Gezielte Tötungen - deutsche Komplizenschaft?

Warum gezielte Tötungen ethisch kaum zu rechtfertigen ist

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Amerikanische Einheiten töten in Afghanistan gezielt Taliban- und Al-Qaida-Mitglieder. Es sieht so aus, als könnte auch die Bundeswehr daran beteiligt sein, zumindest indem sie Namen auf sogenannten capture-or-kill-Listen notierte. Die Regierung informierte die Öffentlichkeit darüber nur sehr zögerlich (Bundesregierung will weiter das heikle Thema des "gezielten Tötens" umschiffen). Vielleicht behielt sie sogar wichtige Informationen zurück – das ist zumindest die, wie es scheint, berechtigte Sorge einiger. Aber vor allem muss man sich darum sorgen, dass die deutschen Soldaten in gezielte Tötungen und damit möglicherweise in Handlungen verwickelt sind, in die sie nicht verwickelt sein sollten.

Man kann und muss über die Rechtmäßigkeit gezielter Tötungen reden. Darüber hinaus muss jedoch auch über ihre Legitimität diskutiert werden, darüber, wie sie ethisch zu beurteilen sind – und dies nicht nur in Bezug auf Afghanistan (Gezielte Tötungen mit Kampfdrohnen verletzen zunehmend internationales Recht). Die Rechtsgrundlage ist häufig umstritten und angesichts der wachsenden Akzeptanz für gezieltes Töten und des vermehrten Einsatzes dieser Praxis in der Terrorbekämpfung wird Deutschland wohl auch in Zukunft und auch außerhalb von Afghanistan damit konfrontiert sein.

"Gezieltes Töten" bezeichnet das vorsätzliche staatliche Töten einer Person, die sich nicht in staatlichem Gewahrsam befindet - ohne Gerichtsverfahren und ohne, dass diese Person eine gegenwärtige Bedrohung darstellt, weil sie im Begriff ist, einen Angriff auszuführen. (Wie) lässt sich diese Praxis rechtfertigen? Ethischer Rechtfertigung bedarf an dieser Praxis zunächst das vorsätzliche Töten der angegriffenen Person. Und meines Erachtens sind gezielte Tötungen ethisch in vielen Fällen schon deshalb nicht vertretbar.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Dieses schützt ihn vor tödlichen Angriffen durch staatliche Akteure. Mit einer Ausnahme: Wenn die Tötung das einzige geeignete Mittel ist, einen Menschen, der im Begriff ist, andere zu töten oder sehr schwer zu verletzen, eben davon abzuhalten, lässt sich dies aus meiner Sicht ethisch rechtfertigen. Denn, so die meines Erachtens überzeugende Begründung, durch sein eigenes Handeln hebt der Angreifer für diese spezifische Situation den Schutz durch das Recht auf Leben auf. Mit dieser Ausnahme wird dem Recht auf Leben aller Rechnung getragen. Gezielte Tötungen rechtfertigt diese Ausnahme jedoch nicht. Da diese nicht als Reaktion auf einen bereits begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff stattfinden, nehmen sie dem gezielt getöteten Menschen ungerechtfertigter Weise das Leben.

Gezielte Tötungen lassen sich also nur im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen rechtfertigen

Wenn es hier nur um Länder ginge, die in Frieden leben, wäre dies die abschließende Antwort. Auch für Kriegssituationen gilt, dass sich tödliche Gewalt nur gegen Individuen richten darf, die an einer akuten und schwerwiegenden Gefährdung beteiligt sind. Nur ist dieses Prinzip in Kriegszeiten teilweise anders zu interpretieren. Zwar dürfen Zivilisten auch im Krieg nur angegriffen werden, wenn sie gegenwärtig selbst gefährden. Menschen, die Teil der andauernden gegnerischen Gewalt sind – Kombattanten also -, dürfen jedoch auch dann angegriffen werden, wenn sie selbst keine gegenwärtige Bedrohung darstellen. Zumindest gilt dies, wenn man voraussetzt, dass militärische Gewalt in dem betreffenden Krieg an sich gerechtfertigt ist.

