Gefährliches Gefallen

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg schließt Ermittlungen gegen Facebook-Nutzer, die die Seite "Castor Schottern" mögen, nicht aus

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Heute startet im französischen La Hague ein Zug, der Restmüll aus der atomaren Stromproduktion ins niedersächsische Dannenberg bringen soll. Die Transporte der berühmten gelben Castor-Fässer sind seit 1995 ein beliebtes Ziel von Atomkraftgegnern, die dort mit viel Kamerabegleitung demonstrieren. Auch für dieses Wochenende haben Umweltschutzgruppen und politische Parteien zur Teilnahme an Kundgebungen aufgerufen.

Solche Aufrufe sprechen heute breitere Schichten an als früher: Die Enthüllungen von Frank Rieger zum Stuxnet-Trojaner und zu Siemens-Komponenten in kerntechnischen Anlagen haben Personen zu Kernkraftskeptikern gemacht, denen die häufig technologiefeindlichen und esoterischen grünlichen Protestmilieus eigentlich ein Gräuel sind. Entsprechend äußert sich auch die Kritik nicht mehr nur über Flugblätter und Teerunden, sondern auch via YouTube, Twitter und Facebook.

Allerdings bergen politische Meinungsäußerungen in letzterem Medium auch Gefahren. Die werden zum Beispiel anhand der Seite Castor Schottern deutlich, für die bis gestern gut 4.200 Facebook-Nutzer ihr Gefallen bekundeten. "Schottern" steht bei radikalen Atomenergiegegnern für das Entfernen von Schottersteinen aus dem Gleisbett, womit der Transport teurer und damit unrentabler gemacht werden soll. Außerdem will man damit Medienaufmerksamkeit erreichen.

Durch das Beschädigen der Gleise gefährden die Atomenergiegegner jedoch auch den Eisenbahnverkehr und machen sich strafbar. Sie selbst entschuldigen dies damit, dass auf der Strecke keine Personenzüge fahren würden. Doch auch Castor-Transporte sind keineswegs unbemannt und enthalten darüber hinaus eine Fracht, von der bei einem Entgleisen nicht nur für den Lokomotivführer Gefahren ausgehen können.

Die Facebook-Seite Castor Schottern verlinkt unter anderem auf die Website www.castor-schottern.org und auf den Twitter-Feed castorschottern, dem über 460 Abnehmer folgen. Auf der Website findet sich eine "Absichtserklärung" Schottersteine von den Gleisen zu entfernen. Wegen dieses Aufrufs ermittelt die Staatsanwaltschaft Lüneburg sowohl gegen die Initiatoren als auch gegen etwa 1.700 Gruppen und Personen, die ihn unterzeichneten. Grund dafür ist ein möglicher Verstoß gegen § 111 StGB , der das öffentliche Auffordern zu Straftaten mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.

Kampagnensprecher Mischa Aschmoneit stören diese Ermittlungen insoweit wenig, als er glaubt, dass sich viele der "prominenten Unterzeichner" über einen Prozess und die damit verbundene "öffentliche Aufmerksamkeit für die Aktion [...] sicher freuen" würden. Ob das auch für weniger prominente Personen gilt, die in Facebook relativ gedankenlos auf den Gefällt-Mir-Button klickten, darf bezweifelt werden.

Doch auch gegen solche Personen mag die Staatsanwaltschaft Lüneburg Ermittlungs- und Strafverfahren nicht ausschließen. Stattdessen will die Behörde, die offenbar weder unter Überlastung noch unter Personalmangel leidet, Einzelfallprüfungen vornehmen. Auch bei der Lüneburger Orts- und der Hannoveraner Bundespolizei findet eine geheim gehaltene Anzahl von Beamten trotz Gewaltkriminalität und Gewerkschaftsklagen über Personalabbau die Zeit, sich im Internet über Castor-Gegner zu "informieren".

Dabei können nicht nur solche Facebook-Nutzer ins Visier geraten, die auf den Gefällt-Mir-Button drückten, sondern auch deren Facebook-Freunde oder Freundesfreunde. Der mangelhafte Datenschutz in dem sozialen Netzwerk erlaubt nämlich das Erstellen umfangreicher Beziehungs- und Tätigkeitsprofile, von denen auch ausgesprochen eingriffsfreudige Inlandsgeheimdienste vor Jahrzehnten nicht einmal zu träumen wagten.

Allerdings ist nicht nur Facebook ein gefährlicher Ort für Meinungsäußerungen. Auch in Diskussionsforen, die die niedersächsische Landespolizei speziell zu den Castor-Transporten eingerichtet hat, drohen Teilnehmern potenziell Ermittlungen, selbst wenn sie Pseudonyme benutzen. Möglich ist dies über ihre IP-Nummer, mit der auch nach der vom Bundesverfassungsgericht vorläufig beendeten Vorratsdatenspeicherung über Abrechnungsdaten oder Quick Freeze Namen und Adressen ermittelt werden können. Das dies keine reine Theorie ist, zeigte ein Fall, bei dem das Bundeskriminalamt Seiten zu Brandanschlagsmeldungen mit dem expliziten Ziel ins Netz stellte, alle Personen zu überprüften, die diese aufrufen.

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