"Der Protest war im Netz lauter als auf der Straße"

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz über die Debatte zu Wikileaks und politischen Aktivismus im Internet

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Konstantin von Notz ist innen- und netzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und Mitglied der Organisation Transparency International.

Herr von Notz, ist das Prinzip hinter Wikileaks eine Chance oder eine Gefahr für die Demokratie?

Konstantin von Notz: Zunächst einmal ist das Prinzip hinter Wikileaks nicht sehr neu. Es gibt schon seit vielen Jahren vergleichbare Plattformen im Internet. Diese Informationsangebote waren schon in dieser Zeit eine wichtige Quelle für investigativen Journalismus. Eine Gefahr für die Demokratie sehe ich da nicht. Über die Art und Weise der Arbeit von Wikileaks lässt sich aber sicherlich streiten.

Konstantin vonNotz. Foto: Thomas Vogt. Lizenz: CC-BY 2.0.

Was meinen Sie?

Konstantin von Notz: Die Frage ist, ob bei der einfachen Publikation von beliebig großen Datensätzen immer auch den Schutz von Persönlichkeitsrechten gewährleistet bleibt. Ich bezweifle das. Nach meiner Wahrnehmung braucht es schon deswegen einen Ethik-Kodex für solche Leak-Plattformen, einen Rahmen, der gewährleistet, dass berechtigte Datenschutzbedürfnisse und der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Einen Rahmen wie ihn Meinungs- und Pressefreiheit grundsätzlich haben.

Nun gibt es einen offensichtlichen Konflikt zwischen Anhängern und Kritikern des Projektes Wikileaks. Was in diesem Zusammenhang in den vergangenen Wochen geschehen ist, weist nicht auf eine freiheitliche Entwicklung des Netzes hin. Da wurden Inhalte entfernt und Zugriffe auf Medien gesperrt, die über die Veröffentlichungen berichten. Ein Ergebnis mangelnder Regeln?

Konstantin von Notz: Zunächst einmal finde ich diese Entwicklung auch höchst bedenklich. Es gab hilflose und im Einzelfall sicherlich auch rechtlich zu überprüfende Reaktionen. Hier muss geprüft werden, ob die Meinungs- und Pressefreiheit nicht verletzt wurde. Dennoch ist es so, dass man auch das Prinzip, nach dem Wikileaks hier vorgegangen ist, zur Debatte stellen muss. Wegen negativer Erfahrungen in der Vergangenheit wurde bei den rund 250.000 diplomatischen Depeschen der USA ein Kooperationsmodell mit althergebrachten Medien gewählt.

Eine solche Auswahl ist wichtig, wie das Beispiel des früheren malaysischen Vize-Premierministers Anwar Ibrahim zeigt, dessen Homosexualität durch die Veröffentlichung der US-Depeschen gegen seinen Willen offenbart wurde. Das sind Dinge, die ganz klar vermieden werden müssen. Denn auch "staatliche Daten" können gleichzeitig sehr private und die informationelle Selbstbestimmung individueller Menschen gefährdende Informationen sein.

Offensichtlich sollte Wikileaks auf Druck der US-Regierung hin der Spielraum genommen werden. Ein Unternehmen kündigte daraufhin den Server, Kreditkartenfirmen und Banken kappten den Geldfluss. War das nicht der erste Rechtsverstoß? Immerhin ist kein Urteil gefällt worden.

Konstantin von Notz: Ein solches Vorgehen ist zunächst einmal bedenklich, da gebe ich Ihnen Recht. Aber die eigentliche Frage ist, ob die Aufkündigungen von Vertragsverhältnissen tatsächlich staatlich generiert waren. Ich weiß nicht, ob die US-Regierung tatsächlich bei einem Internetportal oder Finanzdienstleister angerufen hat, um eine Sperrung entsprechender Wikileaks-Seiten zu erreichen. Das gilt es gegebenenfalls aufzuklären. Wenn ein Unternehmen - und das war ja hier wohl der Fall - mit einem Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen argumentiert, dann muss man das gerichtlich überprüfen lassen.

