Zu viel Freiheit für die Presse?

Bundesregierung will Journalisten bei Veröffentlichung geheimer Informationen straffrei stellen, die Grünen fordern dies auch für die Anstiftung zum Geheimnisverrat

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2007 ist eindeutig: Durchsuchungen bei Journalisten sind nach dem Grundgesetz verboten, wenn sie allein oder vorwiegend dazu dienen, Informanten ausfindig zu machen. Die Tatsache, dass Informationen aus einem als geheim eingestuften Dokument veröffentlicht werden, ist ebenfalls kein Grund für Durchsuchungen oder Beschlagnahme.

Die Verfassungsrichter stellten damit klar, dass die Durchsuchung von Räumlichkeiten des Cicero und der Wohnung eines Autors, der für das Magazin arbeitete, illegal waren. Die Polizeiaktion war eine Reaktion auf einen 2005 erschienenen Artikel über den Terroristen Mussab Al Sarkawi, in dem aus einem geheimen Papier des Bundeskriminalamtes zitiert wurde. Der damalige Innenminister Otto Schily (SPD) billigte das Vorgehen der Behörden, mit dem vor allem der Informant innerhalb des BKA enttarnt werden sollte.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden mit seinem Urteil einen Riegel vorgeschoben, jedoch wollen sowohl Regierung als auch Opposition mit einer Gesetzesänderung für mehr Klarheit sorgen. Uneinigkeit besteht jedoch in der Frage, wie weit der Schutz der Presse ausgedehnt werden soll. So sieht der Entwurf der Bundesregierung vor, Beihilfehandlungen bei der Veröffentlichung geheimer Informationen straffrei zu stellen, wenn sich die Tätigkeit des Journalisten auf die Entgegennahme, Auswertung und Veröffentlichung des Geheimnisses beschränkt. Zudem soll die Beschlagnahme bei Medienangehörigen, die zeugnisverweigerungsberechtigt sind, nur noch dann erlaubt sein, wenn bereits ein dringender Tatverdacht besteht.

Die Grünen gehen in ihrem Gesetzentwurf über die Forderungen der Union noch deutlich hinaus. Sie fordern, nicht nur die Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses straffrei zu stellen, sondern auch die Anstiftung dazu. Zudem soll die Durchsuchung und Beschlagnahme künftig von einem Richter angeordnet und begründet werden. Bisher reicht eine Anordnung der Staatsanwaltschaft aus, was jedoch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unzureichend angesehen wird.

Um der Arbeitsrealität im Journalismus Rechnung zu tragen, soll dieser Schutz außerdem nicht nur auf Redaktionsbüros, sondern auch auf die Privatwohnung sowie außerhalb dieser Räumlichkeiten gelten. So sollen auch Journalisten, die von unterwegs aus arbeiten, ausdrücklich unter dem Schutz des Gesetzes stehen. Bei heimlichen und offenen Ermittlungsmaßnahmen, besonders bei Auskünften über Kommunikationsverbindungen oder gar dem inhaltlichen Abhören von Telefon- und Mailverkehr, aber auch der akustischen Wohnraumüberwachung möchten die Grünen Journalisten künftig genau so wie Abgeordnete, Strafverteidiger und Seelsorger schützen.

Zudem möchten die Grünen das Verbot kippen, amtliche Schriftstücke aus Gerichtsverfahren zu veröffentlichen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden oder das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Da eine sinngemäße Wiedergabe dieser Dokumente ohnehin erlaubt ist, halten die Grünen dieses Verbot für überflüssig.

Die Linke schließt sich in ihren Forderungen weitestgehend der Position der Grünen an, möchte jedoch nicht nur "berufsmäßig" tätige Journalisten vor Strafverfolgung wegen Geheimnisverrat zu schützen und plädiert daher dafür, diesen Begriff aus den Entwürfen zu streichen.