Dass Kombattanten getötet werden dürfen, auch wenn sie selbst keine gegenwärtige Gefährdung darstellen, lässt sich meiner Meinung nach nur über kollektivierende Überlegungen begründen. Ausschlaggebend ist ihre Rolle im Kampfgeschehen, die sie zu Kombattanten macht. Ihre Verbindung zum Kampfgeschehen macht sie zu einem Teil davon und damit während eines gerechtfertigten Krieges zu einem legitimen Angriffsziel.

Gezielte Tötungen lassen sich also nur im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen rechtfertigen. Aber dies auch nur dann, wenn Individuen getötet werden, die aufgrund ihrer Rolle im Kriegsgeschehen im ethischen Sinne Kombattanten sind. Zivilisten dürfen auch angegriffen werden, aber bloß dann wenn ihr individuelles Handeln den Einsatz der Gewalt zu diesem Zeitpunkt rechtfertigt. Dies erlaubt den Einsatz von tödlicher Gewalt in Reaktion auf ihre Beteiligung an einem noch andauernden oder gegenwärtigen konkreten Angriff. Es handelt sich dann dabei jedoch nicht mehr um gezielte Tötung.

Terrorbekämpfung und Krieg

Nun wird die gezielte Tötung vor allem in der Terrorismusbekämpfung eingesetzt. Zwei Punkte sollten hier besonders beachtet werden.

Erstens: Konflikte werden nicht zu kriegerischen Auseinandersetzungen, indem sie als solche bezeichnet werden. Um von einem Krieg sprechen zu können, genügt weder die Unfähigkeit der Staaten, effektiv gegen die Bedrohung vorzugehen, noch die Ausübung von Gewalt. In Bezug auf die Bekämpfung des Terrorismus ist die Bezeichnung Krieg deshalb häufig falsch. Wie anderen Verbrechen muss man dann auch dem Terrorismus mit Mitteln der Rechtsdurchsetzung begegnen und gezielte Tötungen sind ethisch nicht vertretbar. Dieser Punkt hat besondere Beutung, weil gezielte Tötungen derzeit häufig in Gebieten – wie etwa im Jemen oder in Pakistan – eingesetzt werden, die nicht als Kriegsgebiete bezeichnet werden können.

Zweitens: Um zum Kombattanten zu werden, reicht es nicht, dass sich Individuen teilweise an Kampfhandlungen oder deren Planung beteiligen, noch dass sie das Kriegsgeschehen z.B. durch zivile Tätigkeiten unterstützen. Vergleichbar mit aktiven Mitgliedern der offiziellen Streitkräfte, müssen Individuen, um als Kombattanten zu gelten, ihr derzeitiges Leben im Dienste der aktiven Kriegsführung führen. Dies erfordert keine formale Mitgliedschaft und auch keine den staatlichen Streitkräften vergleichbare Organisation. Anführer einer terroristischen Vereinigung, die sich an bewaffneten Konflikten beteiligen, können demnach Kombattanten sein und ebenso militärisch organisierte Mitglieder. Wenn Menschen aber ein weitgehend ziviles Leben führen und nur punktuell die Kampfhandlungen aktiv unterstützen, dann fallen sie nicht unter diese Definition. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation oder auch punktuelle Beteiligung an terroristischen Handlungen genügen als solche also noch nicht. Viele gezielte Tötungen werden jedoch genau auf diese Gruppe von Menschen angewendet. Sie sind in meinen Augen moralisch falsch.

Wenn es tatsächlich der Fall ist, dass gezielte Tötungen mit deutscher Beteiligung ausgeführt werden, muss sich die Politik dazu bekennen. Sie muss darüber hinaus begründen können, dass sich Deutschland gerechtfertigter Weise mit militärischer Gewalt an einem Krieg beteiligt. Denn nur dann kann sie gezielte Tötungen unter Umständen ethisch rechtfertigen.

Anna Goppel arbeitet am Ethik-Zentrum der Universität Zürich, nächstes Jahr wird von ihr ein Buch über die gezielte Tötung von Terroristen erscheinen.