Verschleppungstaktik der Verwertungsgesellschaft?

Die Notenbücher mit gemeinfreien Kinderliedern, die der Verein Musikpiraten kostenlos verteilen will, warten auf eine Genehmigung durch die VG Musikedition

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Nachdem die VG Musikedition via Gema begann, auch von Kindergärten Geld zu verlangen, kam der im Umfeld der Piratenpartei entstandene Verein Musikpiraten auf die Idee, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen sich vor solchen Forderungen schützen könnten, wenn sie ausschließlich gemeinfreies Material kopieren. Davon gibt es zwar mehr als genug, aber die Frage, ob ein Stück wirklich gemeinfrei ist oder nicht, überfordert häufig die hierfür nicht ausgebildeten Erzieherinnen. Dies liegt auch daran, dass durch kleine Änderungen an gemeinfreien Werke und durch den Notensatz regelmäßig neue Monopolrechte beansprucht werden.

Aus diesem Grund entschlossen sich die Musikpiraten für ein komplettes Neusetzen gemeinfreier Kinderlieder, die in einem kostenlosen 72 Seiten dicken Buch zusammengefasst wurden. Nachdem innerhalb kurzer Zeit eine hohe fünfstellige Summe an Spenden von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Kinderbetreuungseinrichtungsträgern und Elternbeiräten zusammenkam, könnte das Liederbuch nun eigentlich an über 50.000 Kinderbetreuungseinrichtung in Deutschland als kostenlose Kopiervorlage verteilt werden. Für diese Aufgabe meldeten sich unter anderem die Hochschule für Musik und Theater in Rostock und die Besatzung einer Korvette der Bundeswehr.

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen und sich vor eventuellen Klagen der VG Musikedition zu schützen, legten die Musikpiraten die neu gesetzten Kinderlieder aber auch noch der Verwertungsgesellschaft zur Prüfung vor und gaben ihr die Gelegenheit, eventuelle Einwände vor der Drucklegung geltend zu machen. Dort beschied man ihnen auf die Nachfrage hin, wann denn die Prüfung endlich abgeschlossen sei, dass man sich "bemühe, Anfragen auf Gemeinfreiheit innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten".

Als die Musikpiraten diese Begründung veröffentlichten, wurde schnell die Vermutung laut, dass die VG Musikedition die Prüfung absichtlich verzögern könnte, um währenddessen noch möglichst viele Pauschal- und Einzelverträge für Kindergärten abzuschließen, wie man sie beispielsweise mit der bayerischen Staatsregierung verhandelt. Erst am 14. Februar meldete die Verwertungsgesellschaft, dass man sich freue, mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband einen "Gesamtvertrag" geschlossen zu haben.

Auf solche Vermutungen angesprochen, meint man bei der VG Musikedition gegenüber Telepolis, dass die "Prüfung der Werke auf Gemeinfreiheit in diesem Fall ausschließlich aus Kulanzgründen" erfolgen würde. Allerdings heißt es in § 10 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), dass eine Verwertungsgesellschaft verpflichtet ist, "jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt". Solch einen Auskunftsanspruch sieht die Verwertungsgesellschaft trotz der ihr übertragenen besonderen Rechte jedoch beim Musikpiraten-Liederbuch nicht gegeben.

Fragen, wie eine Prüfung auf Gemeinfreiheit konkret durchgeführt wird, lässt man bei der VG Musikedition unbeantwortet und moniert stattdessen, dass der Vorsitzende des Vereins bereits vier Tage nach der Abgabe des Liederbuches nachfragte, wo denn das Ergebnis bleibe, obwohl er doch eine "Eingangsbestätigung" erhalten habe. Zudem habe er "innerhalb weniger Stunden" ein zweites mal nachgefragt, was man offenbar als ausgesprochen unangemessen empfand. Fast scheint es da, als ob die Dauer der Prüfung tatsächlich weniger Taktik ist, als vielmehr eine sehr grundlegende Ferne zur Welt der Tweets und Statusmeldungen und des Digitalen überhaupt.

Eine Verzögerung durch die VG Musikedition, die ja tatsächlich kein finanzielles Interesse daran hat, dass die gemeinfreien Liederbücher bald in die Kindergärten kommen, müsste nicht notwendigerweise nach vier Wochen ein Ende haben: Zum einen spricht die Verwertungsgesellschaft nur von einem "Bemühen", die Prüfung innerhalb von vier Wochen zu erledigen und weigert sich, einen konkreten Termin dafür zu benennen. Zum anderen könnte eine Prüfung auch so ausgehen, dass die VG Musikedition mit oder ohne gute Argumente behauptet, die im Musikpiraten-Buch enthaltenen Stücke würden Rechte verletzen. Statt sich in teure und langwierige Prozesse verwickeln zu lassen, wollen die Piraten aber im Zweifelsfall ältere Versionen als die derzeit gebräuchlichen verwenden, wenn sich mit ihnen in Bibliotheken und Archiven die Gemeinfreiheit einfacher belegen lässt.

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