Whistleblower vor Gericht - die Rudolf-Elmer-Story

Der Schweizer Banker Rudolf Elmer zählt mit seinen über WikiLeaks publizierten Datensätzen der Privatbank Julius Bär zu den Pionieren des Whistleblowings. Doch nicht die Steuersünder oder ihre Helfer, sondern er steht nun in der Schweiz vor Gericht

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Rudolf Elmers Geschichte ist eine moderne Parabel von einem Saulus, der sich unfreiwillig zum Paulus wandelte, einem seriösen Schweizer Banker, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber in die Enge getrieben und so zum Whistleblower wurde. Die Kulisse dieser Geschichte bilden die pittoresken Strände der Cayman Islands und die Schweiz, deren Bankgeheimnis Ähnlichkeiten mit der Omerta der sizilianischen Mafia hat. Verfolgt man die Geschichte des Whistleblowers, so fühlt man sich unweigerlich an den Grisham-Roman "Die Firma" erinnert, in dessen Verfilmung der smarte Tom Cruise auf den Caymans gegen die organisierte Finanzkriminalität kämpft. Doch das wahre Leben ist kein Hollywood-Film und hat nur selten ein Happy End.

Vom Buchhalter zum Nestbeschmutzer

Rudolf Elmer ist eigentlich das Stereotyp eines Schweizer Bankers – seriös, bedächtig, solide, bisweilen ein wenig langweilig. In seiner Schweizer Heimat brachte es der heute 55jährige schnell zum Revisor bei der traditionellen Schweizer Privatbank Julius Bär. Julius Bär ist nicht einfach eine normale Bank für normale Menschen. Das Bankhaus verwaltet ein Kundenvermögen von über 400 Milliarden Schweizer Franken – wer bei Julius Bär Kunde werden möchte, sollte dabei schon über ein gewisses Vermögen verfügen.

Im Jahre 1994 wurde Rudolf Elmer als Chefbuchhalter in besonderer Mission zur Konzerntochter Julius Baer Bank and Trust Company (JBBT) auf die Cayman Islands versetzt. Im Vermögensverwaltungskonzept von Julius Bär spielte die "Steueroase" Cayman Islands eine ganz besondere Rolle – zeitweilig steuerte die Niederlassung auf der Karibikinsel 30% zum Konzerngewinns bei.

Rudolf Elmer. Foto: R. Elmer

Steuer-, Verschleierungs- und Verdunklungsoasen

Die Caymans erheben keine Steuern auf Einkünfte und Vermögen und üben daher eine magische Anziehungskraft auf das weltweite Kapital aus. Doch diese fiskalische Enthaltsamkeit hat natürlich einen Haken. Nach internationalem Steuerrecht gilt dieser Steuersatz nur für Personen und Unternehmen, die dort tatsächlich ihre Geschäfte betreiben. Ein Münchner Industrieller kann daher auch nur dann legal vom Steuersatz der Caymans profitieren, wenn er den Großteil des Jahres dort verbringt.

So attraktiv sind die hurrikangeplagten Karibikinseln dann aber doch nicht. Um auch Bürgern anderer Länder karibische Steuerfreiheit zu bringen, hat sich ein hochspezialisierter Sektor im Finanzsystem gebildet, zu dem auch JBBT gehört. Ein oft genutzter Modus Operandi ist dabei die Gründung sogenannter Trusts (Stiftungen), die dann pro forma von Anwälten als Stiftungsbevollmächtigte geführt werden. Der Vorteil für den Kunden (Stifter) – sein Name taucht auf den Kontenlisten nicht mehr auf und ist nur dem Stiftungsbevollmächtigten und dem Bankhaus, das den Trust verwaltet, bekannt. Solange ein Trust auch de facto vom Bevollmächtigten geführt wird, der Name des Stifters dem Bankhaus bekannt ist, ist dies auch legal. Gelder aus einem Trust dürfen jedoch nicht an den Stifter zurückfließen, ansonsten verliert der Trust seinen steuerbefreienden Charakter, er ist dann kein "echter Trust" mehr. Der Stifter müsste die Gelder dann nachträglich seinem Finanzamt zur Versteuerung melden.

Warum aber sollte ein Kunde aus Deutschland über ein Schweizer Bankhaus und diverse Gesellschaftskonstrukte auf den Caymans Geld in einem Trust anlegen, wenn er vorhat, die Gelder ordentlich zu versteuern? Letztlich helfen solche Konstrukte dabei nur einer sehr kleinen Gruppe, ein Zweiklassen-Steuersystem zu etablieren, in dem man sich dann vor der Steuer drücken kann, wenn man zum erlauchten Kreis der Kunden spezieller Schweizer Banken gehört.

