Ein Maulwurf macht die Fliege

Westerwelles Bürovorsteher ist der Spion, der aus der Partei der sozialen Kälte kam

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Der "junge" FDP-Mann, der die Details der vertraulichen Koalitionsverhandlungen an eine fremde, ausländische Macht verriet, wurde gestern als der 42-jährige Helmut Metzner enttarnt, der Bürovorsteher des FDP-Chefs und Außenministers Guido Westerwelle. Nunmehr steht fest, dass der Agent nicht etwa nur am Rande des diplomatischen Parketts ein bisschen geschwätzig war, sondern gezielt angeworben wurde, wie es vermutlich Westerwelles spionierender Amtskollegin Hillary "Präsidentschaftkandidatin" Clinton gefallen hätte. Metzler, zu dessen politischen Zielen das Eintreten für das anachronistischen Kleidungsstück "Fliege" gehört, eiferte in mehrfacher Hinsicht seinem Chef Westerwelle nach, denn auch Westerwelle findet nichts dabei, seiner Gespräche mit Amtskollegen brav an die ehemalige Besatzungsmacht durchzustechen. Fast könnte man meinen, Metzner gäbe nur das Bauernopfer.

Den Vergleich Metzners mit einem Geheimagenten hatte bereits letztes Jahr die TAZ angestellt, der die "Umfeldbeobachtung" aufgefallen war, was "MunterMacherMetzner" in seinem Blog aufgriff.

Foto: PJ McNally. Lizenz: CC-BY-SA.

Mit Maulwürfen im unmittelbaren Umfeld haben FDP-Außenminister so ihre Erfahrungen. Der wohl peinlichste Fall betraf Jürgen Mohamed Gietler, einem nach Heirat zum Islam übergetretenen Registraturbeamten im Außenministerium, der aus Verärgerung über seinen Dienstherrn sowohl an den Irak als auch an Ägypten lieferte, insbesondere alle vom BND an Genscher eingehenden Nachrichten abfing. Die Ägypter konnten seinerzeit etwa lesen, was die Diplomaten von ihnen wussten und hielten, so wie heute die Politiker aller Welt über die Sicht der US-Diplomaten. Als die Geheimdienste dem Bonner Spion Spionageausrüstung andienen wollten, winkte der Profi lachend ab. Statt die Dokumente mit einer Minox zu fotografieren jagte Gietler Berge an Papier durch den offiziellen Kopierer und schaffte sein Material nicht in Geheimfächern aus dem Gebäude, sondern in Plastiktüten - manchmal sogar Originalakten, die keiner vermisste. Der weniger an Geld als an Rache interessierte Gietler war 1991 in einem Geheimprozess zu fünf Jahren Haft verurteilt worden - wegen "geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall".

Metzner, der für die USA spionierte, scheint glimpflicher davon zu kommen, bislang musste er lediglich im Bezug auf seine Verwendung als Bürovorsteher die Fliege machen.

Was unterscheidet juristisch Metzners Mitteilsamkeit vom Verrat Gietlers? Gietler hatte eine schier unfassbare Menge an sehr sensiblen Material geliefert, das sowohl konkrete militärische Geheimnisse als auch alle möglichen Lageberichte und Einschätzungen. Zweifellos hatte er "Staatsgeheimnisse" im Sinne des § 93 StGB an ausländische Mächte verraten. Der setzt voraus, dass bei Bekanntwerden "die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" besteht - und zwar eine konkrete Gefahr, in der die Bundesrepublik insbesondere anfälliger für militärische Angriffe würde. Insoweit ist eher zweifelhaft, dass Koalitionsverhandlungen diesen überhaupt erfüllen können.

Vorliegend hatte Metzner zwar offenbar die FDP-Position zum Abzug der Atomwaffen verraten, die von der Linie der traditionell atlantisch eingestellten CDU abwich. Sofern man den USA keine Pläne zum militärischen Angriff auf Deutschland unterstellt, dürfte die Indiskretion noch nicht die erforderliche Dramatik erreicht haben, welche die §§ 93 bis 98 StGB voraussetzen.

