Deutsche Regierung musste Haftbefehle an CIA-Agenten nicht weitergeben

Das Verwaltungsgericht Köln weist die Klage des Anwalts des 2003 verschleppten El-Masri ab, die US-Regierung hatte 2007 massiven Druck auf die deutsche Regierung ausgeübt

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Vor zwei Jahren hat die Münchener Staatsanwaltschaft im Fall der Verschleppung von Khaled El Masri Haftbefehle für 13 CIA-Mitarbeiter ausgeschrieben. Dieser war von CIA-Mitarbeitern gewaltsam im Dezember 2003 von Mazedonien nach Afghanistan entführt und dort mehrere Monate festgehalten, verhört und misshandelt worden (Kein öffentliches Interesse). Im Mai 2004 wurde er wieder freigelassen, allerdings ohne Entschuldigung und Entschädigung. Die amerikanischen Gerichte haben eine Klage von El Masri in den USA abgelehnt, weil dies die "nationale Sicherheit" gefährden könnte.

Dass die USA nicht auf die Haftbefehle reagieren würden, war vorhersehbar, aber auch die damalige deutsche schwarz-rote Regierung wollte davon nichts wissen. Der damalige Bundesinnenminister Schäuble, nach Schily ein weiterer Scharfmacher, was Law-and-Order-Politik angeht, soll vor allem Druck ausgeübt haben, dass das Auslieferungsgesuch nicht an die US-Regierung weiter geleitet wurde (Schäuble und der Rechtsstaat). Dann hätte die US-Regierung nämlich zumindest darauf reagieren müssen, was zu diplomatischen Verstimmungen geführt hätte.

Dank WikiLeaks wissen wir nun auch Schwarz-auf-Weiß, dass die US-Regierung massiv Druck auf Deutschland ausgeübt hat, damit es nicht zu einem Auslieferungsgesuch kommt. So berichtet der stellvertretende Botschafter (Deputy Chief of Mission - DCM) John M. Koenig in Berlin in einer als geheim klassifizierten Depesche am 6. Februar 2007 von einer Unterredung mit Rolf Nikel, der damals stellvertretender Abteilungsleiter für Außen- und Sicherheitspolitik im Bundeskanzleramt war und heute Abteilungsleiter für Außen- und Sicherheitspolitik im Kanzleramt ist. Koenig wiederholte die "großen Sorgen" der US-Regierung und warnte, dass die Ausfertigung von internationalen Haftbefehlen "negativen Folgen" für die bilateralen Beziehungen haben würden. Das sei auch schon in einem Fall in Italien so gewesen (Haftbefehl für CIA-Agenten, Die Machenschaften des italienischen Geheimdienstes Sismi).

"Diplomatisch", wie man halt so miteinander umgeht, wolle Koenig aber nicht Deutschland "drohen", sondern die deutsche Regierung darauf hinweisen, dass sie jeden Schritt auf die Implikationen für die Beziehungen mit den USA sorgfältig prüfen" sollten. Großmütig erklärte Koenig, dass man die Unabhängigkeit der deutschen Gerichte anerkenne, dass aber die Ausstellung von internationalen Haftbefehlen die Mitwirkung der deutschen Regierung erfordere. Die habe zwar versichert, dass es nicht so weit komme, die amerikanische Seite war sich aber nicht mehr so sicher.

Nikel bestätigte die Unabhängigkeit des Gerichts, versicherte, man werde die Folgen einer politischen Entscheidung prüfen, machte aber immerhin auch auf die Unterschiede zwischen den USA und Deutschland im Krieg gegen den Terror aufmerksam, wobei er auf die Angemessenheit von Guantanamo und der Verschleppungen hinwies. Weil aber Bundestag und die deutschen Medien einen massiven Druck ausübten, sei die Sache nicht einfach, auch wenn die Bundeskanzlerin alles versuchen würde, um so "konstruktiv" - eine schöne Verwendung dieses Begriffs für die Blockade rechtsstaatlicher Strafverfolgung - wie möglich zu sein. Er könne nicht versprechen, dass alles "gut" ausgehen werde, was heißt, dass die der gewaltsamen Verschleppung und Folterung verdächtigen Geheimdienstmitarbeiter nicht behelligt werden. Das wirft ein bezeichnendes Licht darauf, wie der Rechtsstaat und die Menschenrechte verbogen werden, wenn es politisch nicht passt.

Nachdem die deutsche Regierung aber einschließlich der Staatsanwaltschaft doch "konstruktiv" war und die Haftbefehle nicht an die US-Regierung gingen, reichte Manfred Gnjidic, der Anwalt von El-Masri, 2008 eine Klage ein, um die Regierung zu verpflichten, sich um die Verhaftung und Auslieferung der CIA-Mitarbeiter zu bemühen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun am 7. Dezember die Klage zurückgewiesen und erklärt, dass "der Entschluss der Bundesregierung, trotz Vorliegens eines Haftbefehls eines deutschen Gerichts die USA nicht um Auslieferung der Agenten zu ersuchen, rechtmäßig war". Bei derartigen Entscheidungen habe die Bundesregierung einen "weiten Ermessensspielraum". Zudem habe die Bundesregierung davon ausgehen können, dass ein Auslieferungsersuchen abgewiesen würde, weil die US-Regierung schon erklärt hatte, dass aufgrund der Gefährdung der nationalen Sicherheitsinteressen, die für alles herhalten müssen, ein Auslieferungsersuchen abgelehnt würde. Das freilich erscheint als seltsam pragmatisches Argument.