Die Einrichtung eines solches Trusts kostet ein halbes Vermögen, die Gebühren der involvierten Anwälte und Banken gleichen Mondpreisen, die jeglicher Grundlage entbehren und sich für den Kunden nur dann rechnen, wenn man sie mit dem daheim anfallenden Steuersatz vergleicht. Auf diese Art und Weise haben internationale Banken und Anwaltskanzleien eine Art "Schattensteuersystem" entwickelt, das ab einer gewissen Einnahmenhöhe konkurrenzlos günstig, dafür aber illegal ist. Auch die Caymans partizipieren über Gebühren, die unter anderem für die Einrichtung der Trusts und der damit verbundenen Gesellschaftskonstrukte anfallen. Auf diese Weise können sich die "Ultra and High Net Worth Individuals" (bankeninterne Bezeichnung für die Super-Superreichen) vor ihrer gesellschaftlichen Verantwortung drücken. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die nach deutschem Gesetz mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Schweizer Banken verdienen mit der Beihilfe zu dieser Straftat Milliarden.

Beihilfe zur Steuerhinterziehung

Wir sprechen hier nicht über den Dachdeckermeister aus Bottrop, der mit seinem Schwarzgeld über die Schweizer Grenze fährt. Für die Premiumkunden gibt es bei Schweizer Banken auch einen Premium-Service. Verträge werden beispielsweise beim gemeinsamen Besuch der Oper in Budapest abgeschlossen, sämtliche Unterlagen und Benachrichtigungen für den Kunden werden zurückgehalten (Holdmail) und können dann bequem im Winterurlaub in den Schweizer Alpen in einer der Premium-Filialen, die an den Skiliften in St. Moritz oder Davos zahlreich vorhanden sind, eingesehen werden. Die heimische Steuerfahndung sieht so weder verdächtige Briefe noch Faxe und besonders Sicherheitsbewusste können natürlich auch den gesamten Kontenservice einem Anwalt übergeben.

Der Name des Klienten muss der Bank zwar vorliegen – aber von dieser Regel werden bei echten Premium-Kunden offenbar auch schon einmal Ausnahmen gemacht. Diesen Eindruck könnte man haben, wenn man die Vorwürfe gegen den Münchner Milliardär Robert Schuler-Voith betrachtet. Die Ermittlungen gegen Schuler-Voith konnten dank der Elmer-Daten aufgenommen werden.

Im Paradies ziehen Wolken auf

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal von Steueroasen wie den Cayman Islands ist die de facto nahezu nicht vorhandene Finanzaufsicht. Im Namen des Kunden oder im Eigengeschäft lassen sich hier Geschäfte durchführen, die an keinem anderen Finanzstandort erlaubt wären. Daher sind die Caymans auch ein sehr beliebter Standort für Hedge-Fonds und Private-Equity-Fonds, die von hier aus ohne störende Finanzaufsicht weltweit operieren können. Anfangs waren es daher auch weniger die fragwürdigen Steuerumgehungsmodelle, sondern hochriskante Geschäfte, die bei Rudolf Elmer die Alarmglocken läuten ließen. Elmer beschwerte sich bei der Schweizer Konzernmutter über solche riskanten Geschäfte, die seiner Meinung nach ein nicht tolerierbares Risikopotential hatten.

An dieser Stelle ist es nötig, den Wandel des Banking während dieser Zeit zu beleuchten. Seriöse Banker wie Elmer waren in einer Branchen(un)kultur des "Everything goes" plötzlich nicht mehr gefragt, schnelle Gewinne bei hohem Risiko waren die Devise der Stunde. Auch innerhalb des Bankhauses Julius Bär vollzog sich dieser Wandel, der hier auch mit einer Machtverschiebung von den eher konservativen Kreisen in Zürich zu den risikofreudigen Kreisen der New Yorker Niederlassung einherging. Elmer war plötzlich nicht mehr der honorige Buchhalter, der vor zu hohen Risiken warnte, sondern ein Bremsklotz im System Turbobanking. Ein weiterer Kritikpunkt Elmers war zu dieser Zeit die teilweise offensichtlich illegale Herkunft der verwalteten Gelder. Exemplarisch sei hier nur der vermeintliche JBBT-Kunde Mario Escápite genannt – ein korrupter mexikanischer General und Polizeichef, der Drogengelder wusch und später zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Stießen Elmers Warnungen zuvor nur auf Desinteresse, so wurde er nun zu einem Ärgernis, dessen man sich entledigen wollte.

