Dr. jur. Guido Westerwelles Doktorarbeit

Der vormalige JuLi-Chef promovierte über parteinahe Jugendorganisationen

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Bevor der heutige Vizekanzler die traditionsreiche FDP vorübergehend in eine Spaßpartei transformierte, schwitzte der damals noch unpromovierte Guido Westerwelle über seiner Dissertation. Bei Karrierepolitikern bieten sich Arbeiten über Staatsrecht an. Herr Dr. Kohl etwa hatte über "Die politische Entwicklung in der Pfalz und das Wiedererstehen der Parteien nach 1945" promoviert, wo er das Wesen der fröhlichen Pfälzer erörterte. So wählte sich denn auch der vormalige Häuptling der Jungen Liberalen Westerwelle ein staatsrechtliches Thema, nämlich "Das Parteienrecht und die politischen Jugendorganisationen" (1994).

In der Politik, wo der Schein mehr zählt als das Sein, gelten Doktortitel als schick. Und auch renommierte Anwaltskanzleien wollen sich ihre Messingschilder und Briefköpfe nur ungern mit Personal ohne "Dr." vor den werten Namen verschandeln lassen; derlei akademischen Glanz bezahlt betuchte Mandantschaft gerne mit. Zwar werden juristische Doktortitel nicht so inflationär vergeben, wie man es medizinischen nachsagt, doch ist es ein offenes Geheimnis, dass viele Dissertationen von hierauf spezialisierten Ghostwritern oder Verbindungsbrüdern "betreut" werden.

Manch einer kommt sogar "summa cum laude" damit durch, sich seine Dissertation aus anderen Texten zusammenzukopieren - Tatort Internet. Westerwelles Kabinettskollegin Frau Dr. Kristina Schröder schrieb politikwissenschaftlich über "Gerechtigkeit als Gleichheit", wobei sie sich ausgiebig unter die Arme greifen ließ, was nicht jeder als gerecht empfand.

Foto: Outanxio. Lizenz: Public Domain

Man mag ihm vieles zum Vorwurf machen wollen, doch fremder Federn ist der Doktor der Jurisprudenz Guido Westerwelle komplett unverdächtig. Ein Ghostwriter wäre bei der Dissertation des späteren Vizekanzlers schlichtweg entbehrlich gewesen. Das von ihm gewählte Thema ist derart öde, dass es offenbar niemanden gab, von dem der Ex-JuLi-Boss hätte abschreiben können. Seiner Einleitung zufolge sei das Recht der Jugendorganisationen der Parteien bis dato nicht untersucht worden, sieht man von einer Arbeit aus dem Jahre 1971 ab, bei welcher der Doktorand das ihm am Herzen liegende Thema der Finanzierung der parteinahen Organisationen durch die öffentliche Hand vermisst.

Dem Werk ist ein Zitat Friedrich Naumanns von 1906 vorangestellt:

Es muß immer Leute geben, die der Gegenwart etwas vorauseilen, damit eine Truppe für die Zukunft gebildet wird. Eine wirklich große Partei versteht es, ihre alten und jungen Richtungen gleichzeitig zu tragen.

Eine solche Hommage an Naumann durfte man vom Kandidaten wohl auch erwarten, war doch der liberale Doktorand so frei, sich seine Promotion von der FDP-nahen Friedrich Naumann-Stiftung und dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft "finanziell und ideell fördern" zu lassen - gelebte Konsequenz für eine Arbeit über Parteienfinanzierung. Und noch einer wird ausgiebig zitiert, wenn auch nur in den Fußnoten: der Bonner Staatsrechtler Dimitris Tsatsos, Doktorvater des Kandidaten.

Die Arbeit signalisiert zunächst wissenschaftliche Akribie. So bleibt denn der Doktorand im Abkürzungsverzeichnis dem geneigten Leser kaum eine Frage schuldig: "Abs." steht für "Absatz", "Aufl." für "Auflage", "CDU" für "Christlich Demokratische Union", "F.A.Z." für "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "u.a." für "unter anderem", während "Urt." mit "Urteil" dechiffriert wird. Auszusetzen ist lediglich die Präzisionslücke, dass "S." mal "Seite", mal "Satz" bedeutet.

Dennoch vermeidet der Doktorand viele Abkürzungen, denn dann wäre die großzügig layoutete Arbeit noch dünner ausgefallen: Der eigentliche Text misst nach Abzug von leeren und halbleeren S. ca. 127 S. (inklusive Fußnoten). Im Vergleich zur Dissertation des Kandidaten Dr. zu Guttenberg, der ca. 400 S. füllte, erscheint die Arbeit rein äußerlich als mager, was Qualität nicht von vorneherein zwingend ausschließt, denn auch Prägnanz gilt in der Jurisprudenz als Tugend.

Das Literaturverzeichnis (14 S.) weist durchweg deutschsprachige Quellen auf. Dies mag einerseits in der Natur der Sache "Deutsches Parteienrecht" liegen, sowie in der Entscheidung trotz punktuellen Bezügen zum Europarecht die Situation ausländischer Jugendorganisationen auszublenden. Andererseits könnte dieser Verzicht auch Sprachbarrieren des Doktoranden geschuldet sein.

Im dem der Einleitung (5 1/3 S.) folgenden 2. Kapitel (16 S.) identifiziert der Doktorand drei 1994 bestehende Jugendorganisationen und erklärt dem Leser, was die denn den ganzen Tag lang so machen. Man erfährt unter anderem, dass die Junge Union die eigentliche Jugendorganisation der CDU sei, und nicht etwa der RCDS. Nach "RCDS" sucht man im Abkürzungsverzeichnis vergebens. Die SPD erfreut sich der Jungen Sozialisten. Über die Jungen Liberalen berichtet der Insider, sie seien 1980 als Konkurrenz zu den Deutschen Jungdemokraten gegründet worden, welche wiederum 1983 der FDP von der Fahne gingen. Auch den Grünen und der PDS widmet der Rechtswissenschaftler eineinhalb S. - was großzügig ist, denn beide hatten 1994 gar keine Jugendorganisation.

Historisch interessierte Leser kommen nicht auf ihre Kosten, da sich die Arbeit weder mit Vorkriegsorganisationen, noch mit ostdeutschen Organisationen befasst.

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