Nicht richtig wäre, wenn private Unternehmen versuchen, in einer Art vorauseilendem Gehorsam gegenüber Regierungen, Leak-Plattformen unter Druck zu setzen, um deren Art der Informationsverbreitung zu torpedieren. Staatlicher Druck an dieser Stelle wäre verheerend, weil die Grenzen nicht abzusehen wären. Eines können wir jetzt aber schon sagen: Internetunternehmen wie Amazon oder Kreditkartenfirmen wie Mastercard und anderen hat die Presse der vergangenen Tage unter Werbe- und Imagegesichtspunkten sicher nicht sehr geholfen.

Zugleich mussten diese Firmen DDoS-Attacken dulden, in einer anderen Aktion versuchten Wikileaks-Anhänger, die Fax-Anschlüsse der Firmen zu blockieren, die gegen das Portal vorgegangen waren. Muss es im Hinblick auf solche Auseinandersetzungen nicht ein Recht auf zivilen Ungehorsam auch für das Internet geben? Sind Sie, Herr von Notz, für virtuelle Sit-ins?

Konstantin von Notz: Das ist eine spannende Frage. Es muss durchaus Möglichkeiten geben, politischen Protest im Internet zu artikulieren. Vielleicht sogar in einer Form des zivilen Ungehorsams. Das bedeutet aber nicht, dass man Straftaten begehen kann. Ich war selbst etwas verwundert, als ich gehört habe, dass ein Jugendlicher in den Niederlanden nach einer solchen DDoS-Attacke festgenommen wurde.

Wenn wir nun einmal überlegen, welche Leute für andere, schwerere Straftaten nicht in Untersuchungshaft genommen werden, dann ist das, gelinde gesagt, eine erstaunliche Maßnahme. Allerdings gebe ich gerne zu, nicht allzu firm im holländischen Strafrecht zu sein. Ich tue mich aber zugleich schwer, solche Aktionen unter "zivilem Ungehorsam" zu subsumieren. Es muss auch bei Internetaktivismus auf die Einhaltung der Gesetze geachtet werden.

Aber es gibt diese Gesetze doch nicht. Wenn ich mich entscheide, aus Protest gegen die Staatssubventionierung an einem Sit-in vor einer Bankfiliale teilzunehmen, dann weiß ich, welches Risiko ich eingehe. Der Jugendliche in den Niederlanden konnte aber nicht wissen, dass er inhaftiert wird.

Konstantin von Notz: Wenn Sie sich vor die Deutsche Bank setzen, nehmen Sie grundsätzlich erst einmal Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahr.

Und wenn ich die Tür blockiere? Oder - Sie gehören ja den Grünen an - eine Straße beim Castor-Transport?

Konstantin von Notz: Bei einer Blockade der Filiale machen Sie sich strafbar, weil das im Zweifel den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Wenn Sie sich auf die Straße setzen oder demonstrieren, dann ist das durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt. Deswegen denke ich, dass es grundsätzlich die Möglichkeit geben muss, im Internet zu protestieren. Lassen Sie uns erst einmal abwarten, was die Rechtsprechung zu solchen DDoS-Attacken sagt, ob das Strafrechte verletzt. Das will ich derzeit gar nicht abschließend beurteilen.

Ich tue mich immer etwas schwer, zwischen der realen Welt und dem Internet zu trennen. Das Internet wird de facto ja als Ort des Widerspruchs genutzt. Das hat sich auch in den vergangenen Wochen gezeigt, denn auch die Demonstrationen im Zusammenhang mit der Wikileaks-Affäre wurden über das Internet – üb er soziale Netzwerke, Blogs und Websites - koordiniert. Der Protest im Netz war doch lauter und sichtbarer als der auf der Straße. Insofern glaube ich, dass das Internet schon jetzt zu einem politischen Medium mit enormer Durchschlagskraft geworden ist. Das hat ja zuletzt auch der Verlauf der Debatte um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gezeigt.

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