Als Unterlagen einzelner JBBT-Kunden bei den amerikanischen Steuerbehörden auftauchten, war der Schuldige schnell gefunden. Nach einem Lügendetektortest, der gegen sämtliche Fachrichtlinien und ohne das Beisein seines Anwalts durchgeführt wurde, entließ Julius Bär 2002 den renitenten Elmer. Anstatt ihm eine Abfindung zu zahlen, baute Julius Bär lieber eine Drohkulisse auf und erinnerte Elmer mit rüden Methoden an die Verschwiegenheitsklausel. Die Bank heuerte unter anderem Privatdetektive an, die Elmer, dessen Frau und dessen Tochter besonders auffällig "beschatteten". In der Schweiz gibt es den Straftatbestand Stalking nicht. Die Message war klar – wir wissen, was Du tust und wo Du bist, überlege Dir lieber zweimal, ob Du die "Omerta" brichst.

Operation Eichhörnchen

Zu Elmers Aufgabenbereichen bei JBBT gehörte unter anderem auch die des "Hurrikanebeauftragten". Wann immer ein solcher Wirbelsturm auf die Caymans zukam, musste Rudolf Elmer ein komplettes Backup aller Bankdaten ziehen und mit nach Hause nehmen. Nur so war der Fortbestand der Niederlassung gesichert, sollte der Hurrikan die Bank physisch zerstören. Sicherlich war Elmer nach den Buchstaben des Gesetzes dazu verpflichtet, diese Daten nach seinem Ausscheiden an die Bank zurückzugeben. Doch diese Daten wurden nun seine "Lebensversicherung" und als die Drohgebärden seines ehemaligen Arbeitgebers schärfer wurden, erinnerte Elmer nicht nur die Banker, sondern auch einige Premiumkunden daran, dass er noch ein Ass im Ärmel hat:

Achtung, das Eichhörnchen hat Vorräte angelegt, lasst mich in Ruhe oder es gibt die Vorräte weiter.

E-Mail von Rudolf Elmer an einige Premium-Kunden von Julius Bär

An dieser Stelle versagte das Krisenmanagement von Julius Bär. Anstatt Elmer zu rehabilitieren und ihn in Ruhe zu lassen, verschärfte man die Vorgehensweise gegen den "Abtrünnigen" abermals. Rudolf Elmer machte seine Drohung wahr. Daten aus seinem Bestand landeten kurze Zeit später bei einem Finanzmagazin und internationalen Steuerbehörden. Das Problem: Ohne aktive Mithilfe eines Insiders wie Elmer konnte aus diesen Daten aufgrund der größtenteils undurchschaubaren Konstruktion der Trusts und Zweckgesellschaften nahezu unmöglich auf konkrete Personen geschlossen werden.

Elmer hoffte auf ein – wie auch immer geartetes – Interesse der Steuerbehörden an diesem milliardenschweren Geschenk. Doch Elmers Hoffnung war vergeblich. In der Schweiz hat die "Steuerrekurskommission" des Kantons Zürich – offensichtlich auf Druck von Julius Bär hin – sogar die Auswertung der Daten durch eidgenössische Behörden verboten. Wie eine Monstranz tragen die Schweizer ihr Bankgeheimnis vor sich her, als sei dieses Schweigegelübde für die Hochfinanz die größte zivilisatorische Errungenschaft, die die Menschheit in ihrer Geschichte je hervorgebracht hat.

WikiLeaks erster Scoop

Mit der Untätigkeit der Behörden konfrontiert, stellte Elmer einen Teil der Daten schließlich 2008 auf der Whistleblowerplattform WikiLeaks der Öffentlichkeit zur Verfügung. Prompt versagte das Krisenmanagement von Julius Bär ein zweites Mal. Anstatt die Daten – die pikanterweise von dritter Hand mit Fälschungen vermischt wurden – zu ignorieren, ging die Schweizer Bank mit aller Macht gegen WikiLeaks vor und erreichte vor einem kalifornischen Gericht sogar die Löschung der Domain wikileaks.org aus dem Namensregister des Registrars.

Die Inhalte, die sich weltweit auf viele Server verteilten, konnte Julius Bär damit freilich nicht löschen und nach massiven öffentlichen Protesten hob das Gericht 11 Tage später auch die Löschung der Domain wieder auf. Julius Bär war in die Öffentlichkeitsfalle getappt und musste nun erleben, was der Streisand-Effekt ist. Durch das barsche Vorgehen wurde das Datenleck nun zu einem Politikum. Im Kielwasser von Julius Bär wurde das ein Jahr zuvor gegründete WikiLeaks nun weltbekannt.

Schweizer Schande

Trotz der öffentlichen Kritik, trotz der Folgen des UBS-Skandals und trotz der jüngst aufgeflammten Diskussion über die systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schweizer Banken, gibt es seitens der Schweiz im Fall Rudolf Elmer kein Jota an Selbstkritik und Entgegenkommen. Im Gegenteil: Von Schweizer Medien wird Elmer systematisch in die Nähe eines Geisteskranken gerückt.

