Schutz des Plagiats?

Der Fernsehkomiker Mario Barth beansprucht "geistige Eigentumsrechte" auf einen Spruch, den Oliver Kalkofe schon vor fast 20 Jahren benutzte

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Seit es Privatsender gibt, hat der Ruf der deutschen Fernsehkomödie schwer gelitten. Doch auch in der Zeit davor gab es höchstens zwei gute deutsche Komiker pro Jahrzehnt: In den 1970er Jahren Loriot, in den 1980er Jahren Gerhard Polt und in den 1990er und 2000er Jahren Harald Schmidt und Oliver Kalkofe. Der Rest war auch nicht besser und teilweise sogar schlechter als heutiges Privatfernsehen. Wer das nicht glaubt, der muss sich nur einmal alte Klimbim-Sketche auf YouTube ansehen.

Was allerdings das Heute vom Früher unterscheidet, ist, eine inflationäre Ausweitung dessen, worauf "geistige Eigentumsrechte" beansprucht werden. Exemplarisch lässt sich dies derzeit am Fall des Fernsehkomikers Mario Barth beobachten. Die für ihn tätige Kölner Jonas Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung mahnte im Dezember einen T-Shirt-Hersteller aus Seevetal ab, weil dieser Bekleidung mit dem aufgedruckten Witz "Nichts reimt sich auf Uschi" verkaufte. Dabei ließ sie sich nicht von der Tatsache stören, dass der Radiosender ffn diesen von seinen Moderatoren Oliver Kalkofe und Dietmar Wischmeyer benutzten Spruch schon zu einer Zeit auf T-Shirts druckte, als Mario Barth noch bei Siemens arbeitete, auf die Schauspielschule ging oder etwas ganz anderes machte, über das sein PR-Agent lieber schweigt.

Mario Barth DVD

Der Gegenstandswert der Abmahnung war mit 100.000 Euro sehr hoch angesetzt, so dass der T-Shirt-Hersteller nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, sondern auch ein erkleckliches Anwaltshonorar in Höhe von 1.780 Euro zahlen sollte. Als Begründung führte die Kölner Kanzlei an, dass "Nichts reimt sich auf Uschi" ein Zeichen sei, das über seine Verwendung durch Mario Barth eine "wettbewerbsrechtliche Eigenart" bekommen habe und dessen nicht lizenzierte Verwendung eine "unlautere Nachahmung und Herkunftstäuschung" sei, weil der Komiker selbst solche T-Shirts vermarkte. Der Fachanwalt Thomas Stadler kam hinsichtlich dieser Behauptung in seinem Blog zu folgender Einschätzung:

Da Mario Barth selbst bereits Nachahmer ist, dürfte schon die Annahme, der Verkehr könnte glauben, dass der Spruch von ihm stammt (betriebliche Herkunft), zweifelhaft sein. Der BGH hat in anderem Zusammenhang auch entschieden, dass ein Nachahmungsschutz für eine Kennzeichnung dann ausscheidet, wenn eine bereits gängige Bezeichnung lediglich aufgegriffen wird, weil es in diesen Fällen bereits an einem Ergebnis einer (eigenen) Leistung fehlt. Und mit diesem Manko scheint mir Mario Barth, allerdings nicht nur in der konkreten Fallgestaltung, zu kämpfen zu haben.

Möglicherweise ist auch Barth und seinen wenig gesprächigen Anwälten klar, dass sie sich mit ihrer Argumentation zur "wettbewerbliche Eigenart" und dem Rückgriff auf eine Vorschrift, die nur ein Auffangstatbestand ist, auf rechtlich eher unsicherem Grund befinden. Das würde erklären, dass der Fernsehkomiker den Satz "Nichts reimt sich auf Uschi" am 3. Dezember 2010, wenige Tage vor Versenden der Abmahnung, im Markenregister anmeldete. Und zwar unter anderem für Bekleidung, Schmuck, Uhren, Schlüsselanhänger, Tassen, Kämme, Tischdecken, Bettwäsche, Handtücher und Fußmatten. Das Deutsche Patent- und Markenamt trug diese Wortmarke unter der Nummer 3020100708204 mittlerweile tatsächlich ein.

Der T-Shirt-Händler nahm sich nach seiner Abmahnung den Münchener Anwalt Dennis Breuer, der den Fall in seinem Markenmagazin öffentlich machte und derzeit mit der Kanzlei Jonas verhandelt. Vom Verlauf dieser Verhandlungen macht er abhängig, ob er einen Löschungsantrag für die Marke stellt, bei deren Eintragung seiner Ansicht nach die Unterscheidungskraft nicht ausreichend geprüft wurde. Aber selbst bei bestehendem Markenrechtseintrag sind die von seinem Mandanten angebotenen T-Shirts dem Rechtsanwalt nach nicht geeignet, daraus resultierende Ansprüche zu verletzen.

Von Oliver Kalkofe war zu hören, dass man noch "kistenweise alte Witze" habe, die man "bedürftigen Komikern gern für ihre Vermarktung zur Verfügung stellen" würde. Für Barths Strategie zeigt Kalkofe "vollstes Verständnis", denn "wenn man es schon geschafft hat, einen alten Kalauer erfolgreich zu klauen, dann muss man ihn auch schonungslos mit allen Mitteln des Gesetzes verteidigen". "Beim Humor", so der klageerfahrene Kolumnist und Little-Britain-Synchronsprecher, "hört auch für mich der Spaß auf!"

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