Die Angst vor Terroranschlägen und anderen Verbrechen

Innenminister werben für die Vorratsdatenspeicherung und für ein strengeres Vorgehen gegen Integrationsverweigerer

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Islamistische „Gefährder“, „Integrationsverweigerer“, „Internetkriminelle“ und gewaltbereite Demonstranten. Die Innenminister haben die Gefahrengruppen für die Sicherheit des Landes genau vor Augen. Als Maßnahmen fordern sie die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung, befürworten eine härtere Bestrafung bei Gewaltdelikten an Einsatzkräften und eine strengere Kontrolle von Integrationsverweigerern. Die Bundesregierung versucht indessen die politische Instrumentalisierung der Angst einzudämmen und hat dabei vor allen Dingen den Koalitionsfrieden im Visier.

Die zweitägige Innenministerkonferenz, die gestern in Hamburg zu Ende ging, wurde von dem Thema der akuten Terrorgefahr in Deutschland dominiert. Die Innenminister hatten dazu bereits am Donnerstag unter Federführung des Bundesministers De Maizière nach dreistündiger Beratung eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Hier wurde die Öffentlichkeit über die Verstärkung der Polizeipräsenz an öffentlichen Plätzen, Flughäfen und Bahnhöfen informiert. Die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen sollen bis Jahresende fortgesetzt werden.

Die Minister verständigten sich auch darauf, vor einer drohenden Panik in der Bevölkerung zu warnen. Der internationale Terrorismus ziele darauf ab, „Angst und Schrecken zu verbreiten“. Und weiter: „Das lassen wir nicht zu. Wir bleiben uns und unseren freiheitlichen Lebensgewohnheiten treu.“ Leider waren es zuvor die Innenminister selbst, die die Stimmung unnötig angeheizt hatten.

Berlins Innensenator Erhart Körting zum Beispiel rief dazu auf neu zugezogene Menschen aus der Umgebung, die durch Gebrauch einer Fremdsprache auffielen, bei der Polizei zu melden. Im Wortlaut:

Wenn wir in der Nachbarschaft irgendetwas wahrnehmen, dass da plötzlich drei etwas seltsam aussehende Menschen eingezogen sind, die sich nie blicken lassen oder ähnlich, und die nur Arabisch oder eine Fremdsprache sprechen, die wir nicht verstehen, dann sollte man glaube ich schon mal gucken, dass man die Behörden unterrichtet, was da los ist.

Später qualifizierte der Innensenator seine Aussage als „möglicherweise unglücklich“.

Ausdrücklich für die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann warb für eine stärkere Polizeipräsenz in „muslimisch geprägten Quartieren“ und ein Handy- und Computerverbot für potentiell gefährliche Islamisten, die den Behörden bekannt seien. Die Innenminister und auch einige Politiker der Bundesregierung warben ausdrücklich für die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung. Der Bundestagsabgeordnete der CSU, Hans-Peter Uhl ließ in der Financial Times Deutschland verlauten:

Wer sich jetzt noch gegen die Vorratsdatenspeicherung wehrt, hat die Bedrohungslage nicht verstanden.

Über die Bedrohungslage ist indes nur wenig bekannt geworden. Befreundete Geheimdienste hätten konkrete Warnungen ausgesprochen, dass in den nächsten Wochen mit einem Anschlag zu rechnen sei. Diese Hinweise hätten sich mit Recherchen aus deutschen Geheimdienstkreisen gedeckt. Konkret ist von einer 6-köpfigen Gruppe von Islamisten die Rede, die nach Deutschland unterwegs sei, um einen gezielten Anschlag zu verüben. Außerdem soll die Nummer Drei des Terrornetzwerks al-Qaida, Younis al Mauretani, nach ARD Informationen über 100 paramilitärische Kämpfer in Deutschland koordinieren, die Anschläge auch auf weiche Ziele wie Hotelanlagen ausüben oder Sprengsätze in Zügen und U-Bahnschächten legen könnten.

Die Nachricht von einer Paketbombe, die in Namibia von Sicherheitskräften beim Beladen einer Maschine mit dem Reiseziel Deutschland gefunden wurde, brachte das Fass dann endgültig zum Überlaufen. Wie sich herausgestellt hat, handelte es sich dabei um eine Attrappe, die zum Test der Sicherheitskontrollen an Flughäfen eingesetzt wird. Ob es womöglich eine deutsche oder amerikanische Behörde war, die diesen Test veranlasst hatte, wird derzeit noch geprüft.

Dennoch: Es herrscht höchste Alarmbereitschaft! Die Polizeigewerkschaft stuft die Gefahrensituation auf einer Skala von 1-10 mit dem Wert 9 ein und warnt davor, dass Deutschland nicht ausreichend auf die Folgen eines Anschlages vorbereitet sei.

Politischer Handlungsbedarf

Die Innenminister sehen indessen politischen Handlungsbedarf. Die Mahnungen des Bundesinnenministers De Maizière die aktuelle Bedrohungslage nicht für politische Instrumentalisierung zu missbrauchen, blieb ungehört. Die Innenminister und Senatoren der Länder fordern geschlossen die Bundesregierung auf, eine Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist auf den Weg zu bringen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das im März die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, „sei eine erhebliche Schutzlücke in der Kriminalitätsbekämpfung“ entstanden. Verbrechen im Bereich der Kinderpornographie und auch die terroristische Bedrohungslage würden hier den Handlungsbedarf erhöhen.

Beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stößt diese Darstellung auf Widerspruch. Aus den Daten der Bundeskriminalstatistik ließe sich ablesen, dass vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009, die Aufklärungsrate von Internetverbrechern höher war als nach der Einführung. Eine Studie aus dem Jahr 2008, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hatte, zeigte außerdem, dass in über 70% der Fälle, wo eine Abfrage der Verbindungsdaten für ein Vermittlungsverfahren erfolgte, es zu keiner Verurteilung des Beschuldigten kam.

