Mehr Polizeidrohnen im Anflug

Nach endgültiger Anschaffung in Sachsen ist die fliegende Kamera in den Alltagsbetrieb der Polizei übergegangen. Auch in Berlin wurden Polizisten jetzt mit einer Drohne gesichtet - ausgerechnet an einem stadtpolitisch umkämpften Ort

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Seit mehreren Jahren experimentieren deutsche Landespolizeien mit der Nutzung fliegender Kameras für den Polizeialltag (Drohnen: Deutsche Polizisten als Luftfahrzeugfernführer). Am bekanntesten sind die Tests aus Sachsen, dessen früherer Innenminister Buttolo (CDU) 2008 ein gemeinsames Produkt der Firmen Diehl BGT Defence und Microdrones angeschafft hatte. Seitdem wurde der Drehflügler immer öfter bei politischen Protesten und Fußballspielen in Dresden oder Leipzig beobachtet.

Die sogenannten Mikrodrohnen zählen zur Klasse der "Unbemannten Luftfahrzeuge" (Unmanned Aerial Verhicles, UAV). Die technische Bezeichnung "Quadrokopter" verweist auf die vier kleinen Rotorblättter, die von Elektromotoren angetrieben werden. Abhängig vom Gewicht können sie bis zu 30 Minuten in der Luft bleiben.

Quadrokopter unterscheiden sich von den Drohnen, die von Militärs eingesetzt werden. Im Gegensatz zu den militärischen Pendants – die aus Höhen bis zu 15 Kilometern unbemerkt Aufklärungsdaten liefern – fliegen die Mikrokopter nur rund 100 Meter hoch. Die Videodaten werden per Funk an eine Empfangsstation übertragen. Im Falle des Verlustes von Funkkontakt zum Piloten sinken die Drohnen langsam zu Boden.

"Überwachung und Aufklärung" in Sachsen

Buttolos Nachfolger Markus Ulbig (CDU) hatte im Herbst die endgültige Anschaffung der polizeilichen Drohne verfügt. Damit würde laut Ulbig eine Lücke "zwischen den Videoaufnahmen aus einem Polizeihubschrauber und den mobilen/stationären Kameras am Boden" geschlossen. Die weitgehenden Anwendungen erstrecken sich demnach über "neue Möglichkeiten der Einsatzführung" sowie "Überwachung und Aufklärung", "Unterstützung von Suchmaßnahmen", "Observation" bis hin zur "Dokumentation von Verkehrsmaßnahmen".

Das laut Diehl BGT Defence ausdrücklich auch für "Military Operations in Urban Terrain" (MOUT) geeignete Gerät war von Sachsen zunächst geleast worden und ging nach Zahlung des Restwerts von ca. 7.500 Euro in den Besitz des Landeskriminalamtes über. Neben Sachsen haben auch Polizeien in Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen Quadrokopter der Firmen Diehl bzw. Mikrodrones des Konkurrenten AirRobot getestet. Die Geräte werden in der Regel von der Abteilung Zentrale Dienste bei den Landeskriminalämtern geführt.

Die Bundesländer stehen in einem "bundesweiten Erfahrungsaustausch" und haben eine Zeitlang in einer "Bund-/Länderprojektgrupp Drohnen" zusammengearbeitet, deren Ergebnisse allerdings bislang selbst Abgeordneten verheimlicht werden. Auch die Bundespolizei ist an dem "Erfahrungsaustausch" beteiligt und testet selbst Geräte verschiedener Hersteller.

Niedersachsen hatte Mitte 2008 für rund 47.000 Euro einen vollausgerüsteten Quadrokopter der Firma Microdrones besorgt. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sieht in den fliegenden Kameras wie sein sächsischer Parteikollege eine "Schlüsselstellung zur schnellen Informationsgewinnung". Zum Paket gehört ein sogenanntes "Base Station Set" mit Videobrille und eine Tageslicht- sowie eine Dämmerungskamera.

Zuletzt sorgte der Quadrokopter beim Castor-Transport im November für Wirbel. Laut Innenministerium war das Gerät dort an den Schienen rund um Leitstade/Harlingen erstmals im "echten" Einsatzbetrieb. Der Einsatzleiter Friedrich Niehörster hatte die Nutzung der Drohne zunächst geleugnet. Ein Sprecher des Innenministeriums behauptete später, Niehörster sei davon nicht informiert gewesen.

Kritik kam von der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und vom niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink: Mit dem Quadrokopter könnten Fotos und Videoaufnahmen von Personen gemacht werden. Die Polizei oder der Innenminister müssten vor dem Einsatz Informationen über Sinn und Zweck der Drohne zur Prüfung vorlegen.

Drohneneinsatz bei einer Hausräumung in Amsterdam. Bild: indymedia

Zweifelhafte Einsätze

Das Ministerium behauptet, die Drohne liefere bei "Einsätzen in normaler Flughöhe" lediglich Übersichtsaufnahmen. Gesichter von Demonstranten seien demnach nicht identifizierbar, da das System gar nicht die Fähigkeit habe, Gesichter einzelner Personen heranzuzoomen.