Allerdings hat Agent "Fliege" die Verhandlungspositionen der Partei bzw. der Bundesrepublik geschwächt, denn die USA könnten aufgrund ihrer Kenntnis gezielt deutsche Politiker von US-Lobbyisten bearbeiten lassen oder im Falle der Uneinsichtigkeit in Misskredit bringen. Dies betrifft kein "Staatsgeheimnis", jedoch wäre zu diskutieren, ob es sich bei Metzners Treiben um eine "geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland" im Sinne des § 99 StGB handeln könnte, "die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist" etc..

Hat Metzner, der ja nur einem Diplomaten berichtet hat, tatsächlich "für den Geheimdienst einer fremden Macht" gearbeitet? Normalerweise verwahren sich Diplomaten, die etwas auf sich halten, gegen die oft angetragene Zusammenarbeit mit den eigenen institutionellen Geheimdiensten, weil diese zwielichtige Branche das Vertrauen in die edle Diplomatie beschädigt. Angesichts des erstaunlich weitgehenden Aufklärungsbefehls von Außenministerin Clinton an ihre Diplomaten, die sogar geheime Passwörter und DNA von UNO-Leuten beschaffen sollen, wird man die US-Diplomatie allerdings nunmehr als Geheimdienst im Sinne des § 99 StGB bewerten müssen. Inzwischen wird sogar vermeldet, die Einbindung der Diplomaten sei auf Wunsch der CIA erfolgt.

Für eine "geheimdienstliche Tätigkeit" reichen der Rechtsprechung jedoch indiskrete Mitteilungen nicht aus - erforderlich sind vielmehr etwa konspirative Handlungen, Geheimtinte usw. Zwar wurde von Metzners Undercover-Einsatz als Plüschhase während einer Parade am Christopher Street-Day berichtet, ein ansonsten bloß geschwätziger Diplomat oder Bürovorsteher jedoch zählt noch nicht zur Bruderschaft der Schlapphüte - so die deutschen Gerichte. In anderen Ländern wurde dies freilich pragmatischer gehandhabt: In der Roten Armee weiß man von einem russischen Diplomaten, der schon am ersten Abend in den USA im Suff alles verriet - der Mann wurde umgehend erschossen.

Auch ein Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst dürfte nicht vorliegen, denn ein Bürovorsteher ist kein Vertreter der Bundesrepublik Deutschland. Es bleibt einzig die "Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht", die nach § 353b StGB strafbar ist. Hier wäre Voraussetzung, dass Metzner als Amtsträger zu qualifizieren ist oder nach § 353b StGB für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet ist, worüber derzeit noch nichts bekannt ist. Ein bloßer Bürovorsteher oder Parteifunktionär muss dies nicht notwendigerweise sein.

Daher stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Freidemokrat Metzner juristisch damit durchkommt. Ein Unrechtsbewusstsein wäre ihm ohnehin kaum zu unterstellen, werden doch die deutschen Eliten durch die vornehme Lobby-Gesellschaft Atlantik Brücke auf die deutsch-amerikanische Freundschaft eingeschworen, zumal die FDP einen unverkrampften Umgang mit dem historischen US-Diplomat Henry Kissinger pflegt, der in etlichen Staaten wegen Kriegsverbrechen gesucht wird. Insoweit ist Metzners Flirt mit den USA eine lässliche Sünde, die offenbar für die FDP keinen Anlass darstellt, den peinlich gewordenen Freidemokrat aus dem FDP-Apparat zu entfernen. Sonst müssten auch ganz andere gehen.

Die FDP indes hat ihre ganz eigen Antwort auf das Desaster gefunden: Der ungehörige Botschafter Murphy, der ungeliebte Wahrheiten überbringt, solle abberufen werden.

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