Lebensmittel von geklonten Tieren in der EU auf dem Markt

Das wird von einem Papier der EU-Kommission für Handel bestätigt, noch ist nicht entschieden, ob Lebensmittel von geklonten Tieren gekennzeichnet werden müssen

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Letztes Jahr wurde bekannt, dass zumindest in Großbritannien bereits Milch und Fleisch von geklonten Rindern ohne eine entsprechende Zulassung in den Verkauf gekommen ist. Vermutet wurde, dass dies auch in anderen Ländern der Fall sein dürfte (Trinken wír bereits Milch von geklonten Tieren?). Samen geklonter Tiere können ohne Genehmigung in die EU eingeführt werden, so dass es schon viele Nachkommen geben könnte.

In einem Bericht der EU-Kommission für Handel, der von Testbiotech veröffentlicht wurde, wird diese Vermutung bestätigt. Hier heißt es, dass es über den Import von Samen bereits viele Nachkommen geklonter Tiere in der EU geben würde und dass deren Produkte schon auf den Lebensmittelmarkt gelangt seien. In dem Papier wird erörtert, welche Folgen ein Verbot von Produkten geklonter Tiere haben würde.

Die für Lebensmittel zuständige Behörde FDA hat die Einnahme von Lebensmittelprodukten von geklonten Tieren als unbedenklich erklärt, weswegen sich ein Verbot im Hinblick auf die Sicherheit von Lebensmitteln nicht, wie erforderlich, wissenschaftlich begründen ließe. Man könnte zwar zeitweise zumindest nach den WTO-Regeln Produkte von geklonten Tieren verbieten, kaum aber, wenn es sich um die von Nachkommen geklonter Tiere handelt. Als gewichtigster Grund, der gegen ein Verbot oder eine Zulassung für den Lebensmittelmarkt spricht, wird genannt, dass dies einem "De-facto-Verbot für die Einfuhr tierischer Produkte aus Drittländern" gleichkäme, da diese die Herkunft ihrer Produkten nicht entsprechend verfolgen würden und man nicht nachweisen könne, welches Produkt von einem traditionell gezüchteten und welche von einem geklonten Tier stammt. Ein Einfuhrverbot würde aber als Protektionismus gelten und neben WTO-Klagen Gegenmaßnahmen nach sich ziehen, die die Mitgliedsländer schwer treffen könnten, wenn die USA und Lateinamerika etwas daraufhin ihre Märkte für Einfuhren aus der EU sperren würden.

Testbiotech warnt nun davor, dass die EU-Kommission nach dem Papier dafür eintreten wird, Produkte von den Nachkommen geklonter Tiere nicht auf Risiken zu prüfen und nicht zu kennzeichnen: "Über die Verbraucher sollen Produkte entsorgt werden, die vor allem aus ethischen Gründen für viele nicht akzeptabel sind. Kommissar De Gucht will vor den Lobbyisten der Agrarindustrie kapitulieren. Das ist nicht verständlich, weil letztlich nur einige wenige Firmen an der Klontechnik verdienen", sagt Christoph Then von Testbiotech. Die Organisation plädiert für Kontrollen, mit denen auch geklonte Tiere und ihre Nachkommen erfasst werden könnten.

Noch dürfen Lebensmittel von geklonten Tieren als neuartige Lebensmittel nur "dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nach einer behördlichen Prüfung einschließlich Sicherheitsbewertung zugelassen worden sind", heißt es im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bundesministerin Ilse Aigner will sich nicht festlegen und spricht nur davon, dass eine Kennzeichnung nach Zulassung möglich wäre.

Im Gegensatz zur Kommission und einigen EU-Mitgliedsländern will das EU-Parlament an einem Verbot für Lebensmittel von geklonten Tieren und deren Nachkommen. Die ungarische Präsidentschaft will einen Kompromiss finden, über den am 16. März abgestimmt werden soll. Danach sollen Lebenmittel von geklonten Tieren aus der Novel Food-Verordnung herausgenommen und ein zeitweises Verbot für die Lebensmittel von geklonten Tieren, aber nicht von deren Nachkommen erlassen werden (Die EU-Parlamentarier wollen das Klon-Schnitzel noch verhindern).