Fünf Euro mehr, ein Bildungspaket(chen) und ein Mindestlohn für Leiharbeiter

Ein Kommentar zur Einigung der Neuregelung der ALG-II-Regelsätze

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Nicht wie zuerst angedacht am 1. März, sondern bereits am 23. Februar 2011 hat der Vermittlungsausschuss über die am 21. Februar erzielte Einigung beim Arbeitslosengeld II entschieden. Am Freitag stimmten dann auch Bundestag und Bundesrat offiziell zu. Das heißt: 5 Euro mehr für die ALG-II-Empfänger, Kinder sollen vom Bildungspaket profitieren und für Arbeitnehmer in mehreren Branchen wurde ein Mindestlohn beschlossen, der auch Zeit- und Leiharbeiter betrifft. Dieser soll 7,59 Euro in der Stunde betragen, im östlichen Deutschland jedoch etwas darunter liegen.

Rückwirkend zum 1. Januar 2010 sollen ALG-II-Empfänger statt der bisherigen 359 Euro nunmehr 364 Euro erhalten, ab April 2011 soll eine erneute Erhöhung in Höhe von 3 Euro in Kraft treten: Außerdem soll die Höhe der Regelsätze an die Inflation angepasst werden. Die Berechnung der Regelsätze, deren bisherige Intransparenz vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde, stand in den letzten Monaten weniger in der Debatte als vielmehr die Frage, inwiefern Dinge wie Tabak und Alkohol zum Existenzminimum gehören sollen. Sie lenkt davon ab, dass die Berechnung der Regelsätze auch diesmal auf Vermutungen, Schätzungen und prozentualen Berechnungen der Kinderregelsätze basiert.

So wurden die Ausgaben für Kinder nicht spezifisch, sondern im Zuge einer familiären Gesamtermittlung und durch entsprechende Ausgabenschlüssel ermittelt, was letztendlich dazu führt, dass der Bedarf, der sich für Kinder ergab, erneut eine Schätzung ist und keine konkret ermittelte Summe. Deutlich wird dies dann, wenn es um die Umbuchungen bei den Kosten für Alkohol und Tabak geht, die sowohl für Erwachsene als auch Kinder betrafen:

Der Anteil eines Kindes von 12 Jahren an Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken beträgt z. B. korrekt 25 % der Ausgaben des Familienhaushalts (Paar mit einem Kind). Und dessen Anteil an den Ausgaben des Haushalts für Alkohol und Tabak beträgt korrekt 0 %. Die Schlüssel wurden aber für die Abteilungen 01 und 02 einheitlich entwickelt, sodass der einheitliche Schlüssel für beide Abteilungen 23 % beträgt. Die Anwendung des Verteilungsschlüssels durch das Statistische Bundesamt weist dann für das Kind sowohl bei Alkohol als auch bei Tabak 23 % der Haushaltsausgaben als Verbrauchsausgaben für das Kind aus. Diese Ausgaben wurden beim Kind auf die Abteilung 01, Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, umgebucht. Im Gegenzug wurde bei den rechnerischen Ausgaben der Erwachsenen für Abteilung 01 abgezogen und deren Ausgaben für Alkohol und Tabak hinzu gebucht.

Auch bei anderen Teilen des Regelsatzes wurde aufgrund von Schätzungen gekürzt, sodass trotz der Erhöhung um 5 Euro bei einer Berechnung ohne diese Schätzungen eine höhere Regelsatzsumme herausgekommen wäre. Ein Beispiel für solche Schätzungen ist die Annahme, dass ALG-II-Empfänger nicht über hochpreisiges Werkzeug verfügen, bei dem sich die Reparatur lohnen würde. Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl der ALG-II-Empfänger in Teil- oder Vollzeit arbeitet und andere erst nach etlichen Jahren der Erwerbstätigkeit in den ALG-II-Bezug kamen ist diese Annahme schwerlich nachvollziehbar. Wieso sollte der ALG-II-Empfänger nur über Werkzeug im Niedrigpreissektor verfügen, statt (gerade um teure Reparaturen zu sparen) auf Qualität zu setzen? Doch selbst wenn diese Annahme stimmt, fehlen hier erneut die Belege dafür. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, dass nicht geschätzt und vermutet, sondern berechnet werden muss.

Günstiges Schulessen für alle?

Auch das "Bildungspaket" genannte Programm zur Teilhabe für Kinder ist durch seine Höhe in die Kritik geraten. Zum einen weil Ursula von der Leyen hier nicht nur Ernährung, Bildung, Freizeit und Kultur vermengte (Schulessen, Nachhilfe, Sport- und Musikvereine), sondern auch, weil es mit 10 Euro kaum eine wirkliche Teilhabe ermöglicht. Die Bildungskosten wurden bei der Berechnung des Regelsatzes schon herausgerechnet, sodass sie nun nach Ansicht der Regierung durch das Paket abgegolten werden sollen - doch mit 10 Euro wird dies schwierig werden.

Hier zeigt sich erneut die Tücke der Pauschalierung - denn derjenige, der in der Nähe des Sportvereines wohnt, kann gegebenenfalls von den 10 Euro profitieren, wer aber 10-15 km entfernt wohnt, der wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag Fahrtkosten benötigen, die er nicht erstattet bekommt, sondern vom Regelsatz zahlen müsste. Gleiches gilt für die Instrumente beim Musikverein oder die Fahrt zur Nachhilfe. Wer sich die Kosten für Nachhilfe ansieht, der bemerkt ebenfalls, dass 10 Euro lediglich eine Stunde pro Monat bedeuten. Zudem muss für die Zahlung erst bescheinigt werden, dass das Kind die Nachhilfe nur vorübergehend benötigt beziehungsweise, dass ein akuter Grund dafür vorliegt. Permanente Lernschwierigkeiten gelten dabei nicht als akzeptabler Grund.

Auch beim Schulessen wird der 10-Euro-Bonus nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Zum einen bieten nicht alle Schulen überhaupt ein Schulessen an, zum anderen sind auch hier 10 Euro zu wenig, wenn man sich die Preise ansieht, die für das Essen verlangt werden. Realistischer wären etwa 30 Euro im Monat, sofern nicht private Sponsoren das Essen subventionieren. Schulen werden deshalb letztlich stärker auf Angebote Privater eingehen (müssen) - "Essen sponsored by..." könnte in nächster Zeit also öfter zu finden sein.

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