Die Aussage darf angesichts mittlerweile hochauflösender Videotechnik bezweifelt werden und steht im Widerspruch zu Schünemanns Amtskollege in Sachsen: Nach dessen Auskunft erfolgt die Videoübertragung der Drohne von Microdrones bzw. Diehl stattdessen "in hoher Qualität".

Auch Politiker kritisieren den Drohnen-Einsatz als unverhältnismäßig und einer "Demokratie unwürdig". Die fliegenden Kameras sorgten für einen "skandalösen Generalverdacht", das Ausspionieren von Demonstranten befördere ein "Klima der Angst".

Die Zweifel sind durchaus berechtigt. Demonstranten haben ein legitimes Interesse daran, vom Staat nicht bei der Ausübung ihres Demonstrationsrechts gefilmt zu werden. Letztes Jahr hatte es hierzu zwei bedeutende Gerichtsurteile gegeben, mit denen die Polizei in ihre –bislang wenig eingehaltenen – Schranken verwiesen wurde. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Mai, dass sogenannte "Vorkontrollen" den Schutz der Versammlungsfreiheit gefährden können. Anlass für die Klage war eine manipulierte "Gefahrenprognose", mit der die Polizei die Durchsuchung von Personen rechtfertigte.

Bedeutsamer ist indes ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom Oktober, das die anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen untersagt. Das Filmen auf politischen Versammlungen hatte in Berlin überhand genommen und zur Beeinträchtigung des Demonstrationsrechts beigetragen. Das hat das Gericht ausdrücklich bestätigt und einen schweren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung gesehen.

Das scheint die Berliner Polizei indes wenig zu kümmern. Laut einer Mitteilung auf einer Mailingliste zu Berliner Stadtpolitik hatten Ende Januar "einige Techniker" zusammen mit mehreren Polizisten mit einem Quadrokopter mehrmals den Görlitzer Park überflogen. Das Gelände ist einer der umstrittensten Orte in Kreuzberg. Aktivisten wie Bürgerrechtler beklagen übertriebene Polizeieinsätze gegen dort nächtigende Roma, Drogenhändler, Partys oder auch politische Versammlungen. Dass der Test nicht wie sonst üblich in einer Polizeikaserne abgehalten wurde, deutet darauf hin, dass das Liebäugeln mit der Nutzung durch die Berliner Polizei weit fortgeschritten ist.

Update: Auf Nachfrage bei der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde erklärt, der Flug habe am 24. Januar stattgefunden und sei auf Veranlassung einer Mordkommission des Landeskriminalamtes erfolgt. Eingesetzt war eine fligende Kamera des Herstellers "AirRobot GmbH & Co. KG" aus Arnsberg. Laut Senatsverwaltung verfügt die Berliner Polizei bereits seit 2009 über eine Drohne, die demnach "zur luftgestützten fotografischen Dokumentation von Tat- und Ereignisorten" genutzt würde. Dies sei eine "ökonomisch und ökologisch sinnvolle Alternative zum Einsatz des Polizeihubschraubers". Ziel der Maßnahme im Görlitzer Park sei die "fotografische Dokumentation des Tat- und Ereignisortes" und möglicher Fluchtwege nach einem zuvor begangenen Tötungsdelikt gewesen.

Der Überwacher muss beschützt werden. Bild: indymedia

Wer überwacht die Überwacher?

Beim Landeskriminalamt Berlin war niemand bereit, weitere Auskunft zum Flug über dem stadtpolitisch umkämpften Ort zu geben. Ein Sprecher deutete an, dass die Verantwortung hierfür beim Innensenator läge. Eine Anfrage des Autors bei der zuständigen Innenverwaltung blieb indes ebenfalls ergebnislos.

In den Kommentarspalten auf Indymedia und anderen Internetportalen wird jetzt darüber gerätselt, wie sich Demonstranten gegen die Ausforschung aus der Luft selbst zur Wehr setzen könnten. Ratschläge wie der Bewurf mit Steinen dürften erfolglos bleiben. Effektiver wäre vielmehr der zweifellos nicht legale "Luftkampf" mit eigenen Drohnen, die im Spielzeughandel inzwischen für rund 300 Euro erhältlich sind und mittels iPhone leicht zu steuern sind. Das Bedecken von Gesichtern wiederum würde von der Polizei als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gewertet und wäre willkommene Begründung für weitere Zwangsmaßnahmen.

Die schwächste Stelle beim Einsatz einer fliegenden Kamera ist indes die steuernde Einheit. Bilder einer Häuserräumung in Amsterdam zeigen, dass der mit Videobrille agierende "Luftfahrzeugfernführer" von allen störenden Einflüssen abgeschirmt werden muss. Ein Video am Rande eines Fußballspiels zwischen Hansa Rostock und Dynamo Dresden dokumentiert ebenfalls, dass die sächsische Polizei den Piloten räumlich vom Geschehen abkoppelt und inmitten geparkter Einsatzfahrzeuge positioniert. Dementsprechend nervös wird die dokumentierende Person des Platzes verwiesen – die Überwacher lassen sich bekanntermaßen ungern überwachen.