Vielen Sachverständigen würde die Stärkung der Pressefreiheit zu weit gehen

Die Kommentare der Sachverständigen fielen in einer Anhörung des Rechtsausschusses jedoch höchst unterschiedlich aus. Während der Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV, Benno Pöppelmann, sich auch im Namen weiterer Medienverbände Lob für alle von den Fraktionen vorgesehenen Änderungen ausspricht, gehen die Entwürfe anderen Experten allesamt zu weit.

So erklärte Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann, dass es gar keinen Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung gebe. Durch das Cicero-Urteil des Verfassungsgerichts sei die Pressefreiheit gewahrt, Richter und Staatsanwälte müssten sich daran halten. Die Verletzung von Dienstgeheimnissen sei kein Bagatelldelikt, deshalb dürfe sie nicht straffrei gestellt werden. Wer wie die Grünen sogar Anstiftung zum Geheimnisverrat straffrei stellen wolle, der solle auch gleich überlegen, Bestechung durch Medienvertreter zu legalisieren.

Auch Rechtsanwalt Rainer Hamm sprach sich gegen eine Gesetzesänderung aus. Ein aktueller Blick auf die Vorgänge in Ungarn und die Palästina-Papiere zeige, dass man sich mit einem Luxusthema befasse. Schon heute könnten Informanten sich mit dem Verrat von beruflichen oder anwaltlichen Geheimnissen strafbar machen, ohne dabei ein hohes Risiko einzugehen. Viele Opfer von Veröffentlichungen hätten bereits heute keine Möglichkeit, juristisch vorzugehen, wenn durch die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Strafprozess ihre Rechte verletzt würden. Damit es für die Täter, also die Informanten der Presse, auch künftig Rechtsunsicherheit gebe, dürfe Anstiftung und Beihilfe zum Geheimnisverrat nicht straffrei gestellt werden.

Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, kritisierte zudem den Plan, Durchsuchungen bei Journalisten nur noch bei dringendem Tatverdacht zuzulassen. Dies würde bedeuten, dass es nie wieder zu einer Durchsuchung käme und das System des Tatverdachtes damit durcheinander gebracht würde. Zudem zog es Graf in Zweifel, ob der Schutz von Gesprächen zwischen Journalisten und Geiselnehmern über deren weiteres Vorgehen gerechtfertigt sei.

Pöppelmann hingegen betonte, dass alle eingebrachten Gesetzentwürfe eine Verbesserung der derzeitigen Situation mit sich bringen würden. Der DJV-Justiziar erklärte, es gebe einen Anreiz für Strafverfolgungsbehörden, sich des Wissens von Journalisten zu bemächtigen. Dies könne die derzeitige Gesetzeslage nicht verhindern. Dabei geht es laut Pöppelmann auch nicht darum, wie ein Verfahren gegen den Journalisten ausgeht, da schon die Durchsuchung selbst ein Eingriff in die Pressefreiheit sei. Ausdrücklich warb Pöppelmann auch dafür, auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat straffrei zu stellen. Da Journalisten nicht warten, bis jemand von sich aus ein Geheimnis vorbeibringt, sondern diese oftmals erst im Rahmen von eigenen Recherchen nachgingen, sei dies nötig. Die Grenze zwischen Beihilfe und Anstiftung zum Verrat sei fließend.

Mit der Anhörung ist es fraglich geworden, ob es in der aktuellen Legislaturperiode überhaupt zu einer Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Prozessrecht kommen wird. So erklärten die Unionspolitiker Günter Krings und Andrea Voßhoff in einer gemeinsamen Presseerklärung, den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch einmal überdenken zu wollen, da an einem besseren Schutz von Journalisten offenbar kein Bedarf bestehe. "Die Vertraulichkeit von Daten ist in einem ebenso starken Maß von der Verfassung geschützt wie die Pressefreiheit", so die beiden Politiker.

Für den Fall, dass der Koalitionspartner FDP allerdings auf dem Gesetzentwurf bestehen sollte, hatte Generalstaatsanwalt Lückemann einen Tipp parat: Zur Not könne man die Änderung ja bis an das Ende der Legislaturperiode verschieben.