, bevor ein Embryo entsteht

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Erstmals wurden in einem erfolgreichen Versuch drei durch künstliche Befruchtung (IvF) erzeugte Kinder geboren, deren Eizellen vor der Befruchtung mit einer neuen Methode der Genanalyse untersucht wurden, wie die European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) berichtet.

In Deutschland kamen bereits im Juni Zwillinge zur Welt, ein weiteres Kind im September in Italien, weitere Geburten werden erwartet. Teilgenommen haben an dem klinischen Versuch das SISMER-Zentrum in Bologna und die Universitätsklinik Bonn. Die Embryologin Cristina Magli bezeichnet den Test als den letzten Schritt für den Beweis, dass die CGH (Comparative Genomic Hybridisation bzw. vergleichende genomische Hybridisierung) der gesamten Chromosomen der Eizelle die Zahl der Geburten erhöhen kann. Noch immer würden bis zu zwei Drittel der transferierten IVF- Embryos zu keiner erfolgreichen Schwangerschaft führen, da sie zahlreiche Chromosomenanomalien aufwiesen.

Die Wissenschaftler sind der Meinung, dass mit der getesteten Microarray-CGH-Technik, mit der erstmals alle 23 Chromosomenpaare untersucht werden können, viele der Oozyten mit Chromosomenanomalien selektiert werden können. Da hier nur die Chromosomen der Eizellen und der Spermien vor der endgültigen Befruchtung an einem Polkörper untersucht werden (Präfertilisationsdiagnostik), würde man mit dieser Methode die in Deutschland verbotene, neuerdings aber wieder umstrittene PID (Präimplantationsdiganose) bei Embryonen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter umgehen können.

Polkörper entstehen im Prozess der Meiose, wenn in eine reife Eizelle Spermium injiziert wird. Daher enthalten sie sowohl die mütterlichen als auch die väterlichen Gene. Bevor es zur Verschmelzung des Erbguts kommt, wird der Polkörper entnommen, was auch den Vorteil hat, dass den Embryos keine Zelle durch Biopsie für die PID entnommen werden muss. Dabei müssen die Embryos noch einige Tage eingefroren aufbewahrt werden, weil die vollständige Untersuchung des Erbguts so lange benötigt, während sie mit der Microarray-CGH-Technik in "Echtzeit" stattfindet.

Es handelt sich eigentlich um einen "Trick", der die Absurdität des PID-Verbots bei der künstlichen Befruchtung nur deutlicher herausstellt. Eine Selektion der Embryos vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter ist zwar verboten, aber weder künstliche Befruchtung, bei der auch Embryos vernichtet werden, noch eine spätere Abtreibung. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Juli dieses Jahres daher vernünftigerweise erklärt, dass die Präimplantationsdiagnostik bei künstlicher Befruchtung nicht verboten ist, wenn damit "Zellen auf schwerwiegende genetische Schäden" untersucht werden, zumal wenn die Eltern genetisch belastet sind: "Ein strafbewehrtes Gebot, Embryonen auch bei genetischen Belastungen der Eltern ohne Untersuchung zu übertragen, birgt hohe Risiken in sich." Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass mit dem Test auf schwere genetische Risiken eine spätere legale Abtreibung vermieden werden könne. Bundeskanzlerin Merkel dringt weiter darauf, dass PID in Deutschland verboten bleibt, was nicht nur in der FDP, sondern auch teilweise in der CDU als widersinnig gesehen wird.

Ein striktes Verbot der PID würde auch daraus hinauslaufen, die Eltern dazu zu zwingen, ein genetisches Roulette zu spielen, das längst kein Schicksal mehr ist. Aus scheinbar moralischen Gründen wird der Zufall geheiligt und die Unverantwortlichkeit der Eltern für ihr Kind eingefordert. Das ist eine Entscheidung, die aber angeblich aus Achtung vor dem Leben so tut, als würde sie eine Entscheidung nicht treffen. Konsequenterweise müsste der Gesetzgeber dann zumindest die künstliche Befruchtung und eine spätere Abtreibung verbieten.