Der Fall Guttenberg als Gelegenheit zum Aufräumen

Die Vorgänge um die Doktorarbeit des Verteidigungsministers zeigen, dass es im deutschen Strafrecht problematische Tatbestände gibt

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Auch wenn Andreas Popp von den Piraten in einem lesenswerten Blogeintrag erklärte, warum das Verhalten Guttenbergs nichts mit den Zielen seiner Partei zu tun hat, gibt es eine Menge Deutsche, denen die Medienschelte für das "Kavaliersdelikt" des Verteidigungsministers zu weit geht. Fast 270.000 davon klickten bis Mittwoch auf der von Tobias Huch eingerichteten Facebook-Seite "Gegen die Jagd auf Dr. [sic] Karl-Theodor zu Guttenberg" den Gefällt-mir-Button.

Es deutet mittlerweile sehr viel darauf hin, dass die Systematik, mit der Guttenberg ungekennzeichnet fremde Texte übernommen hat, auch eine Urheberrechtsverletzung ist. Und die wäre nicht nur theoretisch strafbar, sondern wird auch immer wieder von Gerichten praktisch geahndet. Im bisher bekanntesten Fall aus dem akademischen Bereich entdeckte der österreichische Telepolis-Autor und Medienwissenschaftler Stefan Weber 2005, dass 110 Seiten aus der Doktorarbeit eines Beamten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg aus seiner eigenen 270 Seiten starken Dissertation abgeschrieben waren. Als der Vorgang an die Öffentlichkeit drang, leitete die Staatsanwaltschaft Tübingen von Amts wegen ein Verfahren ein und erwirkte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen gegen den Plagiator. Darüber hinaus wurde dem Beamten der akademische Titel entzogen und sein Arbeitgeber leitete "die erforderlichen dienstrechtlichen Maßnahmen" gegen ihn ein, über die nichts Näheres bekannt wurde.

Karl Theodor von und zu Guttenberg. Foto: Michael Panse. Lizenz: CC-BY-ND.

Dass plagiierte Dissertationen strafrechtlich geahndet werden können, weiß aber auch Andreas Kasper, der ehemalige Vorsteher des Landesverbandes Lippe. Der CDU-Politiker bekam im letzten Jahr einen auf 90 Tagessätze ausgestellten Strafbefehl des Amtsgerichts Göttingen, das zu der Auffassung gelangt war, dass er in seiner Doktorarbeit Urheberrechtsverletzungen beging. Kasper, dem die Universität Göttingen den Doktortitel bereits vorher entzogen hatte, bezahlte die Strafe und zog eine zu Anfang des Skandals eingelegte Zivilklage zurück. Obwohl der "vermeintliche Überflieger und Karrierist" danach Landesverbandsvorsteher bleiben wollte, bescheinigte ihm die Verbandsversammlung "Untragbarkeit" und verabschiedete ihn mit einem "goldenen Handschlag".

Kognitive Dissonanzen in der Union

Ob Guttenbergs Abschreiben trotz mindestens einer einschlägigen Strafanzeige ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist auch angesichts seiner Person freilich eine noch offene Frage. "Überlege eine Dissertation: Die Wandlung des Vorsatzbegriffes durch die Causa zu Guttenberg in der strafgerichtlichen Praxis" witzelte der Lawblogger Udo Vetter deshalb. Der Fall Guttenberg und die Unterstützung für den Politiker könnten aber auch ein Anlass sein, zu überlegen, ob Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten wirklich ins Strafrecht gehören oder nicht besser ausschließlich im Zivilrecht aufgehoben wären.

Dass dem so sein könnte, darauf weisen auch die Massen an Streitigkeiten zwischen großen Unternehmen wie Oracle und Google hin, wo weit weniger leicht als in der Causa Guttenberg feststellbar ist, ob Immaterialgüterrechte verletzt wurden und ob dies vorsätzlich geschah. Ein Fall, der die grundsätzliche Ungeeignetheit des Strafrechts für Immaterialgüterrechtsfragen besonders deutlich vor Augen führt, endete nach zweijährigen Verhandlungen im letzten Jahr mit einem Freispruch: In ihm war dem Verlagsangestellten Rainer Dresen vorgeworfen worden, durch die Benennung eines Buches mit dem Titel "Im Schatten des Elfenmondes" eine Straftat begangen zu haben, weil es ein vorher erschienenes völlig anderes Werk den Titel "Elfenmond" trägt.

Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche können in Immaterialgüterrechtsfällen auch über das Zivilrecht erwirkt werden - warum also müssen sich die Strafgerichte zusätzlich mit so etwas beschäftigen, wenn gleichzeitig beklagt wird, dass Intensiv-Gewalttäter wegen Überlastung der Justiz jahrelang auf ihre Prozesse warten und währenddessen neue Verbrechen begehen können? Hinzu kommt, dass die Ansprüche auf "geistige Eigentumsrechte" immer bizarrer werden und mittlerweile auch durchaus unbillig monopolgeschützt wirkende Bereiche wie Unfähigkeit oder Nachahmung umfassen.

Allerdings scheinen die Befürworter einer schärferen Bestrafung der Verletzung von Monopolansprüchen in der Union bisher noch nicht sehr unter der kognitiven Dissonanz zu leiden, die ihnen die Tat Guttenbergs bescherte. Vor allem Günter Krings, der in der Vergangenheit immer wieder "Handlungsbedarf" hinsichtlich einer härteren Ahndung postulierte, forderte nicht etwa, man solle Guttenberg (wie im Three-Strikes-Modell vorgesehen) das Internet sperren, sondern meinte, die Vorwürfe gegen den Außenminister seien "lächerlich" und Teil einer "Schmutzkampagne".

Als Begründung dafür nannte Krings allerdings eine Tatsache, die ihm und einigen Wissenschaftsverlagslobbyisten in der Zukunft noch schwer im Magen liegen könnte: Guttenbergs Doktorarbeit, so der selbst in Köln promovierte Jurist, sei nämlich "in einem höchst renommierten Wissenschaftsverlag erschienen, der für seine strengen Maßstäbe bekannt ist". Damit disqualifizierte sich der Unions-Fraktionsvize so sehr als Fürsprecher von neuen "Leistungsschutzrechten", dass er eigentlich mehr Grund zu einem Ausscheiden aus der Politik hätte als Guttenberg, wovon Krings selbst jedoch nichts wissen will. Aber vielleicht hilft es ihm ja beim Rücktritt, wenn die Korrektur-Crowd seine Doktorarbeit zu "Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche" etwas genauer unter die Lupe nimmt.

Telepolis hat zum Thema Politikerdissertationen eine neue Umfrage gestartet: Welche Doktorarbeit sollte nach derjenigen Guttenbergs unter die Lupe genommen werden?

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