Dem widerspricht die britische Reporterlegende Nick Davies vehement. Davies interviewte Elmer über mehrere Tage und veröffentlich auf Basis der Aussagen eine mehrteilige Serie über internationale Steuerflucht-Konstruktionen, die sogar die Regierung in Westminster zu schärferen Regulierungen mobilisierte.

In der Schweiz werden hingegen Journalisten, die "neutral" über Elmer berichten wollen, seitens Julius Bär darauf hingewiesen, dies doch "aus patriotischen Gründen" besser zu unterlassen. Wer die Querverbindungen innerhalb der Schweizer Medienszene zum Netzwerk der Großbanken kennt, muss sich daher auch nicht wundern, dass die Berichterstattung in der Alpenrepublik in diesem Falle recht eigenwillig ist und verdächtig an die Aussagen der PR-Abteilung von Julius Bär erinnert.

Während es in den USA und Deutschland bereits unter tätiger Mithilfe von Elmer zu vereinzelten Ermittlungen der Steuerbehörden gekommen ist, verbarrikadiert sich die Schweiz hinter dem Bankgeheimnis. Nicht gegen Julius Bär oder Schweizer Steuersünder, sondern gegen Rudolf Elmer läuft ein Ermittlungsverfahren, das an diesem Mittwoch durch einen Prozess gekrönt wird. Elmer werden Nötigung und der Verstoß gegen das Bankgeheimnis vorgeworfen – in der Schweiz ein Offizialdelikt, bei dem die Staatsanwaltschaft ermitteln muss.

Julius Bär tritt zwar in der Anklageschrift als Nebenkläger auf, aber es ist wenig wahrscheinlich, dass die Schweizer Banker ein weiteres Mal mit Karacho in die Öffentlichkeitsfalle laufen. Der Prozess hat nämlich bereits ein weltweites Medienecho hervorgerufen. Neben den britischen Zeitungen "Guardian", "Independent" und "Observer" haben bereits die "Süddeutsche Zeitung" und die BBC angekündigt, über den Prozess berichten zu wollen.

Um den Fall noch stärker ins mediale Interesse zu ziehen, wird WikiLeaks-Sprecher Julian Assange seinen neuen Ruhm dazu nutzen, den WikiLeaks-Informanten Elmer in einer öffentlichen Pressekonferenz im Vorfeld des Prozesses medienwirksam zu unterstützen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird Elmer der Öffentlichkeit weitere brisante Daten präsentieren, die unter anderem auch rund 40 Politiker betreffen. Das alles kann Julius Bär überhaupt nicht gefallen, ist man dort doch bemüht, den Fall auf möglichst kleiner Flamme zu halten.

Im Falle einer Verurteilung droht Rudolf Elmer eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine Geldstrafe von 2.000 Schweizer Franken. Elmer bestreitet die Vorwürfe, da die Daten der JBBT unter die Jurisdiktion der Caymans und nicht unter das Schweizer Bankgeheimnis fallen.

Eine ehrenwerte Gesellschaft

Die Schweiz ist mit ihrem Bankgeheimnis die Spinne im Netz eines international operierenden Kartells der Steuerhinterzieher. Auf dem Papier kooperieren zwar sowohl die Schweiz als auch die Steueroasen in der Karibik mit den Behörden der geschädigten Länder. Aber Papier ist geduldig und die mit Schweizer Hilfe geschaffenen Tarn-, Täusch- und Verschleierungskonstrukte über Banken und Anwaltskanzleien in den Steueroasen dienen einzig und allein dem Zweck der Steuerhinterziehung und sind für die Ermittlungsbehörden ohne tätige Mithilfe von Insidern nicht zu entschlüsseln. Dabei sollte immer klar sein, dass es hier um Beihilfe zu einem Verbrechen an befreundeten Staaten geht.

Wie lange schaut die Staatengemeinschaft diesem Treiben eigentlich noch zu? Neben Steuerhinterziehern profitierten Geldwäscher, Potentaten und Großkriminelle jeglicher Couleur von diesen Konstrukten. Wer sich fragt, warum der Kakao-Bauer in Ghana nur einen Hungerlohn bekommt und ein großer Teil des ohnehin kargen Rohstoffpreises, den die Kunden hierzulande zahlen, über Zweckgesellschaften und Trusts auf den Konten korrupter ghanaischer Offizieller landet, muss die Antwort auf diese Frage auch auf den Caymans und in der feinen Züricher Bahnhofstrasse suchen. An den Händen der Schweizer Banker klebt Blut. Ein Whistleblower, der hilft, diese Machenschaften zu bekämpfen, ist kein Verbrecher, sondern ein Held im Kampf gegen eine organsierte Kriminalität, die nicht nur in der Schweiz höchstes Ansehen genießt.

Rudolf Elmer wird am 13. Februar exklusiv auf dem Kölner Bloggerkongress auftreten, wo er sich auch Publikumsfragen stellen wird.