Virginia kriminalisiert fast die Hälfte seiner Teenager

In dem US-Bundesstaat ist Personen zwischen 15 und 18 Jahren Vaginalverkehr erlaubt, aber Oralverkehr verboten

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Es gibt Gegenden auf dieser Erde, in denen der Oralverkehr gesetzlich verboten ist. Dabei handelt es sich nicht um irgendein orientalisches Hinterschariastan, sondern um US-Bundesstaaten wie Virginia - Heimat des Geheimdienstes CIA und gleich um die Ecke der Bundeshauptstadt Washington. Im "Sodomy Law" des Bundesstaates heißt es nämlich, dass das "fleischliche Erkennen mit dem Anus oder mit dem Mund" ein "Verbrechen wider die Natur" und deshalb verboten ist.

2003 urteilte der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Lawrence v. Texas, dass ein entsprechendes Gesetz im Lone Star State nicht mit der Verfassung der Vereinigten Staaten vereinbar ist. Man könnte meinen, dass diese Entscheidung jene 13 anderen Bundesstaaten, die entsprechende Vorschriften in ihren Gesetzbüchern stehen hatten, dazu gebracht haben könnte, diese zu ändern. Doch Virginia fand ein Schlupfloch in der Entscheidung, mit dem der Bundesstaat das Fortbestehen des Gesetzes bis heute rechtfertigt. Der Supreme Court hatte nämlich mit der Formulierung "the present case does not involve minors" festgestellt, dass es in dem von ihm verhandelten Fall nur um Erwachsene ging. Deshalb, so die Politiker und Richter des Südstaates, würde das Gesetz für Personen unter 18 Jahren unverändert weiter gelten.

Da sexueller Kontakt mit Personen unter 15 Jahren durch eine andere Vorschrift komplett verboten ist, greift das Verbot von "widernatürlichen Sexualpraktiken" nur für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren. Und bei denen gilt, wie unter anderem die aktuelle Baseball-Metaphorik belegt, Oralverkehr gegenüber dem Vaginalverkehr als das kleinere Abenteuer - auch weil dabei keine Gefahr der Schwangerschaft besteht und das Risiko einer HIV-Ansteckung geringer ist. Das führt zu der interessanten Situation, dass, wie David Allender 2009 im Duke Law Journal feststellte, soziologischen Erkenntnissen zufolge derzeit fast die Hälfte aller Teenager in Virginia theoretisch Straftäter sind, die nur deshalb frei herumlaufen, weil sie ihr kriminalisiertes Handeln im Privaten begehen.

Der Akzeptanz von Gesetzen ist solch eine extreme Diskrepanz zwischen Rechtslage und Wirklichkeit kaum förderlich. Hinzu kommt, dass in den USA Verurteilte vom Lustmörder bis zum 17-Jährigen, dem seine gleichaltrigen Freundin aus freien Stücken wie einen Ex-Präsidenten behandelt, in der Kategorie "Sexualstraftäter" zusammengefasst und nach ihrer Haftentlassung mit den gleichen Problemen konfrontiert werden.

Diese Gleichbehandlung von Ungleichem führte unter anderem dazu, dass der 54-jährige William M. in Wohnwägen und Obdachlosenasylen hausen musste, obwohl ihn seine Frau gerne in ihre Wohnung aufgenommen hätte. M. wurde für etwas verurteilt, womit in anderen Ländern Ministerpräsidenten indirekt prahlen: Zwischen 2002 und 2004 soll er als freiwilliger Feuerwehrmann eine 16- und eine 17-Jährige so beeindruckt haben, dass sie sich auf Geschlechtsverkehr mit ihm einließen. M. bestritt dies und führte die Aussagen auf Rache aufgrund dienstlicher Auseinandersetzungen zurück, was ihm das Gericht nicht glaubte.

Die beiden jungen Frauen, mit denen er Verkehr gehabt haben soll, gaben an, dass sie sich freiwillig darauf einließen. Wäre das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verkehr mit ihnen ausschließlich vaginal durchgeführt wurde, dann hätte es M. höchstens wegen einer Ordnungswidrigkeit belangen können - und auch das lediglich, wenn der Vaginalverkehr zu einer "Delinquenz" der Minderjährigen beigetragen hätte. Doch weil es sich davon überzeugen ließ, dass es in insgesamt vier Fällen auch zum Oralverkehr kam, gilt der Feuerwehrmann als Sexualstraftäter, der kein normales Leben mehr führen kann.

M. ging zwar gerichtlich gegen diese Behandlung vor, scheiterte aber bisher. Nun hat er sich an den Obersten Gerichtshof gewandt, der feststellen soll, ob Virginia das alte Gesetz tatsächlich weiter gelten lassen darf oder ob der Bundesstaat ein neues erlassen muss, wenn er tatsächlich Oral- und Analverkehr nur für Personen zwischen 15 und 18 Jahren bestrafen will. Dabei soll auch geklärt werden, ob solch ein Gesetz, das homosexuelle Teenager möglicherweise stärker einschränkt als heterosexuelle, den Gleichbehandlungsanforderungen nachkommen würde.

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