Für erfolgreiche Ermittlungen gegen organisierter Kriminalität scheint die Vorratsdatenspeicherung also kein ausschlaggebendes Instrument darzustellen, argumentiert Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In konkreten Verdachtsfällen sind nach der jetzigen Gesetzeslage bereits umfangreiche Überwachungsmaßnahmen möglich. Und selbst dann wären meist andere Informationen wichtiger als Beweismaterial auf dem Heim-PC oder verdächtige Geldtransaktionen. Und wie man mit Verbindungsdaten Terroristen mit anonymisierten Sim-Karten im Handy am Platzieren einer Paketbombe im In- oder Ausland hindern wolle, sei dem Experten ebenso schleierhaft.

Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger scheint daher gute Gründe zu haben, warum sie sich von den Forderungen der Innenminister nicht beeindrucken lässt, und an dem Quick-Freeze-Verfahren festhält, für das eine Anwendungsregelung zur Zeit in ihrem Ministerium ausgearbeitet wird und das bereits in den USA zur Anwendung kommt. Verbindungsdaten können nach diesem System im Verdachtsfall sofort gespeichert werden, ohne dass auf den richterlichen Beschluss gewartet werden muss. Wenn dieser erfolgt, können die Daten für die Ermittlung durch die zuständige Strafverfolgungsbehörde im Einzelfall genutzt werden.

Neuregelung des Bleiberechts

Der zweite Schwerpunkt der Konferenz bildete das Thema Integration. Die Innenminister einigten sich darauf, dass man „gut integrierten Jugendlichen“ eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive eröffnen wolle. Damit stellten sie klar, dass sie einer bundesweiten Neuregelung des Bleiberechts von minderjährigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien keine Steine in den Weg legen wollen. Konstruktive Vorschläge zur Handhabung und den Kriterien dieser Aufenthaltsperspektive lieferten die Minister allerdings nicht. Der fragwürdige Vorschlag von Uwe Schünemann, die Schulnoten der Kinder als Kriterium heranzuziehen, fand schon unter den Innenministern keine mehrheitliche Zustimmung.

Die Opposition und wichtige zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßen die Neuregelung des Bleiberechtes für Minderjährige, mahnen aber an, die anderen Gruppen dabei nicht zu vergessen. Alte, Kranke und Behinderte müssen nach wie vor mit einer Abschiebung rechnen, kritisiert der Verein Pro Asyl in einer Pressemitteilung. Auch die Abkoppelung des Bleiberechtsverfahren der Kinder von denen der Eltern wird skeptisch gesehen. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke,Ulla Jelpke, kritisierte, dass diese Regelung die soziale Spaltung vorantreiben würde und dazu führe, dass Familien auseinanderbrechen.

Statt in diesen offenen Fragen Vorarbeit für den Bund zu leisten, richteten die Innenminister die Aufmerksamkeit auf die Problemgruppe der sogenannten „Integrationsverweigerer“. Wenn Sprachkurse nicht besucht werden, solle von den ausländerrechtlichen Sanktionsmitteln Gebrauch gemacht werden, so lautet die Forderung der Minister und Senatoren. Wie schon auf dem Integrationsgipfel blieb dabei unklar, wer mit dieser Gruppe von Integrationsverweigerern eigentlich gemeint sei und ob die Zahl von mutwilligen Verweigerern überhaupt eine relevante Größe darstellt (siehe Integrationsgipfel der großen Versprechungen).

Weitere Beschlüsse

Weitere Beschlüsse der Konferenz betrafen die Intensivierung des Informationsaustausches zwischen den Ländern über rückfallgefährdete Sexual- und Gewalttäter, die kürzlich aus der Sicherheitsverwahrung entlassen wurden. Außerdem forderten die Innenminister die Regierung auf, eine Gesetzesinitiative zur einheitlichen Regelung des Prostitutionsgeschäftes auf den Weg zu bringen. Hier würde es an Genehmigungspflichten und Kontrollmöglichkeiten mangeln.

Dazu wurde auf der Konferenz wieder über die zunehmende Gewalt an Polizisten, Feuerwehrleuten und Sanitätern beraten. Die Minister fordern, dass die vom Bundeskabinett beschlossene Erhöhung des Strafmaßes für den Tatbestand des tätlichem Angriffes auf alle Dienstgruppen ausgeweitet wird.

Für das Thema der Polizeigewalt und die Forderung einer Kennzeichnungspflicht von Polizisten war auf der Konferenz hingegen kein Platz. Über die Möglichkeit der namentlichen Kennzeichnung von Polizisten wurde nach den gewaltsamen Eskalationen bei den Demonstrationen in Stuttgart verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert. Amnesty International hat im Rahmen einer Kampagne bereits über 25.000 Unterschriften für eine Kennzeichnungspflicht gesammelt und dabei geholfen die Debatte in verschiedene Landesparlamente zu tragen. Dass es dennoch für einen Tagesordnungspunkt auf der IMK nicht gereicht hat, nahmen die Verantwortlichen mit Bedauern hin.

Verwundert hat es sie allerdings keineswegs. Da klar war, dass die Konferenz im Zeichen der Terrorgefahr steht, hat man sich auf eine Behandlung dieser Frage keine Hoffnungen mehr gemacht. Was hätte das - aus Sicht der Minister – auch für ein Bild abgegeben, wenn man über Polizeigewalt und Kennzeichnungspflicht im Moment einer außergewöhnlichen Gefahrensituation debattiert hätte, wo die Loyalität und das Vertrauen in die deutschen Sicherheitsbeamten nun gerade am meisten